nern Vorschläge auf den Tisch gelegt werden sollen,
für sehr sinnvoll, denn ich glaube, dass dann, wenn wir etwas in dieser
Richtung ändern wollen, alle Partner mit am Tisch sitzen müssen. Daher begrüßen
wir das auch, und ich finde, dass es ein guter Anfang ist – denken Sie an
den Europa-Konvent! –, wenn wir auch in Österreich einen solchen Konvent
ins Leben rufen. (Beifall bei der ÖVP sowie
der Abgeordneten Scheibner und
Mag. Mainoni.)
Meine Damen und Herren! Ich denke, dass das heute
vorliegende Gesetzeswerk, das wir beschließen sollen, durchaus auf eine breite
Zustimmung stoßen wird. Ich finde, dass das auch ein guter Anfang für diese
Legislaturperiode ist. Es gab ausreichende gute Verhandlungen dazu, und es
gibt ein Ergebnis, das sich durchaus sehen lassen kann. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
10.15
Präsident
Dr. Andreas Khol: Der Abänderungsantrag der
Abgeordneten Dr. Spindelegger, Mag. Schweitzer und Kollegen ist
ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Zum Wort gelangt Herr Bundesminister
Dr. Böhmdorfer. – Bitte.
10.15
Bundesminister für
Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr
geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Sehr geehrte Damen und Herren des
Hohen Hauses! Da Frau Abgeordnete Stoisits beziehungsweise die Grünen einen
Entschließungsantrag in Bezug auf den Jugendgerichtshof eingebracht haben,
möchte ich dazu kurz Stellung nehmen.
Der Jugendgerichtshof besteht aus elf Richtern auf
Landesgerichtsebene und fünf Richtern auf Bezirksgerichtsebene, ist damit
praktisch unser kleinstes Gericht und hat eine historische Bedeutung gehabt.
Diese hat er in den letzten Jahren mit der zunehmenden Modernisierung der
Jugendgerichtsbarkeit weitestgehend verloren.
Die Übersiedlung des Jugendgerichtshofes ist dadurch
bedingt gewesen – und nach wie vor dadurch bedingt und begründet –,
dass im Bereich des Jugendgerichtshofes durch Überbelag gesetzwidrige,
menschenrechtswidrige Zellen entstanden sind. Das hat der Präsident des
Jugendgerichtshofes mitzuverantworten, das ist auch in die öffentliche
Diskussion eingegangen und ist allgemein bekannt.
Aus diesem Grunde musste davon Gebrauch gemacht
werden, dass es frei werdende Räumlichkeiten im Landesgericht für Strafsachen
Wien gab, die nun dazu verwendet werden, dass die Richter dorthin übersiedelt
werden. Mit den Richtern, Frau Abgeordnete Stoisits, ist im Gegensatz zu Ihrer
Darstellung das gesamte so genannte Netzwerk übersiedelt worden. Alle haben
dort die gleichen Einrichtungen, die sie bisher zur Verfügung hatten.
Auch die Staatsanwaltschaft und die
Jugendgerichtshilfe sind mit übersiedelt. Die Jugendlichen haben die gleichen
Arbeitsmöglichkeiten, sie haben sogar bessere Ausbildungsmöglichkeiten. Ihre
Verwahrung erfolgt völlig getrennt von der Verwahrung der Erwachsenen. (Die Abgeordneten Parnigoni
und Reheis: Stimmt nicht!) –
Das ist richtig!
Dass natürlich unter Umständen ein Jugendlicher,
begleitet von einem Justizwachebeamten, an einem Erwachsenen vorbeigeführt wird,
ist keine unzulässige Vorgangsweise. Eine solche Begegnung ist nicht
unzulässig. Das ist an sich physikalisch unvermeidlich. Das ist das gesamte
Problem, und das wird von Ihnen falsch dargestellt. (Widerspruch bei der SPÖ.)
Ich bitte um Verständnis dafür, dass diese richtige
Übersiedlungsmaßnahme nicht geändert wird, dass davon nicht abgegangen wird.
Es wäre außerdem sinnlos, jetzt einen Präsidenten zu
bestellen, da es der gemeinsame Koalitionswille ist, diesen Gerichtshof als
Organisationseinheit aufzulösen. Ich möchte meinen allfälligen Nachfolger als
Justizminister in dieser Frage natürlich nicht präjudizieren. Aber es ist ein
Akt der Fairness, den Jugendgerichtshof vorläufig von seinem Vizepräsidenten führen
zu lassen. Das ist auch richtig, und ich bitte um Verständnis dafür.