vor der festen Überzeugung
sind, dass Studiengebühren nicht der richtige
Weg sind, um die Akademikerquote in Österreich zu steigern.
Es hat auch niemand behauptet – auch von Seiten
der FPÖ oder der ÖVP hat das niemand behauptet –, dass Studiengebühren eine
bildungspolitische Zielsetzung hätten. Sie sind ausschließlich ein Weg zu
zusätzlichen Einnahmen, und sie führen nicht ... (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ich kann mich erinnern, Sie
haben Studiengebühren bejaht! – Abg. Jakob Auer: Das war Ihre Forderung! – Abg.
Mag. Schweitzer:
Was hat zu deinem Sinneswandel geführt? Zur Sache! Zur Sache!)
Kollege Auer! Ich habe diese Zitate nicht mitgenommen,
um sie ausführlich darzulegen. Aber wenn wir von Zitaten reden, dann darf ich
Ihnen (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ich weiß noch
genau, was Sie gesagt haben!) zwei vorlesen, die vielleicht noch
nicht hier am Pult zitiert worden sind.
Da hat es einmal die Aussage des Kollegen Amon
gegeben, nachzulesen in der APA
vom 22. September 2000: „Er, Amon, hätte ,größte Probleme‘, einer derartigen
,Gscheiterl-Steuer‘ ... “ – zum Stopfen von Budgetlöchern – „zuzustimmen.“ –
(Rufe bei der SPÖ: Hört, hört!) – Das
hat ja recht gut geklungen.
Und Bundeskanzler Schüssel selbst ist auch zitierbar,
was die Studiengebühren anlangt. Im „Kurier“ vom 27. Mai 2000 heißt es:
„Und so beteuert der Kanzler, dass sich die Regierung
Studiengebühren ,nicht vorgenommen’ habe und plädiert für den ,Aufstieg durch
Bildung‘. Auch er stamme aus bescheidenen Verhältnissen. Meine Mutter war
Handarbeitslehrerin, meine Großmutter Hausmeisterin.“ – Zitat Schüssel im
Jahr 2000.
Gestern wurde die Inflationsrate des Jahres 2002
präsentiert: 1,8 Prozent, ein guter Wert. Was der ORF aber bis jetzt weder
in der „ZiB 1“ noch in der „ZiB 2“, noch in der „ZiB 3“
dargestellt hat, darf ich Ihnen aus der APA zitieren, wo das Statistische
Zentralamt beziehungsweise die Statistik Austria darüber berichtet hat. Ich
zitiere:
„Als größter ,Preistreiber‘ erwiesen sich die im
Herbst 2001 eingeführten Studiengebühren, die den Bereich ,Erziehung und
Unterricht‘ um
21,9 Prozent verteuerten.“ – Zitatende.
21,9 Prozent – das ist jener Wert, um den
sich die Ausgaben des einzelnen Haushaltes für Bildung durch die Einführung der
Studiengebühren erhöht haben! Wenn angesichts dessen noch jemand behauptet, das
sei etwas, was man in der Brieftasche oder am Konto nicht spüre, dann irrt er.
Mit der konkreten Gruppe der Berufstätigen und den
Zahlen der Studierenden wird sich mein Kollege Broukal noch ausgiebig
beschäftigen. Diese Zahlen gehören auch einmal ins rechte Licht gerückt.
Aber ich möchte Ihnen, Frau Bundesministerin, aus
einem Brief zitieren, den Sie auch kennen müssen, weil Sie ihn ebenfalls –
wie alle Wissenschaftssprecher – bekommen haben. Eine Dissertantin
schreibt Folgendes – ich zitiere –:
„Ich zahlte in diesem Semester meinen Studienbeitrag,
doch weder meine Erstbetreuerin,“ Prof. Sowieso, „noch mein Zweitbetreuer,“
Prof. Sowieso, „halten in diesem Semester ein DissertantInnenseminar ab, weil
diese aus Einsparungsgründen auf ein Semester pro Studienjahr reduziert wurden.
Da ich noch in der alten Studienordnung bin, muss ich auch keine zusätzlichen
Lehrveranstaltungen besuchen. Das heißt also, dass ich in diesem Semester
Studienbeitrag zahle, ohne die für mich vorgesehenen Lehrveranstaltungen
besuchen zu können“ – weil sie schlichtweg nicht stattfinden! (Abg. Dr. Brinek:
Sie kann aber schreiben!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Studentin kann zu Hause schreiben und zahlt dafür an der Uni einen Studienbeitrag. Das ist aber ein „liebes“ Argument, Kollegin Brinek. So dürfen Sie,