6. Punkt
Erste Lesung:
Antrag der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz der Tiere
(Bundes-Tierschutzgesetz – TSchG) (12/A)
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 6. Punkt der
Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt die Erstantragstellerin, und das ist
Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Maximale Redezeit: 10 Minuten,
freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.
12.42
Abgeordnete
MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Sehr geehrter Herr
Präsident! Hohes Haus! Die Debatte um die Verbesserung der Tierschutzstandards
in Österreich zieht sich jetzt viele Jahre auch durch den Nationalrat, wiewohl
es bislang kaum eine Zuständigkeit auf Bundesebene in Sachen Tierrecht,
Tierschutz gibt. Es gibt einzelne Bereiche, was das Strafrecht betrifft, was
Tierversuche betrifft, wo es Bundesnormen gibt, aber beim „ganz normalen Tierschutz“ –
unter Anführungszeichen –, das heißt beim Umgang mit landwirtschaftlichen
Nutztieren, bei der Behandlung von Haustieren, gibt es bislang keine
Bundeszuständigkeit.
Das wurde seit geraumer Zeit nicht nur von der
österreichischen Tierschutzbewegung massiv kritisiert, sondern das wird immer
öfter auch von der Europäischen Union mit scharfen Worten kritisiert.
Österreich, vor allem was die landwirtschaftliche Nutztierhaltung betrifft, hat
heftige Kritik von Seiten der EU einstecken müssen, und es ist nach wie vor so,
dass ich das Gefühl habe, man nimmt das auf die leichte Schulter.
Jetzt gab es schon vor mehr als fünf Jahren ein
Tierschutz-Volksbegehren in Österreich, ein Volksbegehren, das einen
erstaunlich hohen Zuspruch hatte, aber mit dem seither in diesem Hohen Haus,
muss ich sagen, wirklich übel verfahren wurde. Es gab eine Fülle von Sitzungen –
ich kann gar nicht sagen, wie viele Sitzungen es im Unterausschuss des
Verfassungsausschusses schon dazu gab –, bei denen eigentlich in der
Sache nichts
weitergegangen ist. Und es ist so, dass in dieser Frage eigentlich einzig und
allein die ÖVP immer blockiert hat.
Wenige Tage vor der letzten Nationalratswahl hat dann
der Herr Bundeskanzler aufhorchen lassen, hat verkündet, dass er, dass die ÖVP
jetzt auch für ein bundeseinheitliches Tierschutzrecht sei. Wir haben diese
Botschaft gehört. Ich habe mir persönlich gedacht: Eine lang überfällige
Entscheidung! – Was sich allerdings seither getan hat, das lässt mich
schon wieder zweifeln, wie ernst denn die Vorsätze sind.
Es gibt jetzt von den Grünen einen ausformulierten
Antrag, der eingebracht ist. Es ist eigentlich ein Antrag, der eine
koordinierte Arbeit der österreichischen Tierschutzbewegung ist. Wir haben mehr
oder minder nur die Dienstleistung übernommen, diesen Antrag hier im Parlament
einzubringen. Meiner Einschätzung nach ist es ein Antrag mit sehr viel
Augenmaß. Es gab durchaus Stimmen in der Tierschutzbewegung, die sich noch mehr
hätten vorstellen können, etwa die Verankerung von subjektiven Rechten für
Tiere. Ich persönlich glaube auch, dass die Entwicklung in diese Richtung
gehen wird. Aber es ist bei diesem Antrag ein Mittelweg gewählt worden, ein,
wie ich meine, sehr guter Weg. Und es kommt eben wirklich auf die inhaltlichen
Standards an, die jetzt zu diskutieren sind.
Es gibt einen Antrag der ÖVP, der jetzt einmal eine bloße Verfassungskorrektur darstellt: Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch Bundesnormen in dieser Angelegenheit zu erlassen. Das sagt in der Sache noch gar nichts, denn wie wir alle wissen, sind die inhaltlichen Standards, was das Niveau des Tierschutzes betrifft, die Vorschriften, insbesondere was die landwirtschaftliche Nutztierhaltung betrifft, sehr, sehr unterschiedlich. Wir sehen, dass sich die Länder, wo es kaum, wenig Massentierhaltung gibt – das ist im äußersten Westen der Fall, in Vorarlberg, Tirol, das ist aber natürlich auch in der Bundeshauptstadt Wien der Fall –, eher strenge Normen leisten. Sie können es auch. Dort, wo die großen Tierhaltungsbetriebe sind, die