Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 49

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ihnen angehörenden Abgeordneten nach den in § 30 der Geschäftsordnung festgehaltenen Grundsätzen verteilt.

Die Klubs haben dann die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder dem Präsidenten namhaft zu machen, und diese gelten mit dieser Namhaftmachung als gewählt.

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist für die erwähnten Ausschüsse folgende Anzahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern einvernehmlich vorgeschlagen worden, deren Aufteilung auf die einzelnen Fraktionen nach d’Hondt errechnet wurde:

Es soll der Geschäftsordnungsausschuss aus je 13 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern bestehen. Davon entfallen je sechs Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Österreichische Volkspartei, je fünf Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Sozialdemokratische Partei, jeweils ein Mitglied und ein Ersatzmitglied auf die Freiheitlichen und auf die Grünen.

Für die anderen vorhin genannten Ausschüsse sind jeweils 26 Mitglieder und Ersatzmitglieder vorgeschlagen. Demnach entfallen je zwölf Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je zehn Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, jeweils zwei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder auf die Freiheitlichen beziehungsweise auf die Grünen.

Auch dazu ist ein Beschluss des Nationalrates notwendig.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen vorgeschlagenen Zahlen für die Mitglieder und Er­satzmitglieder der einzelnen Ausschüsse zustimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist vom Nationalrat einstimmig so beschlossen.

Ich darf nun bitten, dass die Klubs die Namen der von ihnen jeweils vorgeschlagenen Mitglieder beziehungsweise Ersatzmitglieder schriftlich bekannt geben. Diese gelten damit als gewählt und werden auch im Stenographischen Protokoll angeführt. (Zum Zeitpunkt der Drucklegung waren noch nicht alle Listen verfügbar; s. Anhang.)

Somit ist der 3. Punkt der Tagesordnung erledigt.

4. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (3/A)


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Der Erstantragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Cap, erhält als erster Redner das Wort. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

11.56


Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es begleitet uns schon seit langem eine sehr grundsätzliche Diskussion über die Frage der Rechte der Minderheitsfraktio­nen hier im Hohen Haus, darüber, wie sie im Rahmen der parlamentarischen Tätigkeit ihre Kontrollaufgabe optimal erfüllen können. Unabhängig davon, dass selbst unsere Fraktion in der Vergangenheit phasenweise unterschiedliche Auffassungen zu diesem Thema hatte – ich denke vor allem an die Zeit, als es noch die Koalition der Sozialdemokraten mit der ÖVP gege­ben hat, und an die vielen Diskussionen, die es gab, als man eine neue Geschäftsordnung hier im Haus beschlossen hat –, auch unabhängig davon, wie die berühmten Gespräche zwischen den Parteien zur Bildung einer neuen Regierung ausgehen mögen, ist, glaube ich, gerade jetzt der richtige Zeitpunkt, um sich in Bezug auf diese Frage einmal grundsätzlich zu finden, um die Rechte der Minderheitsfraktionen zu stärken.

 


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