Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 68

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Eines möchte ich aber auch hier deponieren: Wenn es tatsächlich zu einem einheitlichen Bun­des-Tierschutzgesetz kommt, dann muss es zu den modernsten und strengsten Regelungen zählen. Mit einer Alibiaktion werden wir uns nicht zufrieden geben. Ein einheitliches Bundes-Tierschutzgesetz muss eine spürbare Verbesserung für alle Tiere bringen, meine Damen und Herren!

Ich kann mich noch sehr gut an die Verhandlungen im Ausschuss erinnern, als ein Kollege von der ÖVP gemeint hat, wir sollten abwarten, damit die Bundesländer Verbesserungen einbringen können. Diese Meinung teile ich auch. – Ich möchte hier erfreut und voller Stolz berichten, dass es in meinem Bundesland Burgenland gelungen ist, alle vier Parteien für ein einheitliches Bundes-Tierschutzgesetz zu gewinnen. Dies geschah noch unter dem damaligen Klubobmann der ÖVP Burgenland Franz Glaser, unserem jetzigen Nationalratskollegen. Sehr lobenswert, lieber Kollege Glaser!

Ich hoffe und wünsche mir, dass du auch hier im Hohen Haus trotz des Gegenwindes deiner Parteifreunde standhältst und deine Stimme mit mir gemeinsam für ein einheitliches Bundes-Tierschutzgesetz erhebst. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Nur so können wir unserem gemeinsamen Ziel einen Schritt näher kommen. Nützen wir daher die Gelegenheit und tun wir endlich etwas für unsere vierbeinigen Freunde! (Beifall bei der SPÖ.)

13.21


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dipl.-Ing. Scheuch. – Bitte.

13.21


Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete des Hohen Hauses! Ich darf zuerst einmal als sehr junger Abgeordneter, als jemand, der das erste Mal hier heraußen steht, meine Verwunderung zum Ausdruck brin­gen, meine Verwunderung darüber, mit welchem Konsens SPÖ, ÖVP, die Grünen und zum Teil auch meine eigenen Leute bereit sind, gemeinsam für den Tierschutz zu kämpfen. Ich muss sagen, ich wundere mich auch über die SPÖ, denn sie kämpft erst seit zwei Jahren sehr inten­siv für dieses Tierschutzgesetz (Widerspruch bei der SPÖ), obwohl doch die letzten 30 Jahre Möglichkeit genug geboten hätten, in diesem Bereich etwas zu machen. (Beifall bei den Frei­heitlichen.)

Ich kann mich den Ausführungen meines Vorredners, des Herrn Kollegen Wittauer, nur an­schließen: Die FPÖ war immer ein Proponent des Tierschutzes. Gerade von Minister Haupt – Frau Kollegin Rauch-Kallat hat es bereits ausgeführt – und seinem Ressort sind sehr viele Initiativen ausgegangen. Sie haben bereits die schärferen Strafbestimmungen erwähnt. Ich möchte das aber noch erweitern: Es war auch eine freiheitliche Initiative unter Minister Reich­hold, auf Grund deren erstmalig Labestationen und Tränkestationen für Transporte eingeführt wurden, womit maßgeblich dazu beigetragen wurde, dass bei Tiertransporten für die einzelnen Tiere eine Verbesserung erreicht werden konnte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Da ich gerade bei der Replik auf meine Vorredner bin, muss ich sagen: Herr Kollege Grillitsch kommt selbst aus dem Bauernstand. Er hat gemeint – wie haben Sie gesagt? –: „Es ist nie zu spät!“ – Herr Kollege! Dieses Wort werden Sie noch öfter brauchen, wenn Sie in Zukunft etwas verändern wollen, denn es wird wirklich dringend notwendig sein, Veränderungen herbeizufüh­ren.

Herr Kollege Dr. Kräuter hat sich über elf Gesetze, 35 Verordnungen und mehrere hundert Paragraphen beschwert. – Herr Kollege! Ich möchte Ihnen Folgendes mitteilen: Ich glaube, dass diese Verordnungen, Gesetze und Paragraphen zumindest der Garant dafür sind, dass wir in Österreich – momentan auf Länderebene, künftig vielleicht auch auf Bundesebene – sehr gute, sehr ausführliche Gesetze für den Tierschutz haben, die für die Tiere wirklich ein hohes Maß an Schutz gewährleisten, und dass diese Materie in unseren Bundesländern sicherlich bis jetzt sehr gut behandelt wurde.

 


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