5. Wie viele Kampfflugzeuge wird die
Bundesregierung kaufen?
6. Welcher Anschaffungspreis (ohne
Finanzierungsvarianten) wurde der Bundesregierung für „Eurofighter Typhoon“
Flugzeuge pro Stück / und in Summe im Vergabeverfahren angeboten?
7. Welcher Anschaffungspreis (ohne
Finanzierungsvarianten) wurde der Bundesregierung für „F-16 Fighting Falcon“
Flugzeuge pro Stück / und in Summe im Vergabeverfahren angeboten?
8. Welcher Anschaffungspreis (ohne
Finanzierungsvarianten) wurde der Bundesregierung für „JAS 39 Gripen“
Flugzeuge pro Stück / und in Summe im Vergabeverfahren angeboten?
9. Wie hoch werden seitens der Bundesregierung die
Betriebskosten (inklusive Wartungskosten) für den „Eurofighter Typhoon“ pro
Stück / und in Summe pro Budgetjahr geschätzt?
10. Wie hoch werden seitens der Bundesregierung
die Betriebskosten (inklusive Wartungskosten) für die „F-16 Fighting Falcon“
pro Stück / und in Summe pro Budgetjahr geschätzt?
11. Wie hoch werden seitens der Bundesregierung
die Betriebskosten (inklusive Wartungskosten) für die „JAS 39 Gripen“ pro
Stück / und in Summe pro Budgetjahr geschätzt?
12. Wie hoch sind gegenwärtig die Betriebskosten
(inklusive Wartungskosten) für die „Draken“ pro Stück / und in Summe pro
Budgetjahr?
13. Aus welchem Budgetansatz wird die Beschaffung
von 24 bzw. 18 Kampfflugzeugen in welchen Budgetjahren bedeckt werden?
14. Ist Ihnen bekannt, warum das BMLV bei diesem
Beschaffungsvorgang gegen die ressortinternen „Richtlinien für zentrale
Beschaffung“ des BMLV, die unter anderem das Erfordernis einer finanziellen
Bedeckung vorsehen, verstoßen hat, und wie beurteilen Sie als Bundeskanzler
dieser Regierung diesen Sachverhalt?
15. Welche Zwischenlösung – für den Zeitraum
nach Einstellung des Draken-Regelbetriebes bis zum Abschluss der Implementierung
von 24 (bzw. 18) Kampfflugzeugen des Typs „Eurofighter Typhoon“ – wurde
der Bundesregierung / dem BMLV durch das EADS – Konsortium im Zuge des
Ausschreibungsverfahrens angeboten?
16. Ist Ihnen als Bundeskanzler bekannt, dass die
Entscheidung von Verteidigungsminister Scheibner und Finanzminister Grasser
entgegen einer Einsichtsbemerkung des Leiters der Gruppe
Feldzeug-/Luftzeugwesen im BMLV vom 25. Juni 2002 erfolgte, die das
Produkt Gripen von SAAB/Bae, insbesondere „wegen der festgestellten annähernden
Gleichwertigkeit der Angebote und der gegebenen Erfüllung der Anforderungen für
die Luftraumüberwachung in Österreich“ und wegen dessen „geringeren
Anschaffungs- und Betriebskosten“ im Vergleich mit den anderen Anbietern, den
Vorzug gab, und wie beurteilen Sie als Bundeskanzler diesen Sachverhalt?
17. Hat sich die Republik Österreich, vertreten
durch die betroffenen Ressortminister, bereits gegenüber dem EADS –
Konsortium zum Ankauf von Kampfflugzeugen verpflichtet bzw. in welchem
Rechtsstadium befindet sich das Ausschreibungsverfahren nach Ansicht der Bundesregierung
derzeit?
18. Sollte durch die Republik Österreich bereits
ein Vorvertrag mit dem EADS – Konsortium abgeschlossen bzw. entstanden
sein, ist nach Rechtsansicht der Bundesregierung ein schadenersatzfreier
Ausstieg aus dem gegenständlichen Beschaffungsvorgang überhaupt möglich?
Wenn nein, welche Schadenersatzpflichten entstehen
der Republik Österreich bei Ausstieg aus den bestehenden Vertragsverhältnissen
mit den Anbietern im Rahmen der Beschaffung von Kampfflugzeugen, insbesondere
im Hinblick auf Investitionen, die von den Anbietern bereits in diesem
Zusammenhang getätigt wurden (z.B. Umstellung des Produktionsablaufes bei einem
Anbieter [Vorreihung] abgestimmt auf österreichische Bedürfnisse)?