Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 71

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Abschließend, werte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich die Zeit auch nutzen, um noch ein­mal zum Thema Gesundheit zurückzukommen. Das ist nämlich das Thema der momentanen Dis­kussion. (Abg. Heinisch-Hosek: Ja! Genau! Sie haben es erkannt! Super!)

Ich glaube, es ist an der Zeit, dass auch einmal jemand hier das Wort für unseren Minister er­greift, denn Gesundheitsminister Herbert Haupt war es, der in den letzten Jahren, egal, wie kom­pliziert die Sache war, egal, wie dringend und vordringlich die Probleme in der Republik wa­ren, immer einen kühlen Kopf bewiesen hat. Minister Haupt war es, der immer zur Stelle war, wenn es Probleme gegeben hat – sei es die BSE-Problematik oder seien es anderen Dinge. (Bei­fall bei den Freiheitlichen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich deponiere abschließend einen Wunsch: Egal, wie die Re­gie­rungsbildung ausgehen wird, und egal, wer in Zukunft die Geschicke dieses Landes leiten wird, ich hoffe, dass Herr Minister Haupt dort eine tragende Rolle spielen und weiterhin dafür sorgen wird, dass unser Gesundheitssystem auch in Zukunft machbar, leistbar und finanzierbar bleibt. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Khol.)

12.54


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

12.54


Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Vorweg möchte ich ein paar Worte zu den Ausführungen der Vorredner anbringen. Ich glaube, wir haben in Österreich eine Gesundheitsversorgung auf höchstem Niveau. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, dass wir auch weiterhin dieses hohe Niveau in der Gesundheitsversorgung halten können, aber das muss auch finanzierbar sein.

Es hat keinen Sinn, dass man von dieser Stelle aus Zeitungsberichte dementiert, bringt und wie­der dementiert, sondern ich glaube, dass es vorwiegend an uns liegt, dass wir im Gesund­heits­ausschuss konstruktiv zusammenarbeiten, damit wir dieses hohe Gesundheitsniveau in Österreich auch künftig halten können.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Die heute zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzes­änderung ist auf Grund der derzeitigen angespannten weltpolitischen Situation, aber auch auf Grund der zunehmenden terroristischen Bedrohungsszenarien auf verschiedene Art und Weise von großer Wichtigkeit.

Dass dieser Gesetzesantrag von allen vier Parteien unterstützt und getragen wird, zeigt, dass in diesem Hohen Haus mit großer politischer Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung gear­beitet und agiert wird. Man kann zwar sagen, dass die tatsächliche Bedrohung – kriege­rische und terroristische Bedrohung – für unser Land als gering einzuschätzen ist, aber sie ist nicht aus­geschlossen und kann nicht ausgeschlossen werden. Es muss uns aber auch bewusst sein, dass bakteriologische und chemische Waffen keine Landesgrenzen kennen. Im Zuge des ho­hen Reiseaufkommens, das es weltweit gibt, ist es nicht ausgeschlossen, dass, auch wenn die­se Waffen woanders eingesetzt werden, diese auch Auswirkungen auf unser Land haben.

Der jetzige Anlassfall, nämlich die Möglichkeit einer breiten Pockeninfektion, war ausschlagge­bend für diese Gesetzesänderung. Das zuständige Ministerium und die Bundesregierung haben die­sem Risiko sofort Rechnung getragen und durch die Anschaffung von Impfstoffen Vorsorge getroffen. Seit über 20 Jahren gibt es in Österreich keine Pockenimpfungen mehr, und daher war es auch notwendig, Impfstoffe in dieser Menge einzulagern. Tatsächlich wären die Impf­stof­fe, auch wenn sie gelagert gewesen wären, schon lange veraltet und eine optimale medizi­ni­sche Versorgung wäre sicherlich nicht gewährleistet.

Was beinhaltet diese Gesetzesänderung? – Erstens: dass in Notsituationen und in Katastro­phen­fällen Arzneimittel und Impfstoffe angewandt werden können, die in Österreich nicht oder noch nicht zugelassen sind, in anderen Ländern aber erprobt sind und deren Anwendung als un­be­denklich einzustufen ist. Voraussetzung ist aber, dass in Österreich zugelassene Medika­mente oder Impfstoffe nicht oder in nicht ausreichender Menge zur Verfügung stehen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite