ihnen angehörenden Abgeordneten nach den in § 30
der Geschäftsordnung festgehaltenen Grundsätzen verteilt.
Die Klubs haben dann die auf sie entfallenden
Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder dem Präsidenten namhaft zu machen, und
diese gelten mit dieser Namhaftmachung als gewählt.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist für die
erwähnten Ausschüsse folgende Anzahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern
einvernehmlich vorgeschlagen worden, deren Aufteilung auf die einzelnen
Fraktionen nach d’Hondt errechnet wurde:
Es soll der Geschäftsordnungsausschuss aus je
13 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern bestehen. Davon entfallen je sechs
Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Österreichische Volkspartei, je fünf
Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Sozialdemokratische Partei, jeweils ein Mitglied und ein Ersatzmitglied
auf die Freiheitlichen und auf die Grünen.
Für die anderen vorhin
genannten Ausschüsse sind jeweils 26 Mitglieder und Ersatzmitglieder
vorgeschlagen. Demnach entfallen je zwölf Mitglieder und Ersatzmitglieder auf
die ÖVP, je zehn Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, jeweils zwei
Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder auf die Freiheitlichen beziehungsweise auf
die Grünen.
Auch dazu ist ein Beschluss
des Nationalrates notwendig.
Ich bitte jene Damen und
Herren, die diesen vorgeschlagenen Zahlen für die Mitglieder und Ersatzmitglieder
der einzelnen Ausschüsse zustimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist vom Nationalrat einstimmig
so beschlossen.
Ich darf nun bitten, dass
die Klubs die Namen der von ihnen jeweils vorgeschlagenen Mitglieder
beziehungsweise Ersatzmitglieder schriftlich bekannt geben. Diese gelten damit
als gewählt und werden auch im Stenographischen Protokoll angeführt. (Zum
Zeitpunkt der Drucklegung waren noch nicht alle Listen verfügbar; s. Anhang.)
Somit ist der 3. Punkt
der Tagesordnung erledigt.
4. Punkt
Erste Lesung:
Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert
wird, und Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des
Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (3/A)
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt
der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Der Erstantragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Cap,
erhält als erster Redner das Wort. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.
11.56
Abgeordneter
Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus!
Es begleitet uns schon seit langem eine sehr grundsätzliche Diskussion über die
Frage der Rechte der Minderheitsfraktionen hier im Hohen Haus, darüber, wie
sie im Rahmen der parlamentarischen Tätigkeit ihre Kontrollaufgabe optimal
erfüllen können. Unabhängig davon, dass selbst unsere Fraktion in der
Vergangenheit phasenweise unterschiedliche Auffassungen zu diesem Thema
hatte – ich denke vor allem an die Zeit, als es noch die Koalition der Sozialdemokraten mit der ÖVP gegeben
hat, und an die vielen Diskussionen, die es gab, als man eine neue
Geschäftsordnung hier im Haus beschlossen hat –, auch unabhängig davon,
wie die berühmten Gespräche zwischen den Parteien zur Bildung einer neuen
Regierung ausgehen mögen, ist, glaube ich, gerade jetzt der richtige Zeitpunkt,
um sich in Bezug auf diese Frage einmal grundsätzlich zu finden, um die Rechte
der Minderheitsfraktionen zu stärken.