Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau
Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.
19.25
Abgeordnete
Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren Abgeordneten! Die Öffentlichkeit von Ausschüssen war für die
Grünen immer schon ein sehr zentrales Anliegen. Seit 1986, seit dem Einzug der
Grünen in dieses Haus, war das immer auf unseren Punktationen für
Geschäftsordnungsreformen.
Natürlich kann man
auf die Gegenargumente sehr nüchtern eingehen und fragen: Stellt es tatsächlich
ein Problem für die Ausschüsse dar, wenn diese öffentlich sind, wenn
tatsächlich in diesen Ausschüssen so etwas wie „verhandelt“ wird? – In der
Realität ist es ja anders; wir kennen das alle: In den Ausschüssen wird im
Moment nicht wirklich verhandelt. Die Opposition bekommt die Abänderungsanträge
oft erst sehr knapp vor den Sitzungen, und die Verhandlungen finden anderswo
statt. Ich bin gerne bereit, über dieses Argument nachzudenken, wenn sich die
Auffassung von Parlamentarismus und die Arbeit in den Ausschüssen in diese
Richtung ändern. Aber das kann man dann immer noch machen. Man sollte nur das
Prinzip umkehren und sagen, der Zugang der Öffentlichkeit ist der Grundsatz,
und es ist immer möglich, mit Mehrheit zu beschließen, dass zu bestimmten Zeiten
vertraulich verhandelt wird.
Es besteht also
kein Grund zur Sorge darüber, dass die Qualität der Arbeit oder irgendetwas im
Zusammenhang mit den Verhandlungen negativ beeinflusst werden könnte.
Ich denke, der
Grundsatz Transparenz, maximaler Zugang für die interessierte Öffentlichkeit,
maximaler Zugang für Medienöffentlichkeit sollte zunächst vorherrschend sein.
In heiklen Fällen, in wichtigen Situationen kann man dieses Prinzip immer noch
kurzfristig außer Kraft setzen, und zwar immer mit der Mehrheit im Parlament.
Man braucht sich also nicht zu fürchten, dass hier etwas schief gehen könnte.
Zuletzt möchte ich
noch anmerken, dass derzeit schon vorhandene Möglichkeiten kaum genutzt werden.
Aber das ist auch kein Wunder, weil die Information darüber, dass ein Bericht
öffentlich im Ausschuss diskutiert wird, nicht in einer Form erfolgt, dass es
große, qualifizierte Teile der Öffentlichkeit auch wahrnehmen könnten. Ich
denke, gerade bei den Berichten sollten wir uns die Praxis anschauen und uns
überlegen, ob die derzeitige Form, sie im Ausschuss endzuerledigen und nicht
ins Plenum zu bringen, für viele wichtige Bereiche tatsächlich angemessen ist,
ob das der Kunst- und Kulturbericht ist, der Sportbericht oder viele Prüfberichte.
Also: Transparenz,
Öffentlichkeit, weitere Beteiligungsmöglichkeiten sollten allen von uns ein Anliegen
für die Zukunft sein. Parlamentarismus muss sich ständig weiterentwickeln, und
ich wünsche mir, dass auch diese Idee, die die Grünen schon lange vertreten,
in einer sehr seriösen und ordentlichen Diskussion im
Geschäftsordnungsausschuss behandelt und letztendlich vielleicht einmal auch
mit Ja beantwortet wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der SPÖ.)
19.28
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen in dieser
ersten Lesung liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise
den Antrag 31/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.
9. Punkt
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (32/A)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Als erster Redner
zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.