Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 26

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Es handelt sich dabei um einen Tippfehler. Ich bitte die Damen und Herren des Hauses, diesem Abänderungsantrag zuzustimmen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte in meiner Rede kurz auf einige Fragen eingehen, die heute erläutert wurden. Frau Kollegin Stoisits hat versucht, in ihren Ausführungen sämtliche Fragen der allgemeinen Verwaltung, deren Behandlung ansteht, zu beleuchten. Das traue ich mir in den wenigen Minuten, die mir jetzt zur Verfügung stehen, nicht zu. Ich glaube außerdem, dass es jetzt, bevor die Regierungsverhandlungen beginnen, auch nicht sinnvoll ist, da schon die endgültigen Linien zu skizzieren. Viele der Probleme, die sie erwähnt hat, sind ernst­hafte Probleme, und darauf werden wir uns natürlich einstellen müssen.

Ich möchte zu dem zurückkehren, was heute Gegenstand der Beschlussfassung ist, nämlich zum Verhandlungsergebnis zwischen dem Bund und dem öffentlichen Dienst. Ich möchte, da das alles nicht in einem Klima verlaufen ist, das von vornherein auf Konsens ausgerichtet war, zunächst einmal den Unterschied zwischen den Verhandlungen, die es da gegeben hat, und dem, was sich in anderen Ländern Europas abspielt, markieren.

Ich finde, dass die Verhandlungen in Österreich zwischen dem Bund, vertreten durch die Frau Vizekanzlerin, und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst durchaus hart waren und über viele Phasen hinweg auch in der Öffentlichkeit durchaus in einer Dimension geführt wurden, bei der klar war, dass jeder ganz bewusst seinen Standpunkt klar vertritt. Aber sie waren im Unter­schied zu Deutschland darauf gerichtet, dass es ein Ergebnis gibt. Ich glaube, diese Ziel­strebigkeit – das müssen wir heute auch anerkennen – und dieses Verantwortungsbewusstsein auf beiden Seiten haben diesen Abschluss mit 2,1 Prozent ermöglicht.

Das ist ein Abschluss, der für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes durchaus eine Dimen­sion darstellt, die sie spüren, der aber auf der anderen Seite für den Bund mit 205 Millionen € zwar keine Kleinigkeit ist, aber doch verkraftbar erscheint.

Ich möchte daher beiden Partnern – sowohl der Frau Vizekanzlerin als auch dem Chef der Ge­werkschaft öffentlicher Dienst – für ihr Verantwortungsbewusstsein, aber auch für ihre Ziel­strebigkeit und ihre Konsensbereitschaft durchaus danken. Ich darf auch namens meiner Frak­tion sagen, dass das wirklich vorbildhafte, ergebnisorientierte Verhandlungen waren. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

Einen zweiten Punkt möchte ich anschneiden, der heute auch vielfach kritisiert wurde, nämlich die Änderungen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes.

Meine Damen und Herren! Wir haben in unserer staatlichen Verwaltung ein System, das all diese Fragen bis ins Detail regelt. Das ist nichts Neues. Wenn es jetzt um eine bestimmte Posi­tion im Innenministerium geht, bei der alles Mögliche hineingeheimnist wird, dann ersuche ich Sie: Nehmen Sie es so, wie es im Gesetz steht und wie es gemeint ist! Es soll mit dieser Ände­rung eine zeitlich begrenzte Funktion geben, die es auch einem Exekutivbeamten ermöglicht, in eine solche Führungsposition aufzurücken. Das halte ich für gut und für sinnvoll, denn wir wollen in den Ministerien nicht nur Beamte der allgemeinen Verwaltung in Führungspositionen sehen, sondern durchaus auch Exekutivbeamte, die von der Praxis kommend im Ministerium eine solche Führungsposition ausüben. – Das ist damit gemeint, und ich glaube, dem kann man durchaus zustimmen.

Zum Dritten möchte ich noch auf einen Punkt eingehen, den die Frau Vizekanzlerin ange­sprochen hat, nämlich zum geplanten Österreich-Konvent. Dazu habe ich eine andere Meinung als Sie, Frau Vizekanzlerin. Ich glaube, es erfordert eine breite Mehrheit in diesem Haus, wenn man etwas am Bundesstaat ändern will. Es erfordert darüber hinaus auch einen breiten Kon­sens, und ein breiter Konsens kann nur dann erzielt werden, wenn alle in Dialogbereitschaft an einem Tisch sitzen.

Daher halte ich den Vorschlag, den Herr Präsident Khol gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesrates gemacht hat, nämlich, dass man einen Österreich-Konvent ins Leben rufen soll, bei dem all die – auch juristisch diffizilen – Fragen einmal erörtert werden und von allen Part-


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