Fragen, die im Rahmen der nächsten Pensionsreform auch
zu berücksichtigen sind. (Beifall bei der
ÖVP.)
Es geht uns darum, ein einheitliches System mit
gleichen Durchrechnungszeiträumen, womöglich auch mit der Ausrichtung auf
einen Lebensdurchrechnungszeitraum, zu schaffen.
Es geht mir weiters darum, den Invaliditätsbegriff für
alle Berufsgruppen gleichzuschalten.
Meine Damen und Herren! Ich kann niemandem erklären,
dass es in den unterschiedlichen Berufsgruppen auch unterschiedliche
Zugangsbestimmungen zur Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension gibt.
Krank ist krank! Wenn jemand krank ist, dann muss man das verstehen und muss
ihm auch die Möglichkeit bieten, das Sozialsystem – in diesem Fall das
Alterssicherungssystem – anzusprechen. – Das sind Grundausrichtungen,
die wir vorzunehmen haben.
Wir alle wissen, dass die Europäische Union den
Deutschen große Vorgaben macht und sie diszipliniert und den Franzosen einiges
vorgibt, was ihre Gesamtbudgetpolitik betrifft. Uns hat man die höfliche
Mitteilung gemacht, dass wir endlich darangehen müssen, unser Pensionssystem
den europäischen Normen anzupassen. Wir sind da weit vorne. Das gönne ich
jedem, aber ich darf die Frage stellen, ob wir das auf Dauer so lassen können.
Die klare Antwort lautet: Nein! Wir müssen vielmehr mit Augenmaß, mit Mut und
mit Engagement, aber auch mit Sachkenntnis diese Dinge verändern. Dazu sind
wir alle aufgefordert – egal, woher wir kommen, und egal, wo wir stehen.
Das ist unsere gemeinsame Aufgabe!
Heute liegt ein Gesetzesantrag vor, den
Ausgleichszulagenrichtsatz, nämlich jenen für Ehepaare, um 7,3 Prozent
anzuheben. Er beträgt somit das Eineinhalbfache des Einzelrichtsatzes. Damit
haben wir erreicht, dass die Armutsschwelle überschritten ist, dass wir auch
diesen Menschen eine gediegene Grundversorgung geben.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch einmahnen, dass
in Folge die Anrechnungsbestimmungen beim fiktiven Ausgedinge, das über alle
Systeme wirkt, neu zu überdenken sind. Es geht darum, dass wir den
227 000 Ausgleichszulagenbeziehern – das sind 8 Prozent der
Pensionisten in Österreich – auch da eine neue Basis geben, vor allem
jenen 37 000 Ehepaaren, die quer durch alle Systeme
Ausgleichszulagenbezieher sind.
Ich denke, dass dieser Gesetzesantrag der sozialen
Symmetrie und Gerechtigkeit voll entspricht, finanzierbar ist – wir
brauchen etwa 25 Millionen € dafür –, dass er die
Glaubwürdigkeit des Systems vielleicht doch etwas stärkt und vielleicht auch
die Berechenbarkeit etwas sachlicher erscheinen lässt. (Beifall bei der ÖVP.)
10.51
Präsident
Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Frau
Abgeordnete Mag. Lapp. Die Redezeit wird wunschgemäß auf 10 Minuten
eingestellt. – Bitte.
10.51
Abgeordnete
Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Staatssekretär! Hohes Haus! Mein Vorredner hat unter anderem über die großen
Herausforderungen an die nächste Bundesregierung gesprochen. Erstaunlich und
auch irgendwie bezeichnend war meiner Meinung nach dabei, dass er die
Situation, die es derzeit auf dem Arbeitsmarkt gibt, nur in einigen Nebensätzen
erwähnt und der Arbeitslosigkeit und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nur
ein paar Sätze gewidmet hat.
Es ist doch das Wichtigste in einer Gesellschaft einer
westlichen Industrienation, wie Österreich eine ist, dass Beschäftigung
gesichert wird. Auch von Seiten der EU-Kommission wird darauf hingewiesen, dass
beschäftigungssichernde Maßnahmen ein wesentliches Instrument zur
Armutsbekämpfung sind.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehen
Folgendes als oberstes Ziel: Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Schaffung von
Arbeitsplätzen, Arbeitsplätze, die ein Auskommen bringen.