Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 16

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ja immer wieder ein Schlagwort, aber budgetär ist da von den Auswirkungen her relativ wenig nachvollziehbar.

In diesem Zusammenhang greife ich einen Punkt heraus, der sich auch in diesem Gesetz wie­derfindet: die Landeslehrer. Die Grünen sind schon seit längerem dazu bereit, diese Sache so anzugehen, endlich von dem Prinzip abzukommen, dass die Bundesländer bestellen und der Bund mit seiner Kreditkarte sozusagen dafür zahlen soll. Ist das ein sinnvolles Prinzip? (Abg. Mag. Schweitzer: Wer zahlt, schafft an!) – Jetzt richte ich mich nicht mehr an Sie, Kollege Schweitzer, sondern an die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP.

Ich meine, es ist doch ein grundvernünftiges Prinzip einer jeden Verwaltungsreform, auch da Ausgaben- und Aufgabenverantwortung in Übereinstimmung zu bringen. Reden wir darüber einmal mit Ihren Landeshauptleuten! Mir ist es ein bisschen zuwider, möchte ich fast sagen, dass immer wieder von Landeshauptleutekonferenzen, aber auch bei den Verhandlungen um den Finanzausgleich im Besonderen die Phalanx der ÖVP-Landeshauptleute derart dominiert, dass der Bund mit vielen seiner Reformvorhaben überhaupt nicht weiterkommt.

Vielleicht können auch Sie, Frau Vizekanzlerin, zu diesem Problembereich noch einmal Stellung nehmen, denn das wäre ein lohnendes Thema, das man heute aus Anlass dieser Gesetzes­vorlage noch einmal debattieren könnte. Wir von den Grünen sind zu solchen Schritten jeden­falls bereit. (Beifall bei den Grünen.)

Auf den bereits erwähnten Artikel 5 möchte ich auch noch zu sprechen kommen. In der Tat ist es so, dass dieser unsere Zustimmung nicht finden kann. Warum? – Hiebei wird gesetzlich nachvollzogen, was auf Verwaltungsebene sozusagen vorgemacht wurde: eine Reform der Ein­teilung der Aufgaben in den Ministerien, wobei wir jedoch schon sehr das Gefühl haben, dass es da weniger darum geht, effizientere Verwaltungsstrukturen zu schaffen, sondern dass es – noch dazu mit großem Aufwand an externen Beratern! – sehr oft darum geht beziehungsweise ging, dass Sie in Wirklichkeit Menschen mit bestimmter Parteizugehörigkeit sozusagen an die „richtige“ Stelle bekommen und „falsche Menschen“ – unter Anführungszeichen – wegbekom­men, wobei Menschen zum Teil mit dem „golden handshake“ verabschiedet wurden, Menschen, deren Leistungen sich durchaus sehen lassen können. Wo da das Prinzip der Einspa­rung ge­herrscht hat, müssen Sie mir noch erklären, Frau Vizekanzlerin!

Meiner Meinung nach ist es immer noch vernünftiger, jemanden, bevor man ihn mit 80 Prozent seiner Gage jahrelang spazieren gehen lässt, mit 50 Prozent der Arbeitszeit bei meinetwegen 80 Prozent Gehaltsfortzahlung vernünftig einzusetzen. So unorganisiert kann die Republik doch nicht sein, dass sich für diese an sich hoch qualifizierten Leute keine Verwendung mehr findet! – Das haben Sie als „Verwaltungsreform“ zu verkaufen versucht! Sonst ist da nicht viel erkennbar. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wie gesagt: Mich würde interessieren, wer das Match mit den Bundesländern aufnimmt. Das wollen wir in den nächsten Wochen festmachen. In diesem Punkt kann ich mich den Ausführun­gen des Kollegen Schweitzer anschließen, nämlich dass in diesem Bereich jetzt endlich einmal etwas geschehen muss.

Ich darf abschließend noch einen einzigen Punkt, der im Ausschuss zumindest für erheblichen Aufklärungsbedarf gesorgt hat, erwähnen. Viele neue Abgeordnete, die heute ihre erste Arbeits­sitzung hier verbringen, werden sich vielleicht oder sollten sich fragen, warum eigentlich für die Funktion und Verwendungsweise eines einzigen Beamten ein Gesetz geändert werden muss. – Kommt Ihnen das nicht komisch vor?

Ich gestehe zu, dass es manchmal notwendig ist, dass es solche Möglichkeiten gibt, weil es anders nicht geht. Aber in diesem Fall drängt sich schon der Verdacht auf, dass das auch in die Aktion, die wir in den letzten Jahren gerade im Ministerium von Minister Strasser kennen gelernt haben, fällt, dass es sich also um einschlägige Vorgangsweisen handelt – Vorgangsweisen, die gerade die F-Ministerien auch nach der Ausrufung der Neuwahl aufrechterhalten haben: Umfär­ben dort, wo es geht. In der neuen Legislaturperiode werden wir, auch im Rechnungshofaus-


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