Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 103

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5. Wie viele Kampfflugzeuge wird die Bundesregierung kaufen?

6. Welcher Anschaffungspreis (ohne Finanzierungsvarianten) wurde der Bundesregierung für „Eurofighter Typhoon“ Flugzeuge pro Stück / und in Summe im Vergabeverfahren angeboten?

7. Welcher Anschaffungspreis (ohne Finanzierungsvarianten) wurde der Bundesregierung für „F-16 Fighting Falcon“ Flugzeuge pro Stück / und in Summe im Vergabeverfahren angeboten?

8. Welcher Anschaffungspreis (ohne Finanzierungsvarianten) wurde der Bundesregierung für „JAS 39 Gripen“ Flugzeuge pro Stück / und in Summe im Vergabeverfahren angeboten?

9. Wie hoch werden seitens der Bundesregierung die Betriebskosten (inklusive Wartungs­kosten) für den „Eurofighter Typhoon“ pro Stück / und in Summe pro Budgetjahr geschätzt?

10. Wie hoch werden seitens der Bundesregierung die Betriebskosten (inklusive Wartungs­kosten) für die „F-16 Fighting Falcon“ pro Stück / und in Summe pro Budgetjahr geschätzt?

11. Wie hoch werden seitens der Bundesregierung die Betriebskosten (inklusive Wartungs­kosten) für die „JAS 39 Gripen“ pro Stück / und in Summe pro Budgetjahr geschätzt?

12. Wie hoch sind gegenwärtig die Betriebskosten (inklusive Wartungskosten) für die „Draken“ pro Stück / und in Summe pro Budgetjahr?

13. Aus welchem Budgetansatz wird die Beschaffung von 24 bzw. 18 Kampfflugzeugen in welchen Budgetjahren bedeckt werden?

14. Ist Ihnen bekannt, warum das BMLV bei diesem Beschaffungsvorgang gegen die ressor­tinternen „Richtlinien für zentrale Beschaffung“ des BMLV, die unter anderem das Erfordernis einer finanziellen Bedeckung vorsehen, verstoßen hat, und wie beurteilen Sie als Bundes­kanzler dieser Regierung diesen Sachverhalt?

15. Welche Zwischenlösung – für den Zeitraum nach Einstellung des Draken-Regelbetriebes bis zum Abschluss der Implementierung von 24 (bzw. 18) Kampfflugzeugen des Typs „Eurofighter Typhoon“ – wurde der Bundesregierung / dem BMLV durch das EADS – Konsortium im Zuge des Ausschreibungsverfahrens angeboten?

16. Ist Ihnen als Bundeskanzler bekannt, dass die Entscheidung von Verteidigungsminister Scheibner und Finanzminister Grasser entgegen einer Einsichtsbemerkung des Leiters der Gruppe Feldzeug-/Luftzeugwesen im BMLV vom 25. Juni 2002 erfolgte, die das Produkt Gripen von SAAB/Bae, insbesondere „wegen der festgestellten annähernden Gleichwertigkeit der Angebote und der gegebenen Erfüllung der Anforderungen für die Luftraumüberwachung in Österreich“ und wegen dessen „geringeren Anschaffungs- und Betriebskosten“ im Vergleich mit den anderen Anbietern, den Vorzug gab, und wie beurteilen Sie als Bundeskanzler diesen Sachverhalt?

17. Hat sich die Republik Österreich, vertreten durch die betroffenen Ressortminister, bereits gegenüber dem EADS – Konsortium zum Ankauf von Kampfflugzeugen verpflichtet bzw. in welchem Rechtsstadium befindet sich das Ausschreibungsverfahren nach Ansicht der Bundes­regierung derzeit?

18. Sollte durch die Republik Österreich bereits ein Vorvertrag mit dem EADS – Konsortium abgeschlossen bzw. entstanden sein, ist nach Rechtsansicht der Bundesregierung ein scha­den­ersatzfreier Ausstieg aus dem gegenständlichen Beschaffungsvorgang überhaupt möglich?

Wenn nein, welche Schadenersatzpflichten entstehen der Republik Österreich bei Ausstieg aus den bestehenden Vertragsverhältnissen mit den Anbietern im Rahmen der Beschaffung von Kampfflugzeugen, insbesondere im Hinblick auf Investitionen, die von den Anbietern bereits in diesem Zusammenhang getätigt wurden (z.B. Umstellung des Produktionsablaufes bei einem Anbieter [Vorreihung] abgestimmt auf österreichische Bedürfnisse)?

 


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