Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 25

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Deshalb möchte ich Ihnen folgenden Antrag nahe bringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausschreibung der vakanten Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Jugendgerichtshofes

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Justiz möge umgehend die zur Ernennung des Präsidenten/der Präsi­dentin des Jugendgerichtshofes notwendigen Schritte setzen und dem Nationalrat darüber be­richten.

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Die Ernennung des Präsidenten/der Präsidentin bedeutet, dass in der Rechtsprechung, in der Verwaltung die speziellen Aufgaben, die ein Präsident/eine Präsidentin dort hat, auch wahrge­nommen werden. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Es gibt Stellvertreter, die die Geschäfte führen, Frau Abgeordnete! Das sollten Sie wissen!) Die Frage der Stellvertretung ist davon völlig unberührt. Den Stellvertreter des Präsidenten, den Vizepräsidenten, hat es vorher gegeben und gibt es auch jetzt. Es gibt Urlaube, es gibt Situationen, die immer einer Stellvertretung bedürfen. Jetzt geht es um eine Position, die es nicht mehr gibt, wodurch die Kontinuität fahrlässig aufs Spiel gesetzt wird.

Das ist, um die Absicht von Minister Böhmdorfer auch kundzutun, ein weiterer Schritt in der Zer­schlagung eines Meilensteines in der justizpolitischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte in Österreich, denn das ist der Jugendgerichtshof Wien. Das werden wir nicht dulden, und wir werden auch nicht zulassen, dass es dazu kommt. Deshalb bitte ich Sie, diesem Entschlie­ßungsantrag beizutreten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.09


Präsident Dr. Andreas Khol: Der Antrag von Frau Abgeordneter Mag. Stoisits betreffend Aus­schreibung der vakanten Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Jugendgerichtshofes ist genügend unterstützt und steht daher mit zur Verhandlung.

Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Spindelegger. Redezeit: 8 Minuten. – Bitte.

10.10


Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Zunächst möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Spindelegger, Mag. Schweitzer und Kollegen zum Initiativantrag 6/A der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Mag. Karl Schweitzer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Richterdienstgesetz und das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 geändert werden (Besoldungs-Novelle 2003), in der Fassung des Ausschussberichtes des Budgetausschusses (3 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Initiativantrag (6/A) in der Fassung des Ausschussberichtes (3 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Artikel I wird in Ziffer 49d in Abs. 7 der Ausdruck „§ 67“ durch den Ausdruck „§ 76“ ersetzt.

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