Die Armutsgefährdung von Ehepaaren zu vermeiden und
hintanzuhalten ist Sinn und Zweck dieser Gesetzesnovelle. Der Richtsatz für
Ehepaare wird mit 1. Jänner 2003 auf das Eineinhalbfache jenes von
Alleinstehenden angehoben und beträgt damit 946,60 €. Dazu kommt, dass auf
Grund der Erhöhung der Verbraucherpreise auch noch eine Erhöhung erfolgt,
sodass der Richtsatz daher jetzt 965,53 € beträgt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das bedeutet – und
das ist sehr wesentlich –, dass dieser Satz gegenüber 2002 um 7,3 Prozent
erhöht wird. Ich denke, das ist ein wesentlicher Schritt zur Hintanhaltung der
Armutsgefährdung.
Herr Kollege Donabauer hat vorhin gemeint, dass wir
wesentlich zur Sicherung des Pensionssystems in Österreich beitragen müssen.
Ich glaube, dass sich jeder Einzelne, der hier im Hohen Haus sitzt, dessen
bewusst ist und sein Bestes dafür tun wird, dass die Pensionen in Österreich
gesichert sind.
Ich meine, dass gerade in den vergangenen Jahren unter
der Regierung von Blau-Schwarz die Pensionsanpassungen – auch die letzte
Pensionsanpassung, die mit 1. Jänner 2003 stattgefunden hat –
richtig waren, indem man Sockelbeträge vorgesehen hat. Hohe Pensionen wurden um
Sockelbeträge erhöht. Die Einkommensgrenze liegt bei 1 900 € pro
Monat, und das ergibt eine Pensionserhöhung um 38 €. Und jeder, der eine
höhere Pension erhält, bekommt auch nur 38 € im Monat an Pensionserhöhung.
Ich glaube, dass es wichtig ist, dass die niedrigen
Pensionen erhöht werden, denn die Lebenshaltungskosten, vor allem jene des
täglichen Lebens, sind für alle Menschen gleich.
Es ist dies ein wesentlicher Schritt, der von
Sozialminister Haupt gesetzt wurde. Wir sind immer dafür eingetreten, dass
Pensionen vor allem im oberen Bereich mit Sockelbeträgen erhöht werden.
Es ist auch angeklungen, dass das gegenwärtige
Pensionssystem eher ungerecht ist. Ich empfinde das auch so. Das gegenwärtige
österreichische Pensionssystem ist ungerecht: Es gibt auf der einen Seite
Pensionsversicherte, die einen Durchrechnungszeitraum von 15 Jahren haben,
auf der anderen Seite gibt es ein System, wonach die Pension nach dem letzten
Bezug ausbezahlt wird, weiters gibt es Pensionsversicherte, die ihre Pension
nach 36,5 Jahren bekommen, so wie die Eisenbahner, und welche, die höhere
Pensionsbeiträge haben, andere hingegen haben niedrigere
Pensionsbeiträge – also ein ganzes Konvolut unterschiedlicher Bestimmungen.
Wir sind immer dafür eingetreten, dass es zu einer
Harmonisierung der verschiedenen Pensionssysteme kommt, dass vor allem die
Pensionen langfristig gesichert werden und dass die verschiedenen
Pensionssysteme in Österreich vereinheitlicht werden. Dazu gibt es verschiedene
Vorgangsweisen. Die Pensionsreformkommission hat verschiedene Sachen ausgearbeitet.
Ich meine, dass wir die Harmonisierung der verschiedenen Pensionssysteme
rascher als geplant angehen müssen. Pensionsprivilegien gehören durchforstet.
Ich muss Ihnen sagen, jemand, der ASVG-versichert ist,
ein Arbeiter oder ein Angestellter, 45 Versicherungsjahre auf dem Buckel
hat und 60 Jahre alt ist, wird es nicht verstehen, wenn man ihm sagt, er
solle noch länger arbeiten, wenn es im Gegensatz dazu Begünstigte gibt, wie im
öffentlichen Dienst, wie bei den Österreichischen Bundesbahnen oder bei der
Post, die heute zwischen dem 50. und dem 60. Lebensjahr in Pension gehen
können, nur weil das den Staat billiger kommt, was ich jedoch bezweifle, vor
allem in vielen Bereichen, wo die Menschen länger in der Arbeit gehalten werden
sollten, aber gesund in der Arbeit gehalten werden sollten. Dort sollten wir
einmal ansetzen, dass dort das Regelpensionsalter erreicht wird. Und dann wird
es auch jener, der schon 45 Versicherungsjahre auf dem Buckel hat,
verstehen, wenn das Pensionsantrittsalter ansteigt. Jemandem, der
45 Versicherungsjahre hat und das 60. Lebensjahr erreicht hat, dem
soll man jetzt sagen, er solle bis 65 Jahre arbeiten? – Das wird
niemand, das wird kein Arbeiter in der Privatwirtschaft verstehen!