Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 35

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Fragen, die im Rahmen der nächsten Pensionsreform auch zu berücksichtigen sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Es geht uns darum, ein einheitliches System mit gleichen Durchrechnungszeiträumen, womög­lich auch mit der Ausrichtung auf einen Lebensdurchrechnungszeitraum, zu schaffen.

Es geht mir weiters darum, den Invaliditätsbegriff für alle Berufsgruppen gleichzuschalten.

Meine Damen und Herren! Ich kann niemandem erklären, dass es in den unterschiedlichen Be­rufsgruppen auch unterschiedliche Zugangsbestimmungen zur Invaliditäts- oder Erwerbsun­fähigkeitspension gibt. Krank ist krank! Wenn jemand krank ist, dann muss man das verstehen und muss ihm auch die Möglichkeit bieten, das Sozialsystem – in diesem Fall das Alterssiche­rungssystem – anzusprechen. – Das sind Grundausrichtungen, die wir vorzunehmen haben.

Wir alle wissen, dass die Europäische Union den Deutschen große Vorgaben macht und sie diszipliniert und den Franzosen einiges vorgibt, was ihre Gesamtbudgetpolitik betrifft. Uns hat man die höfliche Mitteilung gemacht, dass wir endlich darangehen müssen, unser Pensions­system den europäischen Normen anzupassen. Wir sind da weit vorne. Das gönne ich jedem, aber ich darf die Frage stellen, ob wir das auf Dauer so lassen können. Die klare Antwort lautet: Nein! Wir müssen vielmehr mit Augenmaß, mit Mut und mit Engagement, aber auch mit Sach­kenntnis diese Dinge verändern. Dazu sind wir alle aufgefordert – egal, woher wir kommen, und egal, wo wir stehen. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe!

Heute liegt ein Gesetzesantrag vor, den Ausgleichszulagenrichtsatz, nämlich jenen für Ehe­paare, um 7,3 Prozent anzuheben. Er beträgt somit das Eineinhalbfache des Einzelrichtsatzes. Damit haben wir erreicht, dass die Armutsschwelle überschritten ist, dass wir auch diesen Men­schen eine gediegene Grundversorgung geben.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch einmahnen, dass in Folge die Anrechnungsbestim­mungen beim fiktiven Ausgedinge, das über alle Systeme wirkt, neu zu überdenken sind. Es geht darum, dass wir den 227 000 Ausgleichszulagenbeziehern – das sind 8 Prozent der Pen­sionisten in Österreich – auch da eine neue Basis geben, vor allem jenen 37 000 Ehepaaren, die quer durch alle Systeme Ausgleichszulagenbezieher sind.

Ich denke, dass dieser Gesetzesantrag der sozialen Symmetrie und Gerechtigkeit voll ent­spricht, finanzierbar ist – wir brauchen etwa 25 Millionen € dafür –, dass er die Glaubwürdigkeit des Systems vielleicht doch etwas stärkt und vielleicht auch die Berechenbarkeit etwas sach­licher erscheinen lässt. (Beifall bei der ÖVP.)

10.51


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Mag. Lapp. Die Redezeit wird wunschgemäß auf 10 Minuten eingestellt. – Bitte.

10.51


Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mein Vorredner hat unter anderem über die großen Herausforderungen an die nächste Bun­desregierung gesprochen. Erstaunlich und auch irgendwie bezeichnend war meiner Meinung nach dabei, dass er die Situation, die es derzeit auf dem Arbeitsmarkt gibt, nur in einigen Nebensätzen erwähnt und der Arbeitslosigkeit und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nur ein paar Sätze gewidmet hat.

Es ist doch das Wichtigste in einer Gesellschaft einer westlichen Industrienation, wie Österreich eine ist, dass Beschäftigung gesichert wird. Auch von Seiten der EU-Kommission wird darauf hingewiesen, dass beschäftigungssichernde Maßnahmen ein wesentliches Instrument zur Armutsbekämpfung sind.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehen Folgendes als oberstes Ziel: Bekämp­fung der Arbeitslosigkeit, Schaffung von Arbeitsplätzen, Arbeitsplätze, die ein Auskommen brin­gen.

 


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