Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 18

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tete neu“ – das ist ein Zustand, der in dieser Form nicht aufrechtzuerhalten ist –, und – und das ist die größte Ungerechtigkeit – wir haben natürlich im Vergleich zur Privatwirtschaft sehr unter­schied­liche Regelungen. Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen, indem wir für alle gleiche Arbeitsbedingungen, Karrierechancen und auch Pensionsbedingungen erreichen, ist die große Herausforderung, die über alle Parteigrenzen hinweg für die Zukunft gesehen werden sollte.

Ein modernes Angestelltenrecht für den öffentlichen Dienst war unsere Zielsetzung. Wir haben, wie gesagt, die Vorarbeiten dafür geleistet. Darüber muss man jetzt nicht mehr lange diskutie­ren und überlegen, sondern das kann man relativ rasch umsetzen. Das hätte meines Erachtens den ganz großen Vorteil, dass wir eine Durchlässigkeit zwischen Privatwirtschaft und öffent­lichem Dienst schaffen. Wir haben derzeit die groteske Situation, dass nicht einmal ein Wechsel zwischen Landesdienst und Bundesdienst möglich ist, weil die Regelungen derart unterschied­lich sind, geschweige denn ein Wechsel in die Privatwirtschaft oder umgekehrt. Ich glaube, dass beide Seiten davon enorm profitieren könnten. Die Privatwirtschaft würde von den Kenntnissen, die jemand im öffentlichen Dienst erworben hat, und von den Fähigkeiten, die er dann auch mit­bringt, profitieren und umgekehrt aber auch der öffentliche Dienst von Leuten, die in der Privat­wirtschaft tätig waren und die Probleme aus der Praxis kennen. Wenn jemand Anlagenerstel­lungen in der Privatwirtschaft gemacht hat, dann wird er im öffentlichen Dienst ein ganz anderes Verständnis für das Anlagenrecht mitbringen, als wenn er das immer nur vom Schreibtisch aus gemacht hat. Ich halte diese Durchlässigkeit, diese Flexibilität für ein Gebot der Zukunft.

Die Voraussetzung dafür ist natürlich die Schaffung eines einheitlichen Pensionsrechts, das heißt die Harmonisierung der Pensionssysteme in Österreich. Das gilt aber – das betone ich be­sonders – nicht nur für den öffentlichen Dienst, sondern das gilt für alle Sonderpensionsrechte, die wir in Österreich haben. Herr Kollege Pendl! Da appelliere ich auch an Sie, weil Sie hier am Rednerpult immer für soziale Gerechtigkeit eintreten. Ich würde mir wünschen, dass Sie das auch einmal Ihren Eisenbahnergewerkschaftern sagen, wenn es um das Eisenbahnerpensions­recht geht. Das ist nämlich auch ein Thema, das wir in diesem Zusammenhang mit berücksichti­gen müssen. Das heißt, es geht um die Abschaffung aller Sonderpensionsrechte und um die Schaffung eines einheitlichen und gerechten Pensionssystems für alle Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Im Prinzip liegen alle Vorschläge auf dem Tisch, auch hinsichtlich der Bundesstaatsreform. Sie erlauben mir daher die persönliche Anmerkung, dass ich Konvente – so schön es auch ist, solche Diskussionen zu führen –, die dann mehrere Jahre diskutieren und tagen, nicht für unbedingt notwendig halte, weil wir die Diskussion seit dreißig Jahren kennen. Wir wissen, was zu tun ist. Es ist eine Frage des politischen Wollens. Da richtet sich mein Appell insbesondere auch an die Länder. Wir haben das in der so genannten Achterrunde gesehen. Wir haben ein Jahr lang mit den Ländern über Maßnahmen der Aufgaben- und Verwaltungsreform verhandelt. Es muss daher zwingend auch die Bereitschaft der Länder, der Landeshauptleute und der Landtage geben, in diesem Bereich über neue Kompetenzverteilungen nicht nur nachzudenken, sondern sie auch umzusetzen, und das heißt: Verzicht auf Kompetenzen auf Seiten der Länder, um die Zielsetzung eines schlanken Staates entsprechend umsetzen zu können.

Wir haben nach wie vor neun Bauordnungen in Österreich. Wir haben neun Jugendschutz­gesetze. Das sind Dinge, die man eigentlich niemandem vernünftig erklären kann, die bisher an der Starrheit der Systeme gescheitert sind. Daher würde ich mir sehr wünschen, dass all diese wunderbaren Ankündigungen, die ich jetzt im Zusammenhang mit Regierungsverhandlungen höre, wo jeder eine enorme Reformbereitschaft an den Tag legt, letztendlich auch zu Taten führen.

Die Aufgabenreformkommission mit Professor Raschauer und Rechnungshofpräsidenten Fiedler hat eine Reihe von Vorschlägen präsentiert. 70 Prozent davon haben wir umgesetzt. Das, was wir nicht umsetzen konnten, waren Materien, die eine Zweidrittelmehrheit im Parla­ment erfordern. Daher richtet sich mein Appell auch an die sozialdemokratische Fraktion: Ich habe gehört, was Sie, Herr Dr. Gusenbauer, und viele Ihrer Kollegen in den letzten Wochen im Zusammenhang mit der Verwaltungs- und Staatsreform dargelegt haben. Dazu sage ich, die


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