geben. Die
Mortalität dieser Viruserkrankung wäre sehr, sehr hoch: 20 bis 50 Prozent
der Menschen würden daran sterben.
Um dieses
Restrisiko, das durch eine Art von Biowaffenattentat in Österreich oder in
irgendeinem Teil der Welt entstehen würde, auszuschalten, muss eine
verantwortungsbewusste Gesundheitspolitik entsprechend reagieren. Ich hoffe,
der Fall wird nicht eintreten, aber man muss die Menschen sehr wohl darauf
aufmerksam machen.
Man muss erstens
Panik vermeiden – das ist ganz wichtig. Man muss den Menschen sagen, dass
das Risiko sehr, sehr gering ist. Es hat überhaupt keinen Sinn, wenn man sich
in einem Bergbauerndorf prophylaktisch impfen lässt.
Zweitens: Man soll
nicht voreilig impfen. Das macht überhaupt keinen Sinn, denn man weiß auch beim
neuen Impfstoff, der wesentlich nebenwirkungsärmer ist, nicht ganz genau, ob er
völlig risikofrei ist.
Drittens –
und das ist ganz wesentlich –: Eine gute Gesundheitsverwaltung muss
vorbereitet sein. Deshalb hat die österreichische Regierung, vor allem das
Gesundheitsministerium, schon im Dezember gekauft, und zwar nicht den alten
Impfstoff, sondern eben einen neuen, noch nicht zugelassenen Impfstoff. Und
deshalb müssen wir heute das Gesetz beschließen, sodass man im Katastrophenfall
rasch und adäquat und mit dem geringsten Übel, also dem Mittel mit den
geringsten Nebenwirkungen, einschreiten kann. (Beifall bei Abgeordneten der
ÖVP.)
Ich glaube, die
österreichische Gesundheitspolitik, vor allem das Ministerium, hat hier sehr
gut reagiert: Die Ärzte sind geschult, es wurde Panik vermieden, es ist
ausreichend Impfstoff vorhanden. Meiner Meinung nach ist das ein klassischer
Fall, an dem sich zeigt, wie man mit einem Problemfall – der hoffentlich
nicht eintritt! – vernünftig und adäquat umgeht. Ich hoffe, dass dieses
Gesetz beispielgebend für alle anderen Aktionen ist, die das Gesundheitsministerium
in Zukunft setzen wird.
Dieses Gesetz wird
auch einstimmig beschlossen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.14
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Lackner. – Bitte.
12.14
Abgeordneter
Manfred Lackner (SPÖ): Sehr geehrter Herr
Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn wir heute mit diesem
Vier-Parteien-Initiativantrag zur Novelle des Arzneimittelgesetzes auf die
Bedrohungs- und Gefährdungsszenarien nach dem 11. September Bedacht
nehmen, wird dieser Antrag natürlich auch von meiner Fraktion unterstützt.
Auch die darin
vorgesehene Verwendung noch nicht zugelassener Arzneimittelspezialitäten, wenn
zugelassene nicht in ausreichender Art und Weise zur Verfügung stehen, wird
unsere Zustimmung finden.
Es sei jedoch
ausdrücklich festgehalten, dass hier § 3 Arzneimittelgesetz schlagend
wird, wonach es verboten ist, Arzneimittel in Verkehr zu bringen, bei denen es
nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und nach den
praktischen Erfahrungen nicht als gesichert erscheint, dass sie bei
bestimmungsgemäßem Gebrauch keine schädliche Wirkung haben.
Geschätzte Damen
und Herren! Bei aller Problematik, bei allen möglichen Bedrohungsszenarien
sollten wir – und das möchte ich hier feststellen – uns nicht von
jener Hysterie leiten lassen, die jetzt in so manchen Ländern Platz greift,
denn gerade die Pocken, die Anlass zu dieser Gesetzesänderung waren, haben
zumindest den Vorteil, dass es eben Impfungen dagegen gibt.
Geschätzte Damen und Herren! Da jene Partner, welche sich im September letzten Jahres wegen unüberbrückbarer Differenzen zur Trennung entschlossen haben und damit Anlass zu Neuwahlen gaben, nach kurzem, aber heftigem Liebeswerben offensichtlich wieder zueinander fin-