10.13
Abgeordneter
Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Jungfernreden haben den Vorteil,
dass sie – abgesehen von einer gewissen Zurückhaltung bei den
Zwischenrufen – den jungen Abgeordneten auch die Chance geben, ein
bisschen etwas zum Grundsätzlichen zu sagen. Ich möchte die Gelegenheit nützen
und darauf hinweisen, dass die heute zu behandelnde Materie, 16 der Beilagen,
die Änderung eines Gesetzes ist, das dieses Haus in den letzten Stunden der
letzten GP in einem Husch-Pfusch-Verfahren beschlossen hat.
Wir haben uns im
Budgetausschuss bezüglich der Frage der Sicherung der Pensionen sehr grundsätzlich
darüber unterhalten, ob die öffentliche Diskussion über die erste Säule der Versorgung
der Pensionen in unserem Land eine Diskussion ist, bei der wir darüber
sprechen, ob jeder Einzelne auf seine Leistungen, auf die er in der
Vergangenheit vertrauen konnte, in Zukunft noch Anspruch hat.
Wir haben bei
dieser grundsätzlichen Diskussion die Frage behandelt, ob das der richtige Zeitpunkt
ist, für Förderungen der dritten Säule öffentliche Mittel in größerem Umfang
flüssig zu machen. Ich habe bei dieser Gelegenheit darauf verwiesen, dass
Österreich ein Land ist – ich beziehe mich da auf den Einkommensbericht
des Rechnungshofes –, wo das durchschnittliche Nettoeinkommen eines
unselbständigen Erwerbstätigen 2001 bei 15 420 € lag. Ich habe mir
erlaubt, diesem Nettoeinkommen eine entsprechende Berechnung zu Grunde zu
legen.
Meine Damen und
Herren! Wir ziehen heute jemandem, der 1 510,43 € brutto monatlich
verdient, nicht weniger als 425 € pro Monat ab. Gleichzeitig wird aber
ein System geschaffen, bei dem ein Besserverdiener für das Aktiensparen eine
steuerliche Prämie erhält, für deren vollständige Nutzung sein Sparvolumen im
Jahr 1 800 € betragen muss.
Kollege
Dr. Stummvoll hat mich gefragt, ob die SPÖ angesichts ihrer
Nichtzustimmung zu diesem Punkt von dem Bekenntnis, dass der Lebensstandard am
Lebensabend erhalten werden müsse, abrückt. Ich habe die Frage schon im
Budgetausschuss klar verneint. Das ist nicht der Punkt. Die Frage ist: Können
wir es uns leisten? Haben wir eine budgetäre Situation, bei der wir bis zu
200 Millionen € an Prämie in dieses System einzahlen können, während
wir gleichzeitig für das Einsparen von 640 Millionen € in der ersten
Säule bis 2006 – beginnend mit 1. 1. 2004 – von der neuen
Regierung eine Abschaffung der Frühpensionen in Schritten bis 2009 zu erwarten
haben?
Ein Drittel jenes
Volumens, das der heute amtierende Finanzminister im Jahr 2006 einsparen will,
wird gleichzeitig als Förderung für ein Produkt verwendet, von dessen
Sinnhaftigkeit wir selbst insofern nicht überzeugt sind, als wir bereits heute eine Berichtigung des
damaligen Prozentsatzes von einem Mindestaktienanteil von 60 Prozent auf
40 Prozent vornehmen müssen.
Meine Fraktion hat
daher eine gesonderte Abstimmung
des Antrages beantragt. Genauso, wie wir damals am 20. September nicht
zugestimmt haben, wird meine Fraktion diesem Antrag zum Artikel I nicht
zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich komme zu den
anderen Punkten des Antrages. Wir stimmen Artikel II des Antrages zu. Wir
begrüßen alle Schritte, die hinsichtlich des Umsatzsteuergesetzes zu einem
Bürokratieabbau führen. Wir unterstützen die Möglichkeiten in den Grenzen der
sechsten Richtlinie, das Steueraufkommen für den Abgabengläubiger Republik
Österreich möglichst zu bewahren. Wir unterstützen das Bemühen des
Finanzministeriums, zu verhindern, dass es zu Steuerabflüssen auf Grund von
Konstruktionen über Auslandsleasing kommt.
Ich komme daher
zum dritten Punkt des Antrages. Auch dieser Bereich gibt mir Gelegenheit,
einige grundsätzliche Worte über die Budget- und Fiskalpolitik zu verlieren.
Wir haben bei Artikel III eine Änderung, deren Grundlage die zweite
Verschiebung des Einsetzens der Steuerpflicht für Schenkungen von Sparbüchern
ist.
Meine Damen und Herren! Ich möchte daran erinnern, dass die Steuerfreiheit der Schenkung von Sparbüchern eine Maßnahme zur Erleichterung des Überganges vom anonymen Überbrin-