Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 60

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

6. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz der Tiere (Bundes-Tierschutzgesetz – TSchG) (12/A)


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt die Erstantragstellerin, und das ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Maximale Redezeit: 10 Minuten, freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

12.42


Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Debatte um die Verbesserung der Tierschutzstandards in Österreich zieht sich jetzt viele Jahre auch durch den Nationalrat, wiewohl es bislang kaum eine Zuständigkeit auf Bun­desebene in Sachen Tierrecht, Tierschutz gibt. Es gibt einzelne Bereiche, was das Strafrecht betrifft, was Tierversuche betrifft, wo es Bundesnormen gibt, aber beim „ganz normalen Tier­schutz“ – unter Anführungszeichen –, das heißt beim Umgang mit landwirtschaftlichen Nutztie­ren, bei der Behandlung von Haustieren, gibt es bislang keine Bundeszuständigkeit.

Das wurde seit geraumer Zeit nicht nur von der österreichischen Tierschutzbewegung massiv kritisiert, sondern das wird immer öfter auch von der Europäischen Union mit scharfen Worten kritisiert. Österreich, vor allem was die landwirtschaftliche Nutztierhaltung betrifft, hat heftige Kritik von Seiten der EU einstecken müssen, und es ist nach wie vor so, dass ich das Gefühl habe, man nimmt das auf die leichte Schulter.

Jetzt gab es schon vor mehr als fünf Jahren ein Tierschutz-Volksbegehren in Österreich, ein Volksbegehren, das einen erstaunlich hohen Zuspruch hatte, aber mit dem seither in diesem Hohen Haus, muss ich sagen, wirklich übel verfahren wurde. Es gab eine Fülle von Sitzungen – ich kann gar nicht sagen, wie viele Sitzungen es im Unterausschuss des Verfassungsaus­schusses schon dazu gab –, bei denen eigentlich in der Sache nichts weitergegangen ist. Und es ist so, dass in dieser Frage eigentlich einzig und allein die ÖVP immer blockiert hat.

Wenige Tage vor der letzten Nationalratswahl hat dann der Herr Bundeskanzler aufhorchen lassen, hat verkündet, dass er, dass die ÖVP jetzt auch für ein bundeseinheitliches Tierschutz­recht sei. Wir haben diese Botschaft gehört. Ich habe mir persönlich gedacht: Eine lang überfäl­lige Entscheidung! – Was sich allerdings seither getan hat, das lässt mich schon wieder zwei­feln, wie ernst denn die Vorsätze sind.

Es gibt jetzt von den Grünen einen ausformulierten Antrag, der eingebracht ist. Es ist eigentlich ein Antrag, der eine koordinierte Arbeit der österreichischen Tierschutzbewegung ist. Wir haben mehr oder minder nur die Dienstleistung übernommen, diesen Antrag hier im Parlament einzu­bringen. Meiner Einschätzung nach ist es ein Antrag mit sehr viel Augenmaß. Es gab durchaus Stimmen in der Tierschutzbewegung, die sich noch mehr hätten vorstellen können, etwa die Verankerung von subjektiven Rechten für Tiere. Ich persönlich glaube auch, dass die Entwick­lung in diese Richtung gehen wird. Aber es ist bei diesem Antrag ein Mittelweg gewählt worden, ein, wie ich meine, sehr guter Weg. Und es kommt eben wirklich auf die inhaltlichen Standards an, die jetzt zu diskutieren sind.

Es gibt einen Antrag der ÖVP, der jetzt einmal eine bloße Verfassungskorrektur darstellt: Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch Bundesnormen in dieser Angelegenheit zu erlassen. Das sagt in der Sache noch gar nichts, denn wie wir alle wissen, sind die inhaltlichen Stan­dards, was das Niveau des Tierschutzes betrifft, die Vorschriften, insbesondere was die land­wirtschaftliche Nutztierhaltung betrifft, sehr, sehr unterschiedlich. Wir sehen, dass sich die Länder, wo es kaum, wenig Massentierhaltung gibt – das ist im äußersten Westen der Fall, in Vorarlberg, Tirol, das ist aber natürlich auch in der Bundeshauptstadt Wien der Fall –, eher strenge Normen leisten. Sie können es auch. Dort, wo die großen Tierhaltungsbetriebe sind, die


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite