maßnahmen, die für
diese Menschen gesetzt wurden, nicht aus, und auch da ist eine Evaluierung
durchzuführen, damit das Geld effizienter eingesetzt werden kann.
Wenn man dann im
Beruf ist und es geschafft hat, dann kann es so sein, wie es einer blinden Juristin
in der Steiermark oder in Kärnten ergangen ist: Sie wurde nicht zur
Richteramtsanwärterprüfung zugelassen, weil sie blind ist. Sie wissen, die
Göttin Justitia hat verbundene Augen, um gerecht zu urteilen. Es ist wesentlich
und notwendig, dass wir ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz beschließen,
damit sich solche Diskriminierungen aufhören. In Deutschland gibt es blinde
Juristen und Juristinnen auf allen Ebenen. Dort wurde bereits im vergangenen
Jahr ein Gleichstellungsgesetz beschlossen. Das soll auch für uns Ansporn und
Anspruch gleichermaßen sein.
Sehr geehrtes
Hohes Haus! Lippenbekenntnisse sind zu wenig. Bewegung ist angesagt – Bewegung
für Gleichstellung. „Get on board!“ – 2003 ist der richtige Zeitpunkt
dafür, steigen Sie ein! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der
Grünen.)
13.53
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort
gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.
13.54
Abgeordnete
Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen
und Herren! Zuerst einmal muss ich Sie, Frau Kollegin Haidlmayr, schon
korrigieren. Sie haben Folgendes gesagt: Bis jetzt waren wir die
Einzigen – damit haben Sie die Grünen gemeint –, die die
Gleichstellung angestrebt haben. Das kann ich wirklich nicht gelten lassen,
denn alle
Parteien, die hier im Nationalrat sitzen, haben die Gleichstellung und die
Antidiskriminierung ganz groß auf ihre Fahnen geschrieben und immer dafür
gekämpft.
Alle Personen, die
hier mit Behindertenfragen zu tun haben, sind sich dessen bewusst, dass es
Diskriminierungen gibt und dass wir diese dringendst beseitigen müssen. Ich
selbst habe in der Vergangenheit immer wieder im Parlament mit sehr
signifikanten Beispielen darauf hingewiesen, wie Behinderte noch immer
diskriminiert werden. Ein weiterer Beweis, dass das ein Anliegen aller ist,
ist auch der Umstand, dass es seit 1998 eine im Bundeskanzleramt angesiedelte
Arbeitsgruppe gibt, die die verschiedenen Gesetzesmaterien nach gesetzlichen
Bestimmungen, die Behinderte diskriminieren, durchleuchtet.
Natürlich ist es
als großer Erfolg zu werten, dass wir heute einen gemeinsamen Antrag einbringen
können, der eine eingehende Diskussion und dann auch die Schaffung eines Antidiskriminierungsgesetzes
zum Inhalt hat. Ich freue mich auch, dass das gerade im „Europäischen Jahr der
Behinderten“ geschehen soll. Wie notwendig es ist, hier eine Rechtsvorschrift
zur Antidiskriminierung zu schaffen, das weiß jeder, der mit Behinderten zu
tun hat.
Frau Kollegin Lapp
hat schon einige Beispiele angeführt. Ich selbst bin Mutter einer behinderten
Tochter, die im Rollstuhl sitzt, und glauben Sie mir, jeder Ausgang, jedes
Freizeitvergnügen oder was auch immer wird zu einem Spießrutenlauf, weil man
nicht weiß, ob man mit jemandem, der in einem Rollstuhl sitzt, hineinkommen
oder nicht hineinkommen kann, ob man in einem Kino willkommen ist oder nicht
willkommen ist.
Ich erzähle Ihnen
auch ein Beispiel: Als ich mit meinem Kind in einem Wiener Kino war – wir
konnten ebenerdig in den Kinosaal hineingehen –, ist der Billeteur
gekommen und hat gesagt: Sie haben Glück, dass Sie heute kommen, denn morgen
ist ein anderer Kollege hier und der lässt einen Rollstuhlfahrer überhaupt
nicht in das Kino hinein!
Mit diesen und
ähnlichen Problemen ist jemand, der behindert ist, auch heute noch
konfrontiert. Es sind gerade die Länder diejenigen, die im
Veranstaltungsbereich viel dazu beitragen könnten, um diese Diskriminierungen
zu beseitigen. Aber die baulichen Barrieren, die es gibt, setzen sich fort bei
einem ganz normalen Spaziergang, setzen sich fort im Flugzeug, im Theater und
so weiter. Auf Schritt und Tritt – das muss man wirklich sagen – ist
ein behinderter Mensch durch bauliche Barrieren behindert.