Deshalb möchte ich Ihnen folgenden Antrag nahe
bringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausschreibung
der vakanten Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Jugendgerichtshofes
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Der Bundesminister für Justiz
möge umgehend die zur Ernennung des Präsidenten/der Präsidentin des
Jugendgerichtshofes notwendigen Schritte setzen und dem Nationalrat darüber berichten.
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Die Ernennung des
Präsidenten/der Präsidentin bedeutet, dass in der Rechtsprechung, in der
Verwaltung die speziellen Aufgaben, die ein Präsident/eine Präsidentin dort
hat, auch wahrgenommen werden. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Es gibt Stellvertreter, die
die Geschäfte führen, Frau Abgeordnete! Das sollten Sie wissen!) Die
Frage der Stellvertretung ist davon völlig unberührt. Den Stellvertreter des
Präsidenten, den Vizepräsidenten, hat es vorher gegeben und gibt es auch jetzt.
Es gibt Urlaube, es gibt Situationen, die immer einer Stellvertretung bedürfen.
Jetzt geht es um eine Position, die es nicht mehr gibt, wodurch die Kontinuität
fahrlässig aufs Spiel gesetzt wird.
Das ist, um die Absicht von
Minister Böhmdorfer auch kundzutun, ein weiterer Schritt in der Zerschlagung
eines Meilensteines in der justizpolitischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte
in Österreich, denn das ist der Jugendgerichtshof Wien. Das werden wir nicht
dulden, und wir werden auch nicht zulassen, dass es dazu kommt. Deshalb bitte
ich Sie, diesem Entschließungsantrag beizutreten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
10.09
Präsident Dr. Andreas Khol: Der Antrag von Frau Abgeordneter Mag. Stoisits betreffend Ausschreibung
der vakanten Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Jugendgerichtshofes ist
genügend unterstützt und steht daher mit zur Verhandlung.
Zu Wort gelangt nunmehr Herr
Abgeordneter Dr. Spindelegger. Redezeit: 8 Minuten. – Bitte.
10.10
Abgeordneter
Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Herr Präsident! Frau
Vizekanzlerin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Zunächst
möchte ich folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten
Dr. Spindelegger, Mag. Schweitzer und Kollegen zum Initiativantrag
6/A der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Mag. Karl Schweitzer,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Richterdienstgesetz und das
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 geändert werden (Besoldungs-Novelle 2003), in
der Fassung des Ausschussberichtes des Budgetausschusses (3 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung
beschließen:
Der im Titel bezeichnete
Initiativantrag (6/A) in der Fassung des Ausschussberichtes (3 d.B.) wird
wie folgt geändert:
In Artikel I wird in Ziffer
49d in Abs. 7 der Ausdruck „§ 67“ durch den Ausdruck „§ 76“
ersetzt.
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