gen der bisherigen
Liberalisierungsschritte. Ich meine, dass das für die Wissensvermittlung, aber
auch für die Aufklärung wesentlich wäre, sodass wir weniger Angst haben müssen.
Wenn wir auch Studien über Zukunftsszenarien vergeben würden, dann könnten wir
wesentlich aggressiver und offensiver an die Problemlösung herangehen. Ich
fordere Sie daher auf, solche Studien zu initiieren und dann auch für
Transparenz zu sorgen, damit Angst erst gar nicht entsteht und nicht so viel
Nacharbeit zur Klärung von Fragen notwendig wird. – Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ.)
18.12
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Als Nächster
gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann zu Wort. Redezeit:
5 Minuten. – Bitte.
18.12
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen
und Herren des Hohen Hauses! Ich stelle fest, dass diese Anfragebesprechung
nicht wirklich die mittlerweile ja beantworteten Fragen betroffen hat. Es ist
also nicht so, dass die Fragen, die an den Herrn Bundesminister gerichtet
worden waren, unzureichend beantwortet worden wären, zumindest schließe ich
das aus den Ausführungen der Kollegin Lunacek so, die halt ihre Bedenken
angemeldet und ihre Sichtweise dargelegt hat. Ich stelle weiters fest, dass die
Informationen, die es zu GATS gab, meiner Meinung nach im Rahmen der
Möglichkeiten Transparenz durchaus hergestellt haben. Ich stelle auch fest,
dass es Informationen seitens des Ministeriums an die Parlamentsklubs gegeben
hat und dass das Ministerium auch auf kritische Fragen, die gestellt wurden,
keine Antwort schuldig geblieben ist. Zugegebenermaßen gibt es aber Ängste in
den verschiedensten Bereichen.
Festzuhalten
bleibt, dass es seitens der Republik Österreich im Rahmen des Informationsverfahrens
der Europäischen Union keine Forderungen gegeben hat. Ich bin sehr froh
darüber, dass es gerade in sensiblen Bereichen wie der Wasserversorgung im
Hinblick auf den Zugang zu den Ressourcen, die Frage der Privatisierung der
Wasserversorgung und auch, was den grenzüberschreitenden Transport von Wasser
anbelangt, die ganz klare Ansage gibt, dass das explizit ausgenommen bleibt.
Zwar lässt sich der Vergleich mit der Liberalisierung im Bereich Strom
beziehungsweise Elektrizitätswirtschaft durchaus anstellen, aber die
Dienstleistung als solche ist eben nicht vergleichbar, weil es bei elektrischen
Leitungen keine Kontaminationen oder Ausbreitung von Verunreinigungen geben
kann und Unzulänglichkeiten in der Versorgung technisch beherrschbar sind. Das
ist bei der Wasserversorgung sicherlich anders.
Wesentlich
erscheint mir die Angebotsliste. Und hier gibt es von Seiten Österreichs –
so mein Informationsstand – keine Angebote, wohl aber eine
Liste von Angeboten, die uns mittlerweile übermittelt wurde. Es stellt sich die
Frage, ob hievon sensible Bereiche wie Wasser, Gesundheit, Bildung oder
öffentlicher Nahverkehr betroffen sind. Meines Wissens ist das nicht der Fall.
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, die Frage an den Herrn Bundesminister
zu stellen, ob bis zu den Verhandlungen oder im Zuge des weiteren Verfahrens
diese Angebotsliste noch eine Erweiterung erfahren kann, ob das praktisch oder
zumindest theoretisch möglich wäre.
Ich darf mich an
dieser Stelle ausdrücklich für die – ich bezeichne es einmal so – freiwilligen
Informationen, die seitens des Wirtschaftsministeriums durch Herrn Sektionschef
Mayer gegeben wurden, bedanken. Als Teilnehmer derartiger
Informationsveranstaltungen weiß ich, dass sich Sektionschef Mayer nicht davor
gedrückt hat, Informationen weiterzugeben, und ich kann mich auch nicht daran
erinnern, dass er in irgendeiner Form Informationen an die Parlamentsklubs
schuldig geblieben wäre. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
18.16
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Als nächste und
letzte Rednerin dazu gelangt Frau Abgeordnete Sburny zu Wort. – Bitte.
18.16
Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Antwort von Herrn Minister Bartenstein auf die Anfrage der Grünen betreffend die