Es ist auch keine Realitätsverweigerung, wenn man
sagt, dass wir kein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz haben; ebenso wenig
haben wir ein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz.
Was ist die Crux? – Die Crux ist, dass rechtlich
die Nutztiere im Landwirtschaftsministerium angesiedelt sind, alle anderen
Tiere im Innenministerium, dass aber die fachliche Kompetenz eigentlich ins
Gesundheitsressort gehört. In diesem Sinne kann ich hier massiv zum Ausdruck
bringen, dass sowohl Minister Haupt als auch ich einem entsprechenden Ansinnen
sehr offen gegenüberstehen.
Wir dürfen aber auch die europäische Dimension, die
hier angeschnitten wurde, nicht vergessen. Es ist der österreichischen
Bundesregierung sehr wohl gelungen, Tierschutzrecht in die Agrarverhandlungen
der EU einzubringen und auch wichtige Argumente vorzubringen.
Das Wichtigste sowohl für einen Human- als auch für
einen Tiermediziner ist die Achtung vor dem Leben. Daher kann ich Ihnen von
dieser Stelle aus die grundsätzliche Unterstützung für ein bundeseinheitliches
Tierschutzgesetz bekunden. Auch die Frage einer Tieranwaltschaft ist etwas
Ernstes, Diskussionswürdiges. Das war auch immer Bestandteil der freiheitlichen
Politik, wie Sie vielleicht wissen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer die Menschen
liebt, der liebt auch Tiere, und umgekehrt. Ich stehe daher auf Grund der
heutigen Diskussion einer möglichen Vier-Parteien-Einigung im Sinne eines
bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes durchaus optimistisch gegenüber. –
Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
13.33
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort
gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. – Bitte.
13.34
Abgeordneter
Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Hohes
Haus! Diese Debatte heute zeigt,
dass die Forderungen seitens der Grünen, die über ein Jahrzehnt hindurch massiv
erhoben wurden – nicht nur hier in Österreich, sondern europaweit –,
offensichtlich endlich auf Gehör gestoßen sind, auf Anerkennung gestoßen sind
und dass endlich die Bereitschaft besteht, diesen Dialog aufzunehmen, nämlich
den Dialog für einen Tierschutz, der den Konsumenten am Herzen liegt und der
auch der bäuerlichen Landwirtschaft am Herzen liegen müsste, was leider in der
Vergangenheit offensichtlich nicht immer der Fall war.
Insofern werte ich Ihre Stellungnahme (in Richtung
ÖVP) hier und heute als einen entsprechenden Kurswechsel, den wir
sicherlich auch zur Kenntnis nehmen werden. Wir werden auch genau darauf
schauen, ob Sie wirklich bei der Sache sind und ernsthaft die Chance nutzen,
mit dieser Debatte zu einem
bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz endlich Mankos in der Qualitätssicherung
unserer Lebensmittel in Österreich zu beheben und einer Lösung zuzuführen.
Ich möchte ein Beispiel nennen. Herr Kollege
Grillitsch, Sie haben die Gütesiegel-Strategie angesprochen. Das
AMA-Gütesiegel hat nach wie vor keine tierschutzrelevanten Standards in seinem
Regulativ, außer dass bei Eiern die Käfighaltung der Hühner verboten ist.
Abgesehen davon geht das schon formal gar nicht, weil jedes Bundesland ein
anderes Tierschutzgesetz hat. Somit kann auch die AMA keinen einheitlichen
österreichischen Tierschutzstandard für dieses Gütesiegel entwickeln. –
Sie sehen, dass gerade aus bäuerlicher Sicht ein einheitliches Gesetz
überfällig ist. (Beifall bei den Grünen.)
Ein Wort auch zu der Frage, wer was in diese
Agrardebatte eingeworfen hat. – Das ist ganz klar: Kommissar Fischler hat
von Beginn an in seinen Vorschlägen einheitliche europäische Umweltschutz- und
Tierschutzstandards gefordert, und das im Gleichklang mit den Grünen in Europa,
im Gleichklang mit vielen NGOs, Tierschutzorganisationen und so weiter. Nicht
Sie, Herr Grillitsch, haben das eingefordert, sondern der
Landwirtschaftskommissar hat das in den vielen Debatten, die er in Europa geführt hat, eingesehen – und zu
Recht eingesehen, meine Damen und Herren!