wenigen Betriebe, die man leider wirklich als
Tierfabriken bezeichnen muss, hat sich die Gesetzgebung nach einer schlechten
Realität gerichtet. Und das ist ein Zustand, der so nicht länger erträglich
ist. Es nützt daher nichts, nur die verfassungsrechtlichen Kompetenzen zu
ändern, sondern wir müssen über diese Inhalte reden.
Nun liegt ein Vorschlag der ÖVP für die Abhaltung
einer Enquete auf dem Tisch – ich sage, spät, aber wenigstens doch einmal.
Allerdings schon von diesem Vorschlag her, muss ich sagen, fehlt mir jetzt der
Glaube, wie weit man wirklich willens ist, ein neues, ein modernes Gesetz zu
machen, das den EU-Standards und den Forderungen der Tierschutzbewegung entspricht.
Denn normalerweise war es bei derartigen Enqueten Usance, dass man sich im
Vorfeld zusammensetzt und sagt, wer dabei zu Wort kommen sollte, wer von der
Sache her etwas einzubringen hat und wen wir unbedingt berücksichtigen müssen.
Hier war es eigentlich eine Vorgabe, die von Ihnen kam, und ich glaube, es wäre
ein schlechter Start in das Projekt eines bundeseinheitlichen, und zwar
wirklich guten Tierschutzgesetzes, wenn wir nicht im Vorfeld versuchten, ein
sinnvolles Programm für solch eine Enquete festzulegen. Das hieße wohl auch,
die Opposition und in dieser Frage wohl auch unbedingt die österreichische
Tierschutzbewegung zu Wort kommen zu lassen.
Mein Appell: Starten Sie diese Debatte nicht mit einem
neuerlichen Affront, sondern nehmen Sie die Angelegenheit jetzt ernst und
machen Sie eine parlamentarische Enquete, die den Namen Tierschutz auch
verdient! (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
12.49
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Grillitsch. Die Uhr ist auf 10 Minuten gestellt. –
Bitte.
12.49
Abgeordneter Fritz
Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorweg möchte ich hier einmal ein klares
Bekenntnis zum umfassenden Tierschutz ablegen. Dieser umfassende Tierschutz
beruht, wie ich meine, in Österreich auf einem wirklich breiten gesellschaftlichen
Konsens. Ich sage aber auch dazu, bei diesem breiten gesellschaftlichen
Konsens muss auch Konsens darüber bestehen, dass jene, die Aufgaben im Interesse
der Gesellschaft übernehmen, bei der Erfüllung dieser Aufgaben Unterstützung
finden. Wir haben bereits jetzt hohe Tierschutzstandards, wir haben in
Österreich ein europaweit gesehen vorbildliches Niveau. Wir haben eine sehr
ambitionierte Tierschutzpolitik auf Landesebene betrieben, und wir haben eine
konsequente Weiterentwicklung des Tierschutzes in Österreich auf Basis der
Artikel-15a-Vereinbarungen.
Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Aber
dieses hohe Tierschutzniveau erfordert natürlich auch begleitende Maßnahmen für
jene, die dieses Standards zu erfüllen haben. Die Frage der Wettbewerbsfähigkeit
der österreichischen Landwirtschaft muss sichergestellt werden. Tierschutzstandards
werden heute – das wissen wir – als Qualitäts- und Auswahlkriterien
beim Kauf von Lebensmitteln herangezogen, und daher ist auch eine klare Gütesiegel-Strategie
in Österreich erforderlich. Wir brauchen entsprechende Instrumente zur
Förderung des Tierschutzes, etwa in Form einer Investitionsförderung für
besonders tierfreundliche Haltungsformen.
Meine Damen und Herren! Das klare Ziel dieses österreichischen
Tierschutzgesetzes erfordert ganz einfach die Allianz zwischen Bauern und
Konsumenten, und diese Allianz müssen wir festigen. Wir brauchen dieses
Konsumentenvertrauen in hohe Qualität österreichischer Lebensmittel. Dabei ist
natürlich dieser umfassende Tierschutz erforderlich. Das steht außer Frage. Die
landwirtschaftliche Nutztierhaltung muss darin beinhaltet sein, ebenso die
Haltung von Tieren zu Demonstrationszwecken, zum Beispiel Zirkusse und
Tierparks, aber auch Heimtiere und Haustiere.
Die Diskussion zum Tierschutz muss aber natürlich auch im europäischen Blickwinkel gesehen werden. Es kann nicht nur eine nationale Frage sein, und ich bin sehr froh, Frau Dr. Petrovic, dass Sie gesagt haben, dass auch europäische Standards mit zu berücksichtigen sind. Genau in diese Richtung müssen wir dieses Tierschutzgesetz auch auslegen. Der Beitrittstermin ist