Auch von Seiten des Rechnungshofes gab es Kritik in
Richtung Evaluation von Maßnahmen in Bezug auf die Behinderten-Milliarde. Es
kam die Kritik, dass nicht geschaut wurde, was mit den Geldern passiert ist und
für wie viele Menschen dann konkret Arbeit geschaffen wurde.
Wir haben steigende Arbeitslosenzahlen, auch bei den
behinderten Menschen, und es ist meiner Meinung nach eine große Herausforderung
für die Bundesregierung, sich darüber Gedanken zu machen, was im „Europäischen
Jahr der behinderten Menschen 2003“ für die Beschäftigung von behinderten
Menschen getan werden kann. Auch dazu gibt es keinerlei Vorschläge und
Überlegungen, es wird immer wieder nur mit der großen Schere gedroht, mit der
Einschnitte durchgeführt werden. Dafür stehen wir nicht zur Verfügung! (Beifall bei der SPÖ.)
Die Einschätzung der EU-Kommission geht dahin, dass
man sich von Seiten der Bundesregierung, die in den letzten Jahren tätig war,
sozusagen auf Vorhandenes verlässt, dass man einfach die bestehenden Maßnahmen
hernimmt, dass man aber keinerlei Überlegungen dahin gehend anstellt, wie man
längerfristige Strukturreformen durchführen kann, dass man sich Trends und auch
Ursachen nicht genau anschaut. Es gibt also im Bereich Armutsbekämpfung wenig
klare Ziele und Schritte.
Eine wesentliche Anforderung an die nächste
Bundesregierung wird es sein, diese Schläfrigkeit zu beenden, das Erbe der
blau-schwarzen Bundesregierung, die jetzt noch tätig ist, umzuwandeln, sodass
soziale Belange wieder einen sehr hohen Stellenwert gewinnen, und dafür zu
sorgen, dass sie auch finanziell leistbar sind und vor allem zugunsten der
Menschen wirken.
Meine Damen und Herren! Der Stellenwert der sozialen
Belange ist eine wesentliche Grundlage dafür, wie man in einem Staat leben
kann. Einer der Gründe dafür, dass die Lebensqualität in Österreich so
hervorragend ist, ist der Umstand, dass die sozialen Belange im Mittelpunkt
unserer Politik gestanden sind. (Beifall bei
der SPÖ.)
Ich halte es auch für wichtig, dass die Gespräche über
diese Belange, die alle Österreicherinnen und Österreicher betreffen,
ernsthaft geführt werden, dass sie so geführt werden, dass man den
Verhandlungspartnerinnen und Verhandlungspartnern zuhört und nicht immer nur
die eigene Schere sozusagen im Hosensack hat und diese immer wieder
herausnimmt. Es ist wesentlich und wichtig, zu einem Konsens zu kommen, der für
die Österreicherinnen und Österreicher wirkt. Ich kann Ihnen sagen, meine
Damen und Herren: Wir SozialdemokratInnen sind dazu bereit! (Beifall bei der SPÖ.)
10.59
Präsident
Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr
Abgeordneter Dolinschek. Auch ihm sind 10 Minuten Redezeit
einzustellen. – Bitte.
11.00
Abgeordneter
Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Geschätzter Herr
Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren!
Frau Kollegin Lapp von der Sozialdemokratischen Partei hat gemeint, dass diese
Bundesregierung sozialpolitisch schläfrig und säumig war. – Frau Kollegin
Lapp, die Materie, die wir heute hier behandeln, das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2003,
fußt auf dem Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut und sozialer
Ausgrenzung. Die Europäische Kommission hat die Daten zur Armutsgefährdung im
Jahr 1998 erstellt. 1998 war eine ganz andere Regierung im Amt, und meines
Wissens hat die letzten 30 Jahre vor 1998 jeweils ein sozialdemokratischer
Sozialminister die Geschäfte in diesem Bereich in Österreich geführt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
1998 wurde die Armutsgefährdungsschwelle für einen
Ein-Personen-Haushalt mit 124 000 S pro Jahr und für einen
Zwei-Personen-Haushalt mit 186 000 S pro Jahr, also dem Eineinhalbfachen,
festgelegt. Diese Bundesregierung reagiert jetzt. Bisher betrug der
Ausgleichszulagenrichtsatz 630,92 € für Alleinstehende, in Zukunft wird
er 643,54 € betragen, und jener für Ehepaare wird um ein Vielfaches jenes
Betrags, um den der Richtsatz für Alleinstehende erhöht wird, angehoben. (Präsident Dr. Fischer
übernimmt den Vorsitz.)