achtziger Jahren,
die nicht bei allen unumstritten war –, über Parteigrenzen hinweg
Einigkeit zu finden, wenn es darum ging, die Situation behinderter Menschen in
Österreich zu verbessern.
Es gibt
Diskriminierung, das ist einfach unbestreitbar, und es hat vieler harter Arbeit
vieler engagierter, selbst betroffener Menschen und ihrer Eltern bedurft, um
Diskriminierungen abzubauen, aber es ist uns bisher noch nicht gelungen, sie alle
zu eliminieren.
Man kann vom
Gesetz her vieles tun, aber das Gesetz kann nicht alles tun. Es muss uns über
die gesetzlichen Regelungen hinaus gelingen, die Barrieren in den Köpfen und
vor allem in den Herzen der Menschen abzubauen – oft sind es ja nur
Bretter vor dem Kopf, und sehr oft ist es auch Unwissen.
Ich bin sehr froh,
dass es uns in Österreich gelungen ist, mit einer umfassenden Integrationsbewegung
die Integration behinderter Kinder vom Kindergartenalter an über die Schule bis
hin zum Beruf – da gibt es noch eine Menge zu tun – mehr oder weniger
möglich zu machen. Es gibt auch da immer wieder noch Barrieren, aber wir sind
dabei – und alle damit Befassten sind guten Willens –, da eine
optimale Situation für jedes Kind zu finden. Ich weiß, wovon ich rede, weil ich
eine jener war, die sehr intensiv um diese Integration des eigenen Kindes
kämpfen mussten.
Vieles hat sich
seither verändert, aber vieles ist noch immer zu tun. Daher bin ich sehr froh,
dass wir mit diesem Beschluss zu einem Behinderten-Gleichstellungsgesetz in
diesem Jahr 2003, dem „Europäischen Jahr der Behinderten“, einen ganz
wichtigen Schritt setzen werden, den sich die Behindertenorganisationen seit
vielen Jahren gewünscht haben.
Es ist richtig,
Theresia Haidlmayr ist die Vorkämpferin hier im Parlament, aber ich erinnere
mich, dass Franz-Joseph Huainigg, der nach mir als Abgeordneter der
Österreichischen Volkspartei hier noch sprechen wird, mich schon im
Jahre 1993/94 – ich war damals als Jugend- und Familienministerin
dafür zuständig – im wahrsten Sinne des Wortes gequält hat, um durchzusetzen,
dass in das Regierungsprogramm 1994 eine ähnliche Passage hineinkommt, was dann
auch geschah.
Ich meine, dass
dieser Schritt, den wir jetzt setzen, ein ganz wichtiger ist. Wir haben einen
ersten Schritt 1997 mit der Verankerung eines Antidiskriminierungsparagraphen
im Artikel 7 der Verfassung gesetzt. Es hat sich in weiterer Folge dann
eine Arbeitsgruppe betroffener Menschen im Bundeskanzleramt gemeinsam mit
Verfassungsexperten der mühevollen Arbeit unterzogen, alle österreichischen
Gesetzesmaterien zu durchforsten. Wir haben in einem ersten Schritt mit einem
Bündelgesetz gravierende Diskriminierungen schon beseitigen können, und wir
wollen jetzt den zweiten und wichtigen Schritt setzen. Und in diesem Sinne bin
ich sehr froh darüber, dass es auch heute wieder gelungen ist – trotz der
Aufregungen der letzten Tage –, zu einem gemeinsamen Vier-Parteien-Antrag
zu kommen, den Franz-Joseph Huainigg dann einbringen wird. – Danke sehr. (Allgemeiner
Beifall.)
13.47
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort
gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. Ihre Uhr ist wunschgemäß auf
7 Minuten eingestellt. – Bitte.
13.47
Abgeordnete
Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Staatssekretär! Hohes Haus! Das Jahr 2003 ist das „Europäische Jahr der Behinderten“,
und wir müssen auch in Österreich im Bereich der Behinderten Chancen ergreifen.
Wir dürfen nicht nur darin verharren, in die Köpfe der Menschen mehr
Bewusstsein und in ihre Herzen mehr Sensibilität in Bezug auf den Umgang mit
behinderten Menschen zu bringen, sondern wir müssen auch danach trachten, dass
ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz in Österreich Wirklichkeit wird. Deshalb
halte ich es für wesentlich und wichtig, dass wir uns auf einen
Entschließungsantrag einigen konnten, der vorsieht, dass eine Arbeitsgruppe im
Bundeskanzleramt gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der
Behindertenbewegung ein Gleichstellungsgesetz erarbeiten soll, das wir dann im
Nationalrat zu beschließen haben werden.