Abschließend,
werte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich die Zeit auch nutzen, um noch einmal
zum Thema Gesundheit zurückzukommen. Das ist nämlich das Thema der momentanen
Diskussion. (Abg. Heinisch-Hosek: Ja! Genau! Sie haben es erkannt!
Super!)
Ich glaube, es ist
an der Zeit, dass auch einmal jemand hier das Wort für unseren Minister ergreift,
denn Gesundheitsminister Herbert Haupt war es, der in den letzten Jahren, egal,
wie kompliziert die Sache war, egal, wie dringend und vordringlich die
Probleme in der Republik waren, immer einen kühlen Kopf bewiesen hat. Minister
Haupt war es, der immer zur Stelle war, wenn es Probleme gegeben hat – sei
es die BSE-Problematik oder seien es anderen Dinge. (Beifall bei den
Freiheitlichen.)
Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Ich deponiere abschließend einen Wunsch: Egal, wie die Regierungsbildung
ausgehen wird, und egal, wer in Zukunft die Geschicke dieses Landes leiten
wird, ich hoffe, dass Herr Minister Haupt dort eine tragende Rolle spielen und
weiterhin dafür sorgen wird, dass unser Gesundheitssystem auch in Zukunft
machbar, leistbar und finanzierbar bleibt. – Danke schön. (Beifall bei
den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Khol.)
12.54
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Kößl. – Bitte.
12.54
Abgeordneter
Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr
Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Vorweg möchte ich
ein paar Worte zu den Ausführungen der Vorredner anbringen. Ich glaube, wir
haben in Österreich eine Gesundheitsversorgung auf höchstem Niveau. Unser
gemeinsames Ziel muss es sein, dass wir auch weiterhin dieses hohe Niveau in
der Gesundheitsversorgung halten können, aber das muss auch finanzierbar sein.
Es hat keinen
Sinn, dass man von dieser Stelle aus Zeitungsberichte dementiert, bringt und
wieder dementiert, sondern ich glaube, dass es vorwiegend an uns liegt, dass
wir im Gesundheitsausschuss konstruktiv zusammenarbeiten, damit wir dieses
hohe Gesundheitsniveau in Österreich auch künftig halten können.
Sehr geschätzte
Damen und Herren! Die heute zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzesänderung
ist auf Grund der derzeitigen angespannten weltpolitischen Situation, aber auch
auf Grund der zunehmenden terroristischen Bedrohungsszenarien auf verschiedene
Art und Weise von großer Wichtigkeit.
Dass dieser
Gesetzesantrag von allen vier Parteien unterstützt und getragen wird, zeigt,
dass in diesem Hohen Haus mit großer politischer Verantwortung zum Schutz der
Bevölkerung gearbeitet und agiert wird. Man kann zwar sagen, dass die
tatsächliche Bedrohung – kriegerische und terroristische Bedrohung –
für unser Land als gering einzuschätzen ist, aber sie ist nicht ausgeschlossen
und kann nicht ausgeschlossen werden. Es muss uns aber auch bewusst sein, dass
bakteriologische und chemische Waffen keine Landesgrenzen kennen. Im Zuge des
hohen Reiseaufkommens, das es weltweit gibt, ist es nicht ausgeschlossen,
dass, auch wenn diese Waffen woanders eingesetzt werden, diese auch
Auswirkungen auf unser Land haben.
Der jetzige
Anlassfall, nämlich die Möglichkeit einer breiten Pockeninfektion, war
ausschlaggebend für diese Gesetzesänderung. Das zuständige Ministerium und die
Bundesregierung haben diesem Risiko sofort Rechnung getragen und durch die
Anschaffung von Impfstoffen Vorsorge getroffen. Seit über 20 Jahren gibt
es in Österreich keine Pockenimpfungen mehr, und daher war es auch notwendig,
Impfstoffe in dieser Menge einzulagern. Tatsächlich wären die Impfstoffe,
auch wenn sie gelagert gewesen wären, schon lange veraltet und eine optimale
medizinische Versorgung wäre sicherlich nicht gewährleistet.
Was beinhaltet
diese Gesetzesänderung? – Erstens: dass in Notsituationen und in Katastrophenfällen
Arzneimittel und Impfstoffe angewandt werden können, die in Österreich nicht
oder noch nicht zugelassen sind, in anderen Ländern aber erprobt sind und deren
Anwendung als unbedenklich einzustufen ist. Voraussetzung ist aber, dass in
Österreich zugelassene Medikamente oder Impfstoffe nicht oder in nicht
ausreichender Menge zur Verfügung stehen.