tete neu“ – das ist ein Zustand, der in dieser
Form nicht aufrechtzuerhalten ist –, und – und das ist die größte
Ungerechtigkeit – wir haben natürlich im Vergleich zur Privatwirtschaft
sehr unterschiedliche Regelungen. Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu
schaffen, indem wir für alle gleiche Arbeitsbedingungen, Karrierechancen und
auch Pensionsbedingungen erreichen, ist die große Herausforderung, die über
alle Parteigrenzen hinweg für die Zukunft gesehen werden sollte.
Ein modernes Angestelltenrecht für den öffentlichen
Dienst war unsere Zielsetzung. Wir haben, wie gesagt, die Vorarbeiten dafür
geleistet. Darüber muss man jetzt nicht mehr lange diskutieren und überlegen,
sondern das kann man relativ rasch umsetzen. Das hätte meines Erachtens den
ganz großen Vorteil, dass wir eine Durchlässigkeit zwischen Privatwirtschaft
und öffentlichem Dienst schaffen. Wir haben derzeit die groteske Situation,
dass nicht einmal ein Wechsel zwischen Landesdienst und Bundesdienst möglich
ist, weil die Regelungen derart unterschiedlich sind, geschweige denn ein
Wechsel in die Privatwirtschaft oder umgekehrt. Ich glaube, dass beide Seiten
davon enorm profitieren könnten. Die Privatwirtschaft würde von den
Kenntnissen, die jemand im öffentlichen Dienst erworben hat, und von den
Fähigkeiten, die er dann auch mitbringt, profitieren und umgekehrt aber auch
der öffentliche Dienst von Leuten, die in der Privatwirtschaft tätig waren und
die Probleme aus der Praxis kennen. Wenn jemand Anlagenerstellungen in der
Privatwirtschaft gemacht hat, dann wird er im öffentlichen Dienst ein ganz
anderes Verständnis für das Anlagenrecht mitbringen, als wenn er das immer nur
vom Schreibtisch aus gemacht hat. Ich halte diese Durchlässigkeit, diese
Flexibilität für ein Gebot der Zukunft.
Die Voraussetzung dafür ist natürlich die Schaffung
eines einheitlichen Pensionsrechts, das heißt die Harmonisierung der
Pensionssysteme in Österreich. Das gilt aber – das betone ich besonders –
nicht nur für den öffentlichen Dienst, sondern das gilt für alle Sonderpensionsrechte,
die wir in Österreich haben. Herr Kollege Pendl! Da appelliere ich auch an Sie,
weil Sie hier am Rednerpult immer für soziale Gerechtigkeit eintreten. Ich
würde mir wünschen, dass Sie das auch einmal Ihren Eisenbahnergewerkschaftern sagen,
wenn es um das Eisenbahnerpensionsrecht geht. Das ist nämlich auch ein Thema,
das wir in diesem Zusammenhang mit berücksichtigen müssen. Das heißt, es geht
um die Abschaffung aller Sonderpensionsrechte und um die Schaffung eines
einheitlichen und gerechten Pensionssystems für alle Österreicherinnen und
Österreicher. (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP.)
Im Prinzip liegen alle Vorschläge auf dem Tisch, auch
hinsichtlich der Bundesstaatsreform. Sie erlauben mir daher die persönliche
Anmerkung, dass ich Konvente – so schön es auch ist, solche Diskussionen
zu führen –, die dann mehrere Jahre diskutieren und tagen, nicht für
unbedingt notwendig halte, weil wir die Diskussion seit dreißig Jahren kennen.
Wir wissen, was zu tun ist. Es ist eine Frage des politischen Wollens. Da
richtet sich mein Appell insbesondere auch an die Länder. Wir haben das in der
so genannten Achterrunde gesehen. Wir haben ein Jahr lang mit den Ländern über
Maßnahmen der Aufgaben- und Verwaltungsreform verhandelt. Es muss daher
zwingend auch die Bereitschaft der Länder, der Landeshauptleute und der
Landtage geben, in diesem Bereich über neue Kompetenzverteilungen nicht nur
nachzudenken, sondern sie auch umzusetzen, und das heißt: Verzicht auf
Kompetenzen auf Seiten der Länder, um die Zielsetzung eines schlanken Staates
entsprechend umsetzen zu können.
Wir haben nach wie vor neun Bauordnungen in
Österreich. Wir haben neun Jugendschutzgesetze. Das sind Dinge, die man
eigentlich niemandem vernünftig erklären kann, die bisher an der Starrheit der
Systeme gescheitert sind. Daher würde ich mir sehr wünschen, dass all diese
wunderbaren Ankündigungen, die ich jetzt im Zusammenhang mit
Regierungsverhandlungen höre, wo jeder eine enorme Reformbereitschaft an den
Tag legt, letztendlich auch zu Taten führen.
Die Aufgabenreformkommission mit Professor Raschauer und Rechnungshofpräsidenten Fiedler hat eine Reihe von Vorschlägen präsentiert. 70 Prozent davon haben wir umgesetzt. Das, was wir nicht umsetzen konnten, waren Materien, die eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erfordern. Daher richtet sich mein Appell auch an die sozialdemokratische Fraktion: Ich habe gehört, was Sie, Herr Dr. Gusenbauer, und viele Ihrer Kollegen in den letzten Wochen im Zusammenhang mit der Verwaltungs- und Staatsreform dargelegt haben. Dazu sage ich, die