Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 70

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tische Fraktion bekennt sich dazu! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grillitsch: Zu welchen Stan­dards?)

Ich komme nun auf Kollegen Grillitsch zu sprechen, der zwar noch nicht lange im Parlament ist, aber meint, er müsse mit Zwischenrufen glänzen. Ich glaube, ich habe Sie auch nicht unterbro­chen, Kollege Grillitsch! Sie sind ein junger Abgeordneter. Vielleicht können Sie den Standard dieses Hauses heben, dann würde ich Sie aber ersuchen, von Zwischenrufen Abstand zu nehmen. (Abg. Dr. Bleckmann: Ist Ihnen das unangenehm?)

Kollege Grillitsch hat gemeint, es gebe einen gesellschaftlichen Konsens zum Tierschutz. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist ein allgemeiner Konsens. Wir haben nämlich, was Österreich generell betrifft, kein hohes Niveau des Tierschutzes, und auf Grund von Artikel-15a-B-VG-Vereinbarungen ist das hohe Tierschutzniveau in Österreich nicht gesichert. Beispiele gefällig? – Verdacht auf Tierquälereien bei einem Schweinemastbetrieb in Oberösterreich. (Abg. Jakob Auer: Bei welchem?) In dieser Frage hat sich Landesrat Achatz engagiert. Und jetzt sage ich es hier ganz konkret (Abg. Jakob Auer: Bei welchem?): Ich habe parlamentarische An­fragen gestellt. Was hat mir Ihr Bundesminister Molterer mitgeteilt? – Er hat mitgeteilt, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft erteilt werden könne. (Abg. Mag. Schweitzer: Also nichts!)

Kollege Schweitzer! Aber dein Minister hat eine sehr konkrete Antwort gegeben (Abg. Mag. Schweitzer: So sind wir es gewohnt!): Im Zuge dieses Lokalaugenscheines hat der Amts­tierarzt unter Berufung auf die Bestimmungen des oberösterreichischen Tierschutzgesetzes zehn Schweine schmerzlos getötet und deren Sektion beantragt und so weiter.

„Vier Pfoten“ und andere Tierschutzorganisationen haben sich in dieser Frage engagiert und die Defizite, die genau im Bereich der Veterinärverwaltung liegen, aufgezeigt, und darüber müssen wir auch reden.

Werter Kollege Grillitsch! Sie haben gemeint, Tierschutz müsse im europäischen Kontext gese­hen werden. Dem stimme ich zu: Wir brauchen auf europäischer Ebene einheitliche Stan­dards. – Aber: Wir haben sie bereits, meine sehr verehrten Damen und Herren, nur werden sie von den Bundesländern nicht eingehalten!

Beispiele gefällig? – Total aktuell: Die Europäische Kommission hat gegen Österreich, Belgien, Griechenland, Italien und Portugal die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingelei­tet, weil diese Länder es offenbar verabsäumt haben, die 1999 verabschiedete Richtlinie zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen umzusetzen.

Weiteres Beispiel: Eine Klage gegen Österreich, weil Österreich die Richtlinie zum Schutz von Tieren in Zoos nicht umgesetzt hat.

Ich meine, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man das Problem Tierschutz ernst­haft diskutiert, dann darf man keine Realitätsverweigerung betreiben. Man muss die Probleme sehen, die insbesondere im Bereich der Landesverwaltungen liegen. Wir Sozialdemokraten stehen für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz, und wir werden uns aktiv und inhaltlich einbringen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

13.31


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank zu Wort gemeldet ist nun­mehr Herr Staatssekretär Dr. Waneck. – Bitte, Herr Staatssekretär.

13.31


Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Rein­hart Waneck: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es steht mir vielleicht nicht zu, aber ich darf doch folgende Bemerkung machen, nachdem ich die Ehre hatte, hier fast drei Jahre lang tätig zu sein: Ich empfinde intelligente Zwischenrufe in Debatten nicht als störend, sondern ich meine, sie beleben die parlamentarische Diskussion. (Beifall bei den Freiheitlichen und der övp.)

 


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