19.28
Abgeordneter
Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Der nunmehr in erste Lesung genommene
Antrag beinhaltet eine Attraktivierung der Abläufe in der Fragestunde und somit
auch der Fragestunde selbst.
Hohes Haus! Die
Fragestunde ist eine jener Einrichtungen des Nationalrates, die immer im österreichischen
Fernsehen übertragen werden, und daher auch eine Visitenkarte des österreichischen
Nationalrates, auch nach außen. Es ist eine der wenigen Möglichkeiten für die
Wählerinnen und Wähler im jeweiligen Wahlkreis, ihre Abgeordneten im
Plenarsaal zu sehen, was bei Direktübertragungen meist nur bei den
Erstrednerinnen und Erstrednern der Fall ist.
Wir sollten uns
daher in unserem eigenen Interesse die Frage stellen, ob die Fragestunde in der
bestehenden Form noch zeitgemäß ist oder ob sie nicht durchaus verbessert
werden könnte. Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion hat dazu einen
Vorschlag unterbreitet, der folgende Grundsätze beinhaltet:
Verzicht auf schriftliche
Einbringung von Hauptfragen.
48 Stunden
vor Beginn der Fragestunde schriftliche Bekanntgabe seitens des Präsidenten an
die Abgeordneten, welche Mitglieder der Bundesregierung – also auch
mehrere – in der Fragestunde anwesend sein werden.
Jeder Abgeordnete,
der eine Hauptfrage stellen will, hat dies vor Eingang in die Fragestunde dem
Präsidenten bekannt zu geben. Der Präsident ruft dann die Abgeordneten auf,
wobei er auf die Größe des Klubs und die Abwechslung der Fraktionen Bedacht
nimmt.
Der Abgeordnete
hat die Hauptfrage zu stellen, wobei er diese kurz begründen darf. – Dies
war bisher nicht möglich und führte manchmal zu unwürdigen Zwischenrufen,
obwohl es doch für ein selbstbewusstes Parlament klar sein muss, dass
Abgeordnete auch ein Recht haben sollten, ihre Fragen zu begründen, meine sehr
geehrten Damen und Herren.
In Folge hätte der
Minister wie bisher die Beantwortung vorzunehmen.
Auch die
Zusatzfragen sollten nach dem bisherigen System funktionieren.
Ich möchte an
einigen Beispielen die Vorteile dieses Vorschlages präzisieren:
Der Präsident kann
in der Präsidialkonferenz bei der Festlegung, welches Mitglied oder welche
Mitglieder der Bundesregierung bei der Fragestunde anwesend sein sollten, auf
gegenwärtige oder absehbare aktuelle politische Ereignisse Rücksicht nehmen.
Bisher folgte die Fragestunde der Aufzählung der Mitglieder der Bundesregierung
im Bundesministeriengesetz, was zu völliger Unflexibilität führte. – Sie
wissen es alle, meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder Abgeordnete hat
eine höhere Flexibilität, auf ganz aktuelle politische Sachverhalte einzugehen.
Alle Abgeordneten,
die Zusatzfragen stellen wollen, müssen die Fragestunde wirklich aufmerksam
mitverfolgen. – Wir wissen ja, wie sie zumeist abläuft.
Der Präsident hat
weitgehender das Recht, spontan in den Ablauf passende Haupt- und Zusatzfragen
der Abgeordneten zu gestatten.
Für die
Fernsehübertragung und damit für die Zuschauerinnen und Zuschauer ist dieser
Ablauf sicherlich weit interessanter als der bisherige.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Eine solche Neuordnung würde für uns alle dazu von
Vorteil sein. – Ich denke, dass wir uns hier am Beispiel eines
Parlaments mit großer Tradition, nämlich dem britischen Unterhaus, orientieren
sollten. Ich meine, dass es für uns alle um unsere Rechte, die Rechte der
Abgeordneten und, wenn Sie so wollen, auch des Nationalrates geht.