Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 38

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Die Armutsgefährdung von Ehepaaren zu vermeiden und hintanzuhalten ist Sinn und Zweck dieser Gesetzesnovelle. Der Richtsatz für Ehepaare wird mit 1. Jänner 2003 auf das Eineinhalb­fache jenes von Alleinstehenden angehoben und beträgt damit 946,60 €. Dazu kommt, dass auf Grund der Erhöhung der Verbraucherpreise auch noch eine Erhöhung erfolgt, sodass der Richtsatz daher jetzt 965,53 € beträgt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das bedeutet – und das ist sehr wesentlich –, dass dieser Satz gegenüber 2002 um 7,3 Prozent erhöht wird. Ich denke, das ist ein wesentlicher Schritt zur Hintanhaltung der Armutsgefährdung.

Herr Kollege Donabauer hat vorhin gemeint, dass wir wesentlich zur Sicherung des Pensions­systems in Österreich beitragen müssen. Ich glaube, dass sich jeder Einzelne, der hier im Hohen Haus sitzt, dessen bewusst ist und sein Bestes dafür tun wird, dass die Pensionen in Österreich gesichert sind.

Ich meine, dass gerade in den vergangenen Jahren unter der Regierung von Blau-Schwarz die Pensionsanpassungen – auch die letzte Pensionsanpassung, die mit 1. Jänner 2003 stattgefun­den hat – richtig waren, indem man Sockelbeträge vorgesehen hat. Hohe Pensionen wurden um Sockelbeträge erhöht. Die Einkommensgrenze liegt bei 1 900 € pro Monat, und das ergibt eine Pensionserhöhung um 38 €. Und jeder, der eine höhere Pension erhält, bekommt auch nur 38 € im Monat an Pensionserhöhung.

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass die niedrigen Pensionen erhöht werden, denn die Lebens­haltungskosten, vor allem jene des täglichen Lebens, sind für alle Menschen gleich.

Es ist dies ein wesentlicher Schritt, der von Sozialminister Haupt gesetzt wurde. Wir sind immer dafür eingetreten, dass Pensionen vor allem im oberen Bereich mit Sockelbeträgen erhöht werden.

Es ist auch angeklungen, dass das gegenwärtige Pensionssystem eher ungerecht ist. Ich emp­finde das auch so. Das gegenwärtige österreichische Pensionssystem ist ungerecht: Es gibt auf der einen Seite Pensionsversicherte, die einen Durchrechnungszeitraum von 15 Jahren haben, auf der anderen Seite gibt es ein System, wonach die Pension nach dem letzten Bezug aus­bezahlt wird, weiters gibt es Pensionsversicherte, die ihre Pension nach 36,5 Jahren bekom­men, so wie die Eisenbahner, und welche, die höhere Pensionsbeiträge haben, andere hinge­gen haben niedrigere Pensionsbeiträge – also ein ganzes Konvolut unterschiedlicher Bestim­mungen.

Wir sind immer dafür eingetreten, dass es zu einer Harmonisierung der verschiedenen Pen­sionssysteme kommt, dass vor allem die Pensionen langfristig gesichert werden und dass die verschiedenen Pensionssysteme in Österreich vereinheitlicht werden. Dazu gibt es verschie­dene Vorgangsweisen. Die Pensionsreformkommission hat verschiedene Sachen ausgearbei­tet. Ich meine, dass wir die Harmonisierung der verschiedenen Pensionssysteme rascher als geplant angehen müssen. Pensionsprivilegien gehören durchforstet.

Ich muss Ihnen sagen, jemand, der ASVG-versichert ist, ein Arbeiter oder ein Angestellter, 45 Versicherungsjahre auf dem Buckel hat und 60 Jahre alt ist, wird es nicht verstehen, wenn man ihm sagt, er solle noch länger arbeiten, wenn es im Gegensatz dazu Begünstigte gibt, wie im öffentlichen Dienst, wie bei den Österreichischen Bundesbahnen oder bei der Post, die heute zwischen dem 50. und dem 60. Lebensjahr in Pension gehen können, nur weil das den Staat billiger kommt, was ich jedoch bezweifle, vor allem in vielen Bereichen, wo die Menschen länger in der Arbeit gehalten werden sollten, aber gesund in der Arbeit gehalten werden sollten. Dort sollten wir einmal ansetzen, dass dort das Regelpensionsalter erreicht wird. Und dann wird es auch jener, der schon 45 Versicherungsjahre auf dem Buckel hat, verstehen, wenn das Pen­sionsantrittsalter ansteigt. Jemandem, der 45 Versicherungsjahre hat und das 60. Lebensjahr erreicht hat, dem soll man jetzt sagen, er solle bis 65 Jahre arbeiten? – Das wird niemand, das wird kein Arbeiter in der Privatwirtschaft verstehen!

 


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