tische Fraktion bekennt sich dazu! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grillitsch: Zu
welchen Standards?)
Ich komme nun auf Kollegen Grillitsch zu sprechen, der
zwar noch nicht lange im Parlament ist, aber meint, er müsse mit Zwischenrufen
glänzen. Ich glaube, ich habe Sie auch nicht unterbrochen, Kollege Grillitsch!
Sie sind ein junger Abgeordneter. Vielleicht können Sie den Standard dieses
Hauses heben, dann würde ich Sie aber ersuchen, von Zwischenrufen Abstand zu
nehmen. (Abg. Dr. Bleckmann: Ist Ihnen das unangenehm?)
Kollege Grillitsch hat gemeint, es gebe einen
gesellschaftlichen Konsens zum Tierschutz. Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Das ist ein allgemeiner Konsens. Wir haben nämlich, was Österreich
generell betrifft, kein hohes Niveau des Tierschutzes, und auf Grund von
Artikel-15a-B-VG-Vereinbarungen ist das hohe Tierschutzniveau in Österreich
nicht gesichert. Beispiele gefällig? – Verdacht auf Tierquälereien bei
einem Schweinemastbetrieb in Oberösterreich. (Abg.
Jakob Auer:
Bei welchem?) In dieser Frage hat sich Landesrat Achatz
engagiert. Und jetzt sage ich es hier ganz konkret (Abg. Jakob Auer: Bei welchem?): Ich habe
parlamentarische Anfragen gestellt. Was hat mir Ihr Bundesminister Molterer
mitgeteilt? – Er hat mitgeteilt, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen
keine Auskunft erteilt werden könne. (Abg.
Mag. Schweitzer:
Also nichts!)
Kollege Schweitzer! Aber dein Minister hat eine sehr
konkrete Antwort gegeben (Abg. Mag. Schweitzer: So
sind wir es gewohnt!): Im Zuge dieses Lokalaugenscheines hat der
Amtstierarzt unter Berufung auf die Bestimmungen des oberösterreichischen
Tierschutzgesetzes zehn Schweine schmerzlos getötet und deren Sektion beantragt
und so weiter.
„Vier Pfoten“ und andere Tierschutzorganisationen
haben sich in dieser Frage engagiert und die Defizite, die genau im Bereich der
Veterinärverwaltung liegen, aufgezeigt, und darüber müssen wir auch reden.
Werter Kollege Grillitsch! Sie haben gemeint,
Tierschutz müsse im europäischen Kontext gesehen werden. Dem stimme ich zu:
Wir brauchen auf europäischer Ebene einheitliche Standards. – Aber: Wir
haben sie bereits, meine sehr verehrten Damen und Herren, nur werden sie von
den Bundesländern nicht eingehalten!
Beispiele gefällig? – Total aktuell: Die
Europäische Kommission hat gegen Österreich, Belgien, Griechenland, Italien und
Portugal die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, weil
diese Länder es offenbar verabsäumt haben, die 1999 verabschiedete Richtlinie
zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen umzusetzen.
Weiteres Beispiel: Eine Klage gegen Österreich, weil
Österreich die Richtlinie zum Schutz von Tieren in Zoos nicht umgesetzt hat.
Ich meine, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn
man das Problem Tierschutz ernsthaft diskutiert, dann darf man keine
Realitätsverweigerung betreiben. Man muss die Probleme sehen, die insbesondere
im Bereich der Landesverwaltungen liegen. Wir Sozialdemokraten stehen für ein
bundeseinheitliches Tierschutzgesetz, und wir werden uns aktiv und inhaltlich
einbringen. (Beifall bei der SPÖ und den
Grünen.)
13.31
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank zu Wort
gemeldet ist nunmehr Herr Staatssekretär Dr. Waneck. – Bitte, Herr
Staatssekretär.
13.31
Staatssekretär im
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart
Waneck: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr
geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es steht mir vielleicht nicht zu, aber
ich darf doch folgende Bemerkung machen, nachdem ich die Ehre hatte, hier fast drei
Jahre lang tätig zu sein: Ich empfinde intelligente Zwischenrufe in Debatten nicht als störend, sondern
ich meine, sie beleben die parlamentarische Diskussion. (Beifall bei den Freiheitlichen und der övp.)