Eines möchte ich aber auch hier deponieren: Wenn es
tatsächlich zu einem einheitlichen Bundes-Tierschutzgesetz kommt, dann muss es
zu den modernsten und strengsten Regelungen zählen. Mit einer Alibiaktion
werden wir uns nicht zufrieden geben. Ein einheitliches Bundes-Tierschutzgesetz
muss eine spürbare Verbesserung für alle Tiere bringen, meine Damen und Herren!
Ich kann mich noch sehr gut an die Verhandlungen im
Ausschuss erinnern, als ein Kollege von der ÖVP gemeint hat, wir sollten
abwarten, damit die Bundesländer Verbesserungen einbringen können. Diese
Meinung teile ich auch. – Ich möchte hier erfreut und voller Stolz
berichten, dass es in meinem Bundesland Burgenland gelungen ist, alle vier
Parteien für ein einheitliches Bundes-Tierschutzgesetz zu gewinnen. Dies
geschah noch unter dem damaligen Klubobmann der ÖVP Burgenland Franz Glaser,
unserem jetzigen Nationalratskollegen. Sehr lobenswert, lieber Kollege Glaser!
Ich hoffe und wünsche mir, dass du auch hier im Hohen
Haus trotz des Gegenwindes deiner Parteifreunde standhältst und deine Stimme
mit mir gemeinsam für ein einheitliches Bundes-Tierschutzgesetz erhebst. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Nur so können wir unserem
gemeinsamen Ziel einen Schritt näher kommen. Nützen wir daher die Gelegenheit
und tun wir endlich etwas für unsere vierbeinigen Freunde! (Beifall bei der SPÖ.)
13.21
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als
nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter
Dipl.-Ing. Scheuch. – Bitte.
13.21
Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe
Scheuch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete des Hohen Hauses! Ich darf zuerst einmal
als sehr junger Abgeordneter, als jemand, der das erste Mal hier heraußen
steht, meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, meine Verwunderung darüber,
mit welchem Konsens SPÖ, ÖVP, die Grünen und zum Teil auch meine eigenen Leute
bereit sind, gemeinsam für den Tierschutz zu kämpfen. Ich muss sagen, ich
wundere mich auch über die SPÖ, denn sie kämpft erst seit zwei Jahren sehr intensiv
für dieses Tierschutzgesetz (Widerspruch bei
der SPÖ), obwohl doch die letzten 30 Jahre Möglichkeit genug
geboten hätten, in diesem Bereich etwas zu machen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Ich kann mich den
Ausführungen meines Vorredners, des Herrn Kollegen Wittauer, nur anschließen:
Die FPÖ war immer ein Proponent des Tierschutzes. Gerade von Minister
Haupt – Frau Kollegin Rauch-Kallat hat es bereits ausgeführt – und
seinem Ressort sind sehr viele Initiativen ausgegangen. Sie haben bereits die
schärferen Strafbestimmungen erwähnt. Ich möchte das aber noch erweitern: Es
war auch eine freiheitliche Initiative unter Minister Reichhold, auf Grund
deren erstmalig Labestationen und Tränkestationen für Transporte eingeführt
wurden, womit maßgeblich dazu beigetragen wurde, dass bei Tiertransporten für
die einzelnen Tiere eine Verbesserung erreicht werden konnte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Da ich gerade bei der Replik
auf meine Vorredner bin, muss ich sagen: Herr Kollege Grillitsch kommt selbst aus
dem Bauernstand. Er hat gemeint – wie haben Sie gesagt? –: „Es ist
nie zu spät!“ – Herr Kollege! Dieses Wort werden Sie noch öfter brauchen,
wenn Sie in Zukunft etwas verändern wollen, denn es wird wirklich dringend
notwendig sein, Veränderungen herbeizuführen.
Herr Kollege
Dr. Kräuter hat sich über elf Gesetze, 35 Verordnungen und mehrere
hundert Paragraphen beschwert. – Herr Kollege! Ich möchte Ihnen Folgendes
mitteilen: Ich glaube, dass diese Verordnungen, Gesetze und Paragraphen
zumindest der Garant dafür sind, dass wir in Österreich – momentan auf
Länderebene, künftig vielleicht auch auf Bundesebene – sehr gute, sehr
ausführliche Gesetze für den Tierschutz haben, die für die Tiere wirklich ein
hohes Maß an Schutz gewährleisten, und dass diese Materie in unseren
Bundesländern sicherlich bis jetzt sehr gut behandelt wurde.