muss ich sagen, spottet jeder Beschreibung im Umgang
zwischen Dienstgeber, sprich Chef oder Arbeitgeber, und seinen Mitarbeitern. Da
wurde gefuhrwerkt im Umgang mit Einzelnen und deren persönlichem Umfeld und
deren persönlichem Schicksal, und dazu kann ich nur sagen: gänzlich
verantwortungslos – im Einzelnen, im Persönlichen!
Generell betrachtet: Wenn man Menschen mit 55 oder
knapp 60 – das gesetzliche Pensionsalter für Beamtinnen und Beamte liegt,
wie Sie wissen, bei 65 – aus ihren Positionen drängt, somit ihr Wissen,
ihre Kapazitäten verschwendet, was bedeutet das für jene, für die sie ihre
Arbeit machen, nämlich für die österreichische Bevölkerung? Aus politisch
eindeutig durchsichtigen Motiven – man macht sich nicht einmal die Mühe,
etwas zu kaschieren oder etwas zu verdecken – werden Leute auf die Straße
gesetzt. (Beifall bei den Grünen.) Auf der anderen Seite senden genau
jene, die die 55-jährigen Beamtinnen und Beamten wider deren Willen nach Hause
schicken, Signale in die Öffentlichkeit aus: Abschaffung der Frühpensionen!
Es ist ungeheuerlich, was in Österreich geschieht im
Zusammenhang mit Frühpensionierungen, mit Menschen, die 40 Jahre lang
gearbeitet haben, seit ihrem 14. Lebensjahr, und dann auf Grund auch ihrer
körperlichen Konstitution ihren im wahrsten Sinne des Wortes wohlverdienten
Ruhestand antreten möchten, weil sie sich 40 Jahre lang zwar nicht im
Geist, aber von den Jahren her darauf vorbereitet haben.
Das ist ein Widerspruch, und ich hätte gerne, dass
nicht die Frau Vizekanzlerin allein, sondern dass die jeweiligen Ressortchefs,
die alle einen Namen und ein Gesicht haben, Gehrer, Strasser, Molterer,
Schüssel, einmal dazu Stellung nehmen, was sich diesbezüglich im öffentlichen
Dienst in den letzten Monaten abgespielt hat. Das interessiert mich als
Bürgerin, als Abgeordnete und auch als Beamtin. – Erster Teil.
Zweiter Teil, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es
gab im Zusammenhang mit dem öffentlichen Dienst in den letzten Monaten etwas,
was geradezu eine Groteske ist. Man ging nämlich daran, einen Gerichtshof,
nämlich den Jugendgerichtshof Wien, der weltweit, bis nach Japan und in die
Vereinigten Staaten, ein Vorzeigemodell für den Umgang mit Jugendkriminalität
geworden ist, aus völliger Willkür, ohne eine tatsächliche sachliche Begründung,
auszuradieren, abzuschaffen. Es gibt ihn nicht mehr, sagt Minister
Böhmdorfer! – Das umzusetzen, ist ihm auf Grund gesetzlicher Bestimmungen
nicht gelungen. Es gibt den
Jugendgerichtshof Wien immer noch!
Es gibt ihn. Er ist zwar räumlich umgesiedelt
worden – ich habe diese Umsiedelungsaktion aus sachlichen Gründen, weil es
eben um das Netzwerk der pflegschafts- und bezirksgerichtlichen
strafrechtlichen Zuständigkeit geht, immer heftig kritisiert; es zeigen sich
jetzt auch schon die Probleme, die dadurch entstanden sind –, aber noch
ist der Jugendgerichtshof existent, aber er ist seit 1. Jänner dieses
Jahres führungslos, denn der Präsident ist mit 65 Jahren in den wohlverdienten
Ruhestand übergetreten. Herr Minister Böhmdorfer denkt jedoch nicht daran –
das hat er der Öffentlichkeit mitgeteilt –, diese vakante Stelle des
Präsidenten/der Präsidentin des Jugendgerichtshofes auszuschreiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erinnere Sie
an Folgendes: Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes ist ebenfalls mit
Jahresende in den Ruhestand getreten. Sein Nachfolger wurde von genau dieser
Regierung bereits im Oktober bestellt, um Kontinuität zu wahren, um keine
Lücken in der Führung des Gerichtshofes entstehen zu lassen. Der Jugendgerichtshof
hingegen ist seit 1. Jänner führungslos. Es fehlt – und das ist mein
Hauptargument dafür, dass das ein Schaden für die Rechtsprechung ist –
eine Arbeitskraft, es fehlt ein Richter oder eine Richterin, der oder die ja
auch in der Rechtsprechung tätig werden könnte.
Sie müssen nämlich wissen, dass der Jugendgerichtshof
keine Einheit ist, wo es um Hunderte von Posten geht, sondern dass er eine
kleine, kompakte, schlagkräftige Einheit ist, wo jede Arbeitskraft und jeder
Arbeitsplatz notwendig sind. Das ist aber nicht mehr der Fall auf Grund der
Tatsache, dass es noch nicht einmal eine Ausschreibung für den Posten des
Präsidenten des Jungendgerichtshofes gibt, geschweige denn ein Prozedere, wann
dieser Posten nachbesetzt wird.