Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 71

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Es ist auch keine Realitätsverweigerung, wenn man sagt, dass wir kein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz haben; ebenso wenig haben wir ein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz.

Was ist die Crux? – Die Crux ist, dass rechtlich die Nutztiere im Landwirtschaftsministerium angesiedelt sind, alle anderen Tiere im Innenministerium, dass aber die fachliche Kompetenz eigentlich ins Gesundheitsressort gehört. In diesem Sinne kann ich hier massiv zum Ausdruck bringen, dass sowohl Minister Haupt als auch ich einem entsprechenden Ansinnen sehr offen gegenüberstehen.

Wir dürfen aber auch die europäische Dimension, die hier angeschnitten wurde, nicht verges­sen. Es ist der österreichischen Bundesregierung sehr wohl gelungen, Tierschutzrecht in die Agrarverhandlungen der EU einzubringen und auch wichtige Argumente vorzubringen.

Das Wichtigste sowohl für einen Human- als auch für einen Tiermediziner ist die Achtung vor dem Leben. Daher kann ich Ihnen von dieser Stelle aus die grundsätzliche Unterstützung für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz bekunden. Auch die Frage einer Tieranwaltschaft ist etwas Ernstes, Diskussionswürdiges. Das war auch immer Bestandteil der freiheitlichen Politik, wie Sie vielleicht wissen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer die Menschen liebt, der liebt auch Tiere, und umgekehrt. Ich stehe daher auf Grund der heutigen Diskussion einer möglichen Vier-Parteien-Einigung im Sinne eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes durchaus optimistisch gegen­über. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.33


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. – Bitte.

13.34


Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Diese Debatte heute zeigt, dass die Forderungen seitens der Grünen, die über ein Jahrzehnt hindurch massiv erhoben wurden – nicht nur hier in Österreich, sondern europaweit –, offensichtlich endlich auf Gehör gestoßen sind, auf Anerkennung gestoßen sind und dass endlich die Bereit­schaft besteht, diesen Dialog aufzunehmen, nämlich den Dialog für einen Tierschutz, der den Konsumenten am Herzen liegt und der auch der bäuerlichen Landwirtschaft am Herzen liegen müsste, was leider in der Vergangenheit offensichtlich nicht immer der Fall war.

Insofern werte ich Ihre Stellungnahme (in Richtung ÖVP) hier und heute als einen entsprechen­den Kurswechsel, den wir sicherlich auch zur Kenntnis nehmen werden. Wir werden auch genau darauf schauen, ob Sie wirklich bei der Sache sind und ernsthaft die Chance nutzen, mit dieser Debatte zu einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz endlich Mankos in der Qualitäts­sicherung unserer Lebensmittel in Österreich zu beheben und einer Lösung zuzuführen.

Ich möchte ein Beispiel nennen. Herr Kollege Grillitsch, Sie haben die Gütesiegel-Strategie an­gesprochen. Das AMA-Gütesiegel hat nach wie vor keine tierschutzrelevanten Standards in seinem Regulativ, außer dass bei Eiern die Käfighaltung der Hühner verboten ist. Abgesehen davon geht das schon formal gar nicht, weil jedes Bundesland ein anderes Tierschutzgesetz hat. Somit kann auch die AMA keinen einheitlichen österreichischen Tierschutzstandard für dieses Gütesiegel entwickeln. – Sie sehen, dass gerade aus bäuerlicher Sicht ein einheitliches Gesetz überfällig ist. (Beifall bei den Grünen.)

Ein Wort auch zu der Frage, wer was in diese Agrardebatte eingeworfen hat. – Das ist ganz klar: Kommissar Fischler hat von Beginn an in seinen Vorschlägen einheitliche europäische Umweltschutz- und Tierschutzstandards gefordert, und das im Gleichklang mit den Grünen in Europa, im Gleichklang mit vielen NGOs, Tierschutzorganisationen und so weiter. Nicht Sie, Herr Grillitsch, haben das eingefordert, sondern der Landwirtschaftskommissar hat das in den vielen Debatten, die er in Europa geführt hat, eingesehen – und zu Recht eingesehen, meine Damen und Herren!

 


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