Uns liegt heute hier ein Antrag vor, mit dem der
Ausgleichsrichtsatz erhöht wird, und zwar für Ehepaare von 900 € auf
965 €. Das ist eine wichtige Maßnahme zur Armutsbekämpfung.
Hinsichtlich der Armutsbekämpfung liegt Österreich im
europäischen Vergleich sehr gut. Bei uns sind etwa 13 Prozent der
Bevölkerung von Armut betroffen – das sind immer noch zu viele. Das
Ranking in der Europäischen Union sieht folgendermaßen aus: Der Anteil reicht
von 8 Prozent, wie in Dänemark, bis zu 23 Prozent in Portugal.
Österreich steht also gut da, und die sozialen
Maßnahmen, die es in unserem Land gibt, wirken sehr gut. Durch den Erhalt von
Transferleistungen kann die Armutsgefährdung um die Hälfte gesenkt werden. Die
Transferleistungen sind ein wichtiger Beitrag zur Verringerung der Armutsgefährdung.
Zum Erbe der blau-schwarzen Bundesregierung, die in
den letzten Jahren gewirkt hat, die im Bereich des sozialen Systems –
jetzt möchte ich es einmal eher dezent formulieren – eher schläfrig
gewesen ist und bei sehr vielen Fragen Sozialabbau betrieben hat, gehört zum
Beispiel aber auch Folgendes: Wer bekommt eine Ausgleichszulage, wer bekommt
diese Erhöhung, diesen Richtsatz? – Jene Leute, die in Beschäftigung
waren, die eine Pension bekommen. Was aber ist mit jenen Frauen, die keine
eigenständige Alterssicherung vorweisen können, die ohne eigene Alterssicherung
sind, weil sie nicht im Beruf gestanden sind, und dann im Alter der Armut
gegenüberstehen? Eine wesentliche Maßnahme dagegen ist, dass eine aktive
Beschäftigungspolitik für Frauen gemacht wird.
Auch in diesem Zusammenhang war die bisherige
Bundesregierung sehr säumig, und sie wartet jetzt auf mit den Keulen
„Pensionsreform“, „Reform des Gesundheitssystems“. – All das sind reine
Drohungen!
Meine Damen und Herren! Natürlich muss man für den
Bereich der sozialen Sicherungssysteme, aber auch für jenen der Staatsfinanzen
immer wieder Überlegungen in Richtung Adaptierung anstellen, darauf schauen,
dass die Maßnahmen treffsicher sind, dass sie jenen Menschen helfen, die es
brauchen, dass sich der Staat die diesbezüglichen Ausgaben leisten kann und die
Menschen, die den budgetären Haushalt dieses Staates bestreiten, dazu in der
Lage sind. Diese Fragen müssen gelöst werden.
In diesem Zusammenhang gibt es einen sehr großen Vorwurf
der Europäischen Kommission, nämlich dass es keine weit reichende Analyse von
konkreten Herausforderungen und keine Evaluation von Maßnahmen gibt. Es gab
also bisher keine einzige Überprüfung dahin gehend, wie es zu schaffen ist,
dass Frauen in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden, um dann eine
eigenständige Alterssicherung zu haben.
Ich weiß, von Seiten der ÖVP und der FPÖ wird dann
immer das Kindergeld angeführt, das meiner Meinung nach für Frauen jedoch eher
einen Gang in die andere Richtung darstellt. Das Kindergeld wurde hier schon
oft diskutiert, und meiner Meinung nach stellt es keine Aktivität in Richtung
besserer Beschäftigungspolitik für Frauen in unserem Land dar.
Die Kritik der Europäischen Kommission, dass es keine
weit reichende Analyse und keine Evaluation von Maßnahmen gibt, muss man auch
im Bereich der Behinderten-Milliarde in Bezug auf die vergangenen Jahre
relevieren. So gab es im Dezember 2000 32 000 arbeitslose
behinderte Menschen in unserem Land, während es im Dezember 2002 schon 34 000
waren. Ich weiß schon, das ist in Bezug auf über 300 000 arbeitlose
Menschen in unserem Land nur ein kleines Segment, und es ist klar, dass es
wesentlich und wichtig ist, sich allgemein umzuschauen und dafür zu sorgen,
dass überall dort, wo dies erforderlich ist, Maßnahmen gesetzt werden, aber
auch das darf nicht vergessen werden.
Sie, Herr Kollege Donabauer, haben davon gesprochen,
dass der Wirtschaftsstandort gesichert werden muss. Meiner Meinung nach kann
der Wirtschaftsstandort eines Landes jedoch nur dann gesichert werden, wenn
Arbeitsplätze geschaffen werden, wenn die Produktivität der Wirtschaft
steigt – keinesfalls dann, wenn Arbeitsplätze abgebaut werden.