Das Beispiel der Legehühner
wurde erwähnt. Es stimmt, dass es Bundesländer gibt, in denen bereits jetzt
darüber abgestimmt und beschlossen wurde, dass es im Jahre 2004 beziehungsweise
im Jahr 2006 – je nach Bundesland unterschiedlich – zu einem
Verbot von Legehühnern und Legebatterien kommen soll.
Ich möchte aber hier auch zu
bedenken geben, dass man für den Bauernstand – es sind nun einmal
Bäuerinnen und Bauern, die diese Legebatterien betreiben –
Rechtssicherheit gewährleisten muss. Ich halte es für sehr kritisch und auch
für sehr problematisch, solchen Betrieben – in Kärnten haben wir einen
solchen Betrieb, dessen Betreiber vor zwei Jahren vom Land mehr als
10 Millionen Schilling an Förderung, an öffentlicher Unterstützung
für Erneuerungen seines landwirtschaftlichen Betriebes bekommen hat –
mitzuteilen, dass sie in zwei Jahren ohne Übergangsfrist, ohne finanziellen
Ausgleich geschlossen werden sollen.
Meine lieben Kolleginnen und
Kollegen von der SPÖ und von der grünen Fraktion! Ich gebe schon zu bedenken,
dass man da vorsichtig handeln und nicht Existenzen aufs Spiel setzen
sollte – auch wenn es nur 20 oder 30 Betriebe in Kärnten sind. Ich
bin davon überzeugt, dass jeder Bauer das Recht hat, seinen Betrieb
fortzuführen, und dass er auch das Recht hat, auf Grund seiner Investitionen
sicher weiterzuleben. (Beifall bei den
Freiheitlichen.)
Sehr oft wurde heute schon
der Schulterschluss zwischen Konsumenten und Bauern angesprochen. Es ist ganz
klar, dass das einer der wichtigsten Schulterschlüsse ist, die wir brauchen,
aber man sollte sich als Konsument – wir alle sind auch Konsumenten und
nicht nur Parlamentarier – auch dessen bewusst sein, dass man selbst die
höchste Entscheidungsgewalt innehat, wenn es darum geht, für Verbesserungen im
Tierschutz zu sorgen.
Nehmen wir uns doch selbst
an der Nase! Es gibt genaue Untersuchungen, die belegen, dass 80 Prozent
der Konsumenten und der Käufer zu Eiern aus der Käfighaltung greifen und nicht
zu Eiern aus der Bodenhaltung und aus der naturnahen Haltung. Das heißt, die
Politik kann maximal Rahmenbedingungen schaffen, um da etwas zu verändern. Es
liegt an uns, an den Konsumenten, dass wir bereit sind, für diese Produkte
mehr zu bezahlen, dass wir bereit sind, Initiativen zu setzen, um das zu
fördern und unseren Bauernstand zu erhalten. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
13.25
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort
gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.
13.26
Abgeordneter
Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube,
wenn man das Thema Tierschutz diskutiert, dann sollte man das Thema ernsthaft
diskutieren und keine Realitätsverweigerung betreiben – eine
Realitätsverweigerung, die einige der Vorredner aber bereits betrieben haben.
Ich möchte im Detail auf diese Punkte eingehen. Ich
tue mir als Salzburger Abgeordneter relativ leicht, hier zu argumentieren, weil
Salzburg das erste und einzige Bundesland ist, in dem der Tierschutz in der
Landesverfassung verankert wurde. Es gibt seit 20. März 2002 eine
Staatszielbestimmung, um die Wahrung der Würde des Tieres als Mitgeschöpf
sicherzustellen. Jetzt wissen Sie ganz genau, dass es sich dabei um kein
Grundrecht handelt, sondern um eine Orientierung für die Verwaltung, um eine
Selbstbindung für die Landeslegislative.
Ich persönlich sehe das als einen ersten Schritt. Ich
glaube, dass weitere Schritte folgen müssen. Wir Sozialdemokraten werden darin
auch bestätigt, wie etwa gestern von Kommissar Fischler im Rahmen der
Diskussion um die Agrarreform.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Teile der Agrarreform beinhalten auch den Tierschutz. Tierschutz ist im Rahmen der Europäischen Union, im Rahmen dieser Agrarreform zu einer Zielbestimmung geworden. Zahlungen an Bauern sollen unter anderem von der Einhaltung von Tierschutzstandards abhängig gemacht werden. Ich halte fest: Die sozialdemokra-