Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 36

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Uns liegt heute hier ein Antrag vor, mit dem der Ausgleichsrichtsatz erhöht wird, und zwar für Ehepaare von 900 € auf 965 €. Das ist eine wichtige Maßnahme zur Armutsbekämpfung.

Hinsichtlich der Armutsbekämpfung liegt Österreich im europäischen Vergleich sehr gut. Bei uns sind etwa 13 Prozent der Bevölkerung von Armut betroffen – das sind immer noch zu viele. Das Ranking in der Europäischen Union sieht folgendermaßen aus: Der Anteil reicht von 8 Pro­zent, wie in Dänemark, bis zu 23 Prozent in Portugal.

Österreich steht also gut da, und die sozialen Maßnahmen, die es in unserem Land gibt, wirken sehr gut. Durch den Erhalt von Transferleistungen kann die Armutsgefährdung um die Hälfte gesenkt werden. Die Transferleistungen sind ein wichtiger Beitrag zur Verringerung der Armuts­gefährdung.

Zum Erbe der blau-schwarzen Bundesregierung, die in den letzten Jahren gewirkt hat, die im Bereich des sozialen Systems – jetzt möchte ich es einmal eher dezent formulieren – eher schläfrig gewesen ist und bei sehr vielen Fragen Sozialabbau betrieben hat, gehört zum Bei­spiel aber auch Folgendes: Wer bekommt eine Ausgleichszulage, wer bekommt diese Erhö­hung, diesen Richtsatz? – Jene Leute, die in Beschäftigung waren, die eine Pension bekom­men. Was aber ist mit jenen Frauen, die keine eigenständige Alterssicherung vorweisen können, die ohne eigene Alterssicherung sind, weil sie nicht im Beruf gestanden sind, und dann im Alter der Armut gegenüberstehen? Eine wesentliche Maßnahme dagegen ist, dass eine aktive Beschäftigungspolitik für Frauen gemacht wird.

Auch in diesem Zusammenhang war die bisherige Bundesregierung sehr säumig, und sie wartet jetzt auf mit den Keulen „Pensionsreform“, „Reform des Gesundheitssystems“. – All das sind reine Drohungen!

Meine Damen und Herren! Natürlich muss man für den Bereich der sozialen Sicherungs­systeme, aber auch für jenen der Staatsfinanzen immer wieder Überlegungen in Richtung Adaptierung anstellen, darauf schauen, dass die Maßnahmen treffsicher sind, dass sie jenen Menschen helfen, die es brauchen, dass sich der Staat die diesbezüglichen Ausgaben leisten kann und die Menschen, die den budgetären Haushalt dieses Staates bestreiten, dazu in der Lage sind. Diese Fragen müssen gelöst werden.

In diesem Zusammenhang gibt es einen sehr großen Vorwurf der Europäischen Kommission, nämlich dass es keine weit reichende Analyse von konkreten Herausforderungen und keine Evaluation von Maßnahmen gibt. Es gab also bisher keine einzige Überprüfung dahin gehend, wie es zu schaffen ist, dass Frauen in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden, um dann eine eigenständige Alterssicherung zu haben.

Ich weiß, von Seiten der ÖVP und der FPÖ wird dann immer das Kindergeld angeführt, das meiner Meinung nach für Frauen jedoch eher einen Gang in die andere Richtung darstellt. Das Kindergeld wurde hier schon oft diskutiert, und meiner Meinung nach stellt es keine Aktivität in Richtung besserer Beschäftigungspolitik für Frauen in unserem Land dar.

Die Kritik der Europäischen Kommission, dass es keine weit reichende Analyse und keine Evaluation von Maßnahmen gibt, muss man auch im Bereich der Behinderten-Milliarde in Bezug auf die vergangenen Jahre relevieren. So gab es im Dezember 2000 32 000 arbeitslose behinderte Menschen in unserem Land, während es im Dezember 2002 schon 34 000 waren. Ich weiß schon, das ist in Bezug auf über 300 000 arbeitlose Menschen in unserem Land nur ein kleines Segment, und es ist klar, dass es wesentlich und wichtig ist, sich allgemein umzu­schauen und dafür zu sorgen, dass überall dort, wo dies erforderlich ist, Maßnahmen gesetzt werden, aber auch das darf nicht vergessen werden.

Sie, Herr Kollege Donabauer, haben davon gesprochen, dass der Wirtschaftsstandort gesichert werden muss. Meiner Meinung nach kann der Wirtschaftsstandort eines Landes jedoch nur dann gesichert werden, wenn Arbeitsplätze geschaffen werden, wenn die Produktivität der Wirt­schaft steigt – keinesfalls dann, wenn Arbeitsplätze abgebaut werden.

 


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