der Tierversuche europaweit Vorbildwirkung erzielt und
haben uns auch immer wieder bemüht, ein Bundesgesetz betreffend den Tierschutz,
nämlich das Tiertransportgesetz, laufend weiterzuentwickeln und zu verbessern.
Vor allem im Bereich Eisenbahn und Luft – für den Bereich Straße gibt es
dies bereits – versuchen wir, entsprechende Verbesserungen herbeizuführen.
Wir haben aber vor allem – das ist, glaube ich,
ganz wesentlich – auf Grund einer Initiative von Bundeskanzler –
damals Außenminister – Wolfgang Schüssel gemeinsam mit Italien 1997 die
Aufnahme des Tierschutzes in den Rechtsbestand der Europäischen Union erreicht,
und mit dem Amsterdamer Vertrag gibt es nunmehr ein Protokoll über den
Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere. Damit ist auch die Materie des
Tierschutzes im Primärrecht der Europäischen Union verankert.
Gerade angesichts der Erweiterung der Europäischen
Union um jene Länder, die vor allem in der Landwirtschaft und damit natürlich
auch im landwirtschaftlichen Tierschutz noch einen großen Nachholbedarf haben,
ist es wichtig, dass diese Initiative in der Europäischen Union greifen wird.
Daher ist es auch ein Anliegen des Bundeskanzlers gewesen, unsere Bundesländer
davon zu überzeugen, einer Verfassungsänderung zuzustimmen, damit europäische
Initiativen oder europäische Rahmenrichtlinien in Österreich rascher umgesetzt
werden können.
Wir haben das auch entsprechend präsentiert, und wir
haben in der ersten Sitzung des Nationalrates im Dezember einen
Initiativantrag eingebracht und haben heute auch einen Antrag auf Abhaltung
einer Enquete im April vor uns liegen. Wie ich den Wortmeldungen der Kollegen
aus den anderen Fraktionen entnehme, gibt es noch den Wunsch nach Veränderungen
im Formalablauf. Ich kann nur darauf verweisen, dass wir jederzeit bereit
sind, auf fraktioneller Ebene oder auf Klubdirektoren-Ebene diese formalen
Wünsche zu berücksichtigen beziehungsweise uns zu einigen, damit in der Enquete
die Sache und die Thematik fair behandelt werden können, sodass wir sehr bald
zu einem Entwurf kommen können, der hoffentlich dann – das war immer meine
Sorge – nicht der kleinste gemeinsame Nenner, sondern das größte gemeinsame
Vielfache sein wird. (Beifall bei der ÖVP.)
13.16
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Als nächste
Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfeffer. – Bitte.
13.17
Abgeordnete
Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch Tiere haben Rechte!
Rufen wir uns in Erinnerung: 1996 wurde das Tierschutz-Volksbegehren von knapp
einer halben Million, genau 459 096 Personen, unterzeichnet.
Inzwischen sind volle sechs Jahre vergangen, aber das Problem ist immer noch
das gleiche.
Wir haben in Österreich nach wie vor kein
einheitliches Bundes-Tierschutzgesetz, und ich muss da den Ball wieder an die
ÖVP weitergeben: Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, konnten sich dazu
nicht entschließen und haben es immer wieder geschafft, zu verzögern und zu
verhindern! – Aber wenige Tage vor der Nationalratswahl hat dann die ÖVP
plötzlich die Liebe zum Tier entdeckt. Die Gründe dafür liegen natürlich auf
der Hand: Dieses sensible Thema, meine Damen und Herren, welches viele Menschen
berührt und beschäftigt, ist nicht zu unterschätzen. Sicher bin ich mir aber
trotzdem noch nicht, ob Ihnen der Tierschutz ein ernstes Anliegen sein wird,
denn schon längst wäre da Handlungsbedarf gegeben gewesen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. –
Abg. Grillitsch: Tagtäglich
ist uns der Tierschutz ein ernstes Anliegen!)
Wir von der SPÖ kämpfen schon seit Jahren für ein
einheitliches Bundes-Tierschutzgesetz.
(Abg. Grillitsch: Bei unserer
tagtäglichen Arbeit ist uns der Tierschutz ein Anliegen!) Auch jetzt
zu Beginn der neuen Gesetzgebungsperiode
(Abg. Mag. Schweitzer: Wo
hast du gekämpft?) – an allen Fronten, Herr Kollege
Schweitzer – haben wir wiederum einen Antrag eingebracht, damit es
endlich eine gemeinsame österreichweite gültige Regelung und Lösung gibt. Ich
bin daher sehr gespannt und sehr neugierig, ob die ÖVP ihr Wahlversprechen
einlöst.