dass Sie Ihre Mehrheit nicht missbrauchen! (Abg. Dr. Cap:
Wie wahr! Wie wahr!) Das wäre viel gescheiter. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Dann könnten wir uns wieder ohne diese Predigten
besser darüber verständigen, was wirklich der Aufwertung des Parlamentarismus
dient. – Vielen Dank. (Beifall bei den
Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
12.39
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Kollege Kogler, Sie können gleich
in der Nähe des Rednerpultes bleiben, denn diese Debatte ist geschlossen.
Den Antrag 3/A weise ich dem Geschäftsordnungsausschuss zu.
5. Punkt
Erste Lesung:
Antrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Geschäftsordnungsgesetz
des Nationalrats geändert werden (15/A)
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum nächsten Punkt der
Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt der Begründer, Herr Abgeordneter
Kogler. – Bitte.
12.39
Abgeordneter
Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Ich kann
meine Ausführungen jetzt tatsächlich kurz halten und die Gelegenheit dazu
benützen, um auf einen Unterschied hinzuweisen, wodurch sich der Antrag Cap
vom Antrag Kogler, den wir jetzt sozusagen diskutieren, unterscheidet.
Der Antrag der SPÖ zielt darauf ab, dass dieses
Minderheitsquorum genau bei einem Drittel der Abgeordneten liegen soll. Bei uns
ist es hingegen so, dass wir das ähnlich wie bei anderen Bestimmungen, die
Minderheitsrechte in Kontrollfragen betreffen, jeder Fraktion im Hause zugestehen.
Das braucht natürlich eine Begrenzung, um einen Missbrauch hintanzuhalten, das
ist völlig logisch. Deshalb findet sich in unserem Antrag auch der Hinweis
darauf, dass ein zweites diesbezügliches Verlangen, was es ja dann nach diesem
Geschäftsordnungsvorschlag wäre, unzulässig ist, solange das erste nicht
behandelt wurde.
Also vereinfacht: Solange der Untersuchungsausschuss
nicht beendet ist, darf nach dieser Passage ein zweites Verlangen gar nicht
gestellt werden. – Diese Selbstbeschränkung, die sinnvoll ist, ist ein
eindeutiger Beweis dafür, dass der Opposition nicht daran gelegen ist, das
Ganze überbordend zu gestalten.
Ich darf noch hinzufügen, dass auch die SPÖ diese
Passage in ihrem Antrag hat. Der einzige Unterschied, der nunmehr bleibt, ist
die Frage: Darf es ein Drittel der Abgeordneten oder darf es auch eine Fraktion
sein? Aber – Herr Kollege Cap, Sie haben vorhin selbst darauf hingewiesen –
wenn ohnehin einem Missbrauch der Riegel vorgeschoben wird, ist es wirklich
kein Problem, es auch einer Fraktionsstärke anheim zu stellen, ob sie dieses
eine Mal dieses Recht beansprucht oder auch nicht. Kollege Kukacka! Es ist im
Übrigen ohnehin ein jeder schlecht beraten, der einen Untersuchungsausschuss
will, wenn er dann dort nichts zusammenbringt. Aber mit diesem Problem müssen
Sie sich noch einmal beschäftigen. (Beifall
bei den Grünen.)
12.41
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Ich danke Herrn Abgeordnetem Kogler
für die Begründung des Antrages 15/A.
Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Daher weise ich diesen
Antrag 15/A dem Geschäftsordnungsausschuss zur Vorberatung zu.