bitte, wirklich nicht argumentieren, wenn Sie immer
betonen, es ginge auch um die Leistungen der Universität, die diese zu
erbringen habe.
Die Studiengebühren sind aber
nur ein
Teil und ein
Punkt von all dem, was im Universitätsbereich derzeit Schwächen zeigt. Auch
das Universitätsgesetz 2002 zeigt schon seine ersten Schwächen, bevor noch die
Implementierung richtig begonnen hat. Wir haben immer davor gewarnt, der Gruppe
der ordentlichen Professoren eine absolute Mehrheit in den Gremien zu geben.
Eine Wissensorganisation kann so nicht geführt werden! Die Professoren sind
es – ich sage deswegen so ungern „Professorinnen und Professoren“, weil
die Herren
Professoren nahezu 97 Prozent aller Professoren-Posten innehaben –,
die mit ihrer Mehrheit über die neuen Stärken im Gründungskonvent entscheiden.
Sie entscheiden auch darüber, wie die neuen Leitungsorgane der Universität,
nämlich die Universitätsräte, ausschauen.
Bei dieser
Entscheidungsstruktur ist es kein Wunder, dass die Universitätsräte in der
Mehrzahl männlich sind. Es gibt Ausnahmen wie die Uni Wien und die Uni
Salzburg, aber sonst sieht es ziemlich triste aus. In Wien sind es bei vier
Räten zwei Frauen und zwei Männer, in Salzburg sind es bei drei Räten ein Mann
und zwei Frauen, an der Medizinischen Fakultät Wien sind es bei zwei Räten ein
Mann und eine Frau, an der Technischen Universität sind es bei zwei Räten zwei
Männer, an der Uni Graz sind es bei vier Räten vier Männer, an der Medizin Graz
sind es bei vier Räten vier Männer, an der Kunstuni Graz sind es bei drei Räten
drei Männer, und an der Uni Klagenfurt sind es bei drei Räten drei Männer.
Frau Bundesministerin! Wenn
Sie behaupten, dass Ihnen das nicht auch Unbehagen bereitet, dann würde ich
mich sehr in Ihnen täuschen. Wir von der SPÖ können nur von dieser Stelle aus
all jene in den Gründungskonventen, die damit zu tun haben, auffordern, bei den
restlichen Bestellungen diesen Zustand schleunigst zu ändern.
Es ist aber auch die fehlende
Finanzausstattung der Universitäten zu kritisieren – und da sind wir
wieder bei den Einnahmen aus den Studiengebühren – sowie das verkorkste
Dienstrecht und die Abschaffung der Mitbestimmung.
Wir alle haben in den letzten
Tagen einen wissenschaftspolitischen Appell der Bundeskonferenz der
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren zugeschickt bekommen,
einer Einrichtung, die an sich diesem Universitätsgesetz positiv gegenüber
gestanden ist, die diese Reform unterstützt hat, und darin heißt es:
„Beim Universitätsgesetz 2002
besteht darüber hinaus in manchen und zum Teil wesentlichen Punkten ein
dringender Novellierungsbedarf.“
Das schreiben die Professoren,
die diese Reform immer begrüßt haben! Daher kann man nicht einfach sagen, es
sei alles in Ordnung, es bestehe kein Reformbedarf. Ich glaube, dass man sich
das in der Frühphase wirklich noch einmal genau wird ansehen müssen, ehe die
Schienen falsch gelegt werden.
Es geht uns um die
Funktionsfähigkeit der Universitäten. Wir wollen eine Organisationsform, die
die Universitäten befähigt, auch in Zukunft zu bestehen. Darum geht es! Dazu
gehört der freie Zugang zu den Universitäten, dazu gehört eine Organisation,
die der Wissensgesellschaft angepasst ist, und dazu gehört Partizipation. An
diesen unseren Grundsätzen werden wir festhalten. Wir werden unsere Grundsätze
bildungspolitisch einzubringen versuchen. Ob wir das in Zukunft in der Rolle
der Opposition oder als Regierung tun werden, das werden die nächsten
14 Tage oder drei Wochen oder möglicherweise drei Monate zeigen. –
Ich danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des
Abg. Dr. Grünewald.)
14.05
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau
Abgeordnete Dr. Bleckmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
6 Minuten. – Bitte.
14.05
Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Damen und Herren! Zu der Zeit, als ich studiert habe – das
ist noch nicht so lange