Daher haben wir einen Antrag eingebracht, der künftig
die Möglichkeit bieten soll, dass ein Untersuchungsausschuss nicht wie bisher
nur durch einen Mehrheitsbeschluss, sondern bereits durch ein Verlangen von
einem Drittel der Abgeordneten eingesetzt werden kann; wobei ich hinzufüge,
dass wir, sollte der Fall eintreten, dass es hier in diesem Haus zu einer
Regierungsmehrheit kommt, wonach die Minderheit nicht einmal ein Drittel der
Abgeordneten zur Verfügung hätte, wahrscheinlich hinsichtlich des Quorums eine
Änderung durchführen müssten, denn sonst wäre das keine Stärkung der
Minderheitsfraktionen. Jedenfalls wäre es notwendig, dass man grundsätzlich vom
Erfordernis eines Mehrheitsbeschlusses abrückt.
Weiters beinhaltet dieser Antrag, dass nur ein
Untersuchungsausschuss auf Grund eines Verlangens laufen und es nicht
gleichzeitig zwei geben kann und dass man auch eine zeitliche Beschränkung
vorsieht, nämlich dahin gehend, dass innerhalb von 18 Monaten nach Einsetzung
des Untersuchungsausschusses im Plenum über die Tätigkeit berichtet wird.
Das sind klare Regelungen. Da kann man nicht den
Vorwurf machen, dass damit, wie es meistens von den Mehrheitsfraktionen oder
Regierungsfraktionen geäußert wird, den Minderheitsfraktionen
Destruktionsinstrumentarien oder „Kriminalisierungsinstrumentarien“ –
unter Anführungszeichen – überantwortet werden. Mit diesen Bestimmungen
wird eine klare Ordnung vorgegeben und eine parlamentarische Balance, eine
Ausgewogenheit zwischen Regierungsfraktionen und Opposition hergestellt, die,
glaube ich, wirklich die Rechte der Minderheitsfraktionen weiter stärkt.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich sagen – weil
wir heute wiederum zwei zusätzliche Anträge einbringen, die im Rahmen der
Reform der parlamentarischen Arbeit einen Stellenwert haben –, dass es
sich lohnen würde, eine Grundsatzdiskussion über die Frage der Öffentlichkeit
hier zu führen. Das heißt, es geht um die Möglichkeit, dass wir ähnlich wie in
anderen Parlamenten in Europa festlegen könnten, dass eine permanente Übertragung der Debatten hier im Plenum auf einem
Fernsehkanal stattfinden könnte. Es ist zu überlegen, die Arbeit in den
Ausschüssen transparenter zu gestalten, indem man den Medien die grundsätzliche
Möglichkeit einräumt, den Ausschusssitzungen beizuwohnen und über unsere
Tätigkeit in den Ausschüssen berichten zu können.
Ich glaube, dass das mit Sicherheit auch die Arbeit in
den Wahlkreisen erleichtern würde, denn wie oft bekommt man die Frage gestellt:
Was machen Sie derzeit? Wo sind Sie gerade tätig? Was sind gerade Ihre
Schwerpunkte? Hier ist ein Zusammenhang damit gegeben, inwieweit die
Wählerinnen und Wähler Zugang zu den Informationen über die Tätigkeit der von
ihnen gewählten Abgeordneten haben.
Es würde unsere Arbeit erleichtern, wenn der
Journalismus mehr Möglichkeiten bekäme, seine Informationsarbeit zu verbessern,
natürlich verbunden mit einer kritischen Reflexion. Es ist ja nicht damit
gemeint, dass das eine so genannte Hofberichterstattung sein sollte. Vielleicht
gibt es Einzelne, die diesen Wunsch hegen, aber uns geht es darum, dass hier
mehr Öffentlichkeit gegeben ist, womit man die Arbeit der Abgeordneten in einem
ganz entscheidenden Ausmaß erleichtern könnte.
Genauso ist es mit der Fragestunde. Man könnte sich
auch Gedanken darüber machen, wie man die Fragestunde qualitativ verbessern
kann. Das wäre in diesem Gesamtpaket, neben dieser Änderung hinsichtlich der
Möglichkeit, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, ein ganz wesentlicher
Aspekt.
Die jetzige Praxis ist ja die: Man bringt eine schriftliche Anfrage in dieser Fragestunde ein, welche dann vom betreffenden Regierungsmitglied meistens schriftlich nicht beantwortet wird. Dann stellt man eine mündliche Zusatzfrage, und dann geht das gleiche Spiel wieder von vorne los. Ich denke, man könnte diese Fragestunde lebendiger gestalten, wie das meines Wissens in manch anderen Ländern der Fall ist, nämlich indem man auch ohne diesen Prozess der Vorbereitung Fragen stellen kann und spontaner dazu geantwortet werden muss, indem durchaus auch tagespolitische Ereignisse mit einbezogen werden können – auch das natürlich mit einer