Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 167

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

19.25


Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abge­ordneten! Die Öffentlichkeit von Ausschüssen war für die Grünen immer schon ein sehr zen­trales Anliegen. Seit 1986, seit dem Einzug der Grünen in dieses Haus, war das immer auf unseren Punktationen für Geschäftsordnungsreformen.

Natürlich kann man auf die Gegenargumente sehr nüchtern eingehen und fragen: Stellt es tatsächlich ein Problem für die Ausschüsse dar, wenn diese öffentlich sind, wenn tatsächlich in diesen Ausschüssen so etwas wie „verhandelt“ wird? – In der Realität ist es ja anders; wir kennen das alle: In den Ausschüssen wird im Moment nicht wirklich verhandelt. Die Opposition bekommt die Abänderungsanträge oft erst sehr knapp vor den Sitzungen, und die Verhandlun­gen finden anderswo statt. Ich bin gerne bereit, über dieses Argument nachzudenken, wenn sich die Auffassung von Parlamentarismus und die Arbeit in den Ausschüssen in diese Richtung ändern. Aber das kann man dann immer noch machen. Man sollte nur das Prinzip umkehren und sagen, der Zugang der Öffentlichkeit ist der Grundsatz, und es ist immer möglich, mit Mehr­heit zu beschließen, dass zu bestimmten Zeiten vertraulich verhandelt wird.

Es besteht also kein Grund zur Sorge darüber, dass die Qualität der Arbeit oder irgendetwas im Zusammenhang mit den Verhandlungen negativ beeinflusst werden könnte.

Ich denke, der Grundsatz Transparenz, maximaler Zugang für die interessierte Öffentlichkeit, ma­xi­maler Zugang für Medienöffentlichkeit sollte zunächst vorherrschend sein. In heiklen Fäl­len, in wichtigen Situationen kann man dieses Prinzip immer noch kurzfristig außer Kraft setzen, und zwar immer mit der Mehrheit im Parlament. Man braucht sich also nicht zu fürchten, dass hier etwas schief gehen könnte.

Zuletzt möchte ich noch anmerken, dass derzeit schon vorhandene Möglichkeiten kaum genutzt werden. Aber das ist auch kein Wunder, weil die Information darüber, dass ein Be­richt öffentlich im Ausschuss diskutiert wird, nicht in einer Form erfolgt, dass es große, quali­fizierte Teile der Öffentlichkeit auch wahrnehmen könnten. Ich denke, gerade bei den Berichten sollten wir uns die Praxis anschauen und uns überlegen, ob die derzeitige Form, sie im Aus­schuss endzuerle­di­gen und nicht ins Plenum zu bringen, für viele wichtige Bereiche tatsächlich angemessen ist, ob das der Kunst- und Kulturbericht ist, der Sportbericht oder viele Prüfbe­richte.

Also: Transparenz, Öffentlichkeit, weitere Beteiligungsmöglichkeiten sollten allen von uns ein An­­lie­gen für die Zukunft sein. Parlamentarismus muss sich ständig weiterentwickeln, und ich wün­sche mir, dass auch diese Idee, die die Grünen schon lange vertreten, in einer sehr se­riösen und ordentlichen Diskussion im Geschäftsordnungsausschuss behandelt und letzt­endlich vielleicht einmal auch mit Ja beantwortet wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

19.28


Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen in dieser ersten Lesung liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 31/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

9. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (32/A)


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


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