Aber wir müssen auch ein bisschen bei den Daten und
Fakten bleiben. Grundsätzlich besteht seit Jahrzehnten die Möglichkeit,
Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Seit mehr als 13 Jahren sind die
Beratungen im Untersuchungsausschuss sogar medienöffentlich, alle Befragungen
werden im Beisein der Öffentlichkeit und der Medien durchgeführt. 1997 wurde
sogar eine eigene Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse im Einvernehmen
mit den Grünen und der SPÖ installiert, und diese Verfahrensordnung hat sich in
den letzten zwei Jahren im Untersuchungsausschuss betreffend „Euroteam“
wirklich sehr bewährt, hat ihre Praktikabilität und ihre Wirksamkeit
nachgewiesen, hat diesen Test hervorragend bestanden.
Wenn ich dem Kollegen Cap heute zugehört habe, konnte
ich feststellen, dass die SPÖ hier offensichtlich einen Wechsel in ihrer
Argumentation vorgenommen hat, denn in den neunziger Jahren hat sich die SPÖ
gegen die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen als Minderheitsrecht noch
heftig gewehrt und auch noch verhindert. Damals waren die Sozialdemokraten in
der Regierung, waren stärkste Partei, trugen Regierungsverantwortung und
haben – möglicherweise deshalb – die Einsetzung von
Untersuchungsausschüssen als Minderheitsrecht eindeutig abgelehnt.
In der letzten Legislaturperiode waren die
Sozialdemokraten Oppositionspartei und haben auf einmal ihre Liebe zu
Minderheitsrechten entdeckt und wollen nun dieses Recht auf Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses auch Minderheiten geben. Jetzt, nach dieser Wahl, sind
sie zweitstärkste Partei und bringen wieder diesen Antrag ein.
Meine Damen und Herren! Ich stelle fest, glaubwürdig
und überzeugend ist für mich diese Linie nicht, denn als Regierungspartei
Minderheitsrechte abzulehnen, als Minderheitspartei aber dafür einzutreten,
das ist nicht gerade überzeugend, sondern das riecht ein bisschen nach parteipolitischem
Opportunismus. (Beifall bei der ÖVP.)
Nicht der grundsätzliche Standpunkt, sondern offenbar
die jeweilige parteipolitische Position, Ihr Standort bestimmt diese Linie. (Abg.
Dr. Cap:
Was will die ÖVP?) Und das halten wir im Hinblick auf Grundfragen
des Parlamentarismus und der Geschäftsordnung des Nationalrates ehrlich gesagt
wirklich nicht für zielführend und auch nicht für überzeugend. (Abg.
Dr. Cap:
Und was will die ÖVP jetzt?)
Wir sehen, was den Untersuchungsausschuss betrifft,
keinen Anlass, unsere Position zu ändern, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.) Wir bleiben bei
unserer Linie, die wir auch in den letzten zehn Jahren vertreten haben, und das
mit guten Argumenten, denn ein Minderheitsrecht für Untersuchungsausschüsse ist
in den europäischen Parlamenten weithin unbekannt. Die einzige Ausnahme ist die
Bundesrepublik Deutschland, aber selbst das angebliche Minderheitsrecht im
Deutschen Bundestag ist nur theoretisch, denn dort werden die Untersuchungsaufträge
und die Einsetzung der Untersuchungsausschüsse im Regelfall einvernehmlich
festgelegt.
Außerdem kennt das deutsche Verfassungsrecht die im
österreichischen Recht unbekannte Organanklage gegen verantwortliche Organe des
Parlaments. Und wenn man schon das deutsche Beispiel heranzieht, dann müsste
man wahrscheinlich auch über diese Frage diskutieren.
Im Übrigen ist das österreichische Parlament bei der
Ausstattung mit Minderheitsrechten in Europa durchaus führend. So hat zum
Beispiel der Deutsche Bundestag keine Möglichkeit, Rechnungshof-Sonderprüfungen
durchzuführen.
Meine Damen und Herren! Gerade der
„Euroteam“-Untersuchungsausschuss hat bewiesen, dass sich die neue
Verfahrensordnung bewährt hat und dass Minderheitsrechte sehr ernst genommen
werden. Der Verfahrensanwalt war die ganze Zeit präsent und hat auch bei
strittigen Fragen, in Sachen, in denen sich die Parteien nicht einig waren,
objektiv und parteiunabhängig Auskunft gegeben und die Geschäftsordnung
entsprechend interpretiert. Auch wenn es der jeweiligen Mehrheit –
manchmal auch uns – nicht gepasst hat, hat sie das zur Kenntnis genommen.