Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 59

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

dass Sie Ihre Mehrheit nicht missbrauchen! (Abg. Dr. Cap: Wie wahr! Wie wahr!) Das wäre viel gescheiter. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Dann könnten wir uns wieder ohne diese Predigten besser darüber verständigen, was wirklich der Aufwertung des Parlamentarismus dient. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.39


Präsident Dr. Heinz Fischer: Kollege Kogler, Sie können gleich in der Nähe des Rednerpultes bleiben, denn diese Debatte ist geschlossen.

Den Antrag 3/A weise ich dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

5. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Ge­schäftsordnungsgesetz des Nationalrats geändert werden (15/A)


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum nächsten Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt der Begründer, Herr Abgeordneter Kogler. – Bitte.

12.39


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Ich kann meine Ausführungen jetzt tatsächlich kurz halten und die Gelegenheit dazu benützen, um auf einen Unterschied hin­zuweisen, wodurch sich der Antrag Cap vom Antrag Kogler, den wir jetzt sozusagen diskutie­ren, unterscheidet.

Der Antrag der SPÖ zielt darauf ab, dass dieses Minderheitsquorum genau bei einem Drittel der Abgeordneten liegen soll. Bei uns ist es hingegen so, dass wir das ähnlich wie bei anderen Be­stimmun­gen, die Minderheitsrechte in Kontrollfragen betreffen, jeder Fraktion im Hause zuge­stehen. Das braucht natürlich eine Begrenzung, um einen Missbrauch hintanzuhalten, das ist völlig logisch. Deshalb findet sich in unserem Antrag auch der Hinweis darauf, dass ein zweites diesbezüg­liches Verlangen, was es ja dann nach diesem Geschäftsordnungsvorschlag wäre, unzulässig ist, solange das erste nicht behandelt wurde.

Also vereinfacht: Solange der Untersuchungsausschuss nicht beendet ist, darf nach dieser Passage ein zweites Verlangen gar nicht gestellt werden. – Diese Selbstbeschränkung, die sinnvoll ist, ist ein eindeutiger Beweis dafür, dass der Opposition nicht daran gelegen ist, das Ganze überbordend zu gestalten.

Ich darf noch hinzufügen, dass auch die SPÖ diese Passage in ihrem Antrag hat. Der einzige Unterschied, der nunmehr bleibt, ist die Frage: Darf es ein Drittel der Abgeordneten oder darf es auch eine Fraktion sein? Aber – Herr Kollege Cap, Sie haben vorhin selbst darauf hingewie­sen – wenn ohnehin einem Missbrauch der Riegel vorgeschoben wird, ist es wirklich kein Pro­blem, es auch einer Fraktionsstärke anheim zu stellen, ob sie dieses eine Mal dieses Recht beansprucht oder auch nicht. Kollege Kukacka! Es ist im Übrigen ohnehin ein jeder schlecht beraten, der einen Untersuchungsausschuss will, wenn er dann dort nichts zusammenbringt. Aber mit diesem Problem müssen Sie sich noch einmal beschäftigen. (Beifall bei den Grünen.)

12.41


Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke Herrn Abgeordnetem Kogler für die Begründung des Antrages 15/A.

Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Daher weise ich diesen Antrag 15/A dem Geschäftsord­nungs­ausschuss zur Vorberatung zu.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite