Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 168

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

19.28


Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Der nunmehr in erste Lesung genommene Antrag beinhaltet eine Attraktivierung der Abläufe in der Fragestunde und somit auch der Fragestunde selbst.

Hohes Haus! Die Fragestunde ist eine jener Einrichtungen des Nationalrates, die immer im ös­terreichischen Fernsehen übertragen werden, und daher auch eine Visitenkarte des österrei­chi­schen Nationalrates, auch nach außen. Es ist eine der wenigen Möglichkeiten für die Wählerin­nen und Wähler im jeweiligen Wahlkreis, ihre Abgeordneten im Plenarsaal zu sehen, was bei Direktübertragungen meist nur bei den Erstrednerinnen und Erstrednern der Fall ist.

Wir sollten uns daher in unserem eigenen Interesse die Frage stellen, ob die Fragestunde in der bestehenden Form noch zeitgemäß ist oder ob sie nicht durchaus verbessert werden könnte. Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion hat dazu einen Vorschlag unterbreitet, der folgende Grundsätze beinhaltet:

Verzicht auf schriftliche Einbringung von Hauptfragen.

48 Stunden vor Beginn der Fragestunde schriftliche Bekanntgabe seitens des Präsidenten an die Abgeordneten, welche Mitglieder der Bundesregierung – also auch mehrere – in der Frage­stunde anwesend sein werden.

Jeder Abgeordnete, der eine Hauptfrage stellen will, hat dies vor Eingang in die Fragestunde dem Präsidenten bekannt zu geben. Der Präsident ruft dann die Abgeordneten auf, wobei er auf die Größe des Klubs und die Abwechslung der Fraktionen Bedacht nimmt.

Der Abgeordnete hat die Hauptfrage zu stellen, wobei er diese kurz begründen darf. – Dies war bisher nicht möglich und führte manchmal zu unwürdigen Zwischenrufen, obwohl es doch für ein selbstbewusstes Parlament klar sein muss, dass Abgeordnete auch ein Recht haben sollten, ihre Fragen zu begründen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

In Folge hätte der Minister wie bisher die Beantwortung vorzunehmen.

Auch die Zusatzfragen sollten nach dem bisherigen System funktionieren.

Ich möchte an einigen Beispielen die Vorteile dieses Vorschlages präzisieren:

Der Präsident kann in der Präsidialkonferenz bei der Festlegung, welches Mitglied oder welche Mitglieder der Bundesregierung bei der Fragestunde anwesend sein sollten, auf gegenwärtige oder absehbare aktuelle politische Ereignisse Rücksicht nehmen. Bisher folgte die Fragestunde der Aufzählung der Mitglieder der Bundesregierung im Bundesministeriengesetz, was zu völliger Unflexibilität führte. – Sie wissen es alle, meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder Abgeordnete hat eine höhere Flexibilität, auf ganz aktuelle politische Sachverhalte einzu­gehen.

Alle Abgeordneten, die Zusatzfragen stellen wollen, müssen die Fragestunde wirklich aufmerk­sam mitverfolgen. – Wir wissen ja, wie sie zumeist abläuft.

Der Präsident hat weitgehender das Recht, spontan in den Ablauf passende Haupt- und Zu­satzfragen der Abgeordneten zu gestatten.

Für die Fernsehübertragung und damit für die Zuschauerinnen und Zuschauer ist dieser Ablauf sicherlich weit interessanter als der bisherige.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine solche Neuordnung würde für uns alle dazu von Vorteil sein. – Ich denke, dass wir uns hier am Beispiel eines Parlaments mit großer Tradition, nämlich dem britischen Unterhaus, orientieren sollten. Ich meine, dass es für uns alle um unsere Rechte, die Rechte der Abgeordneten und, wenn Sie so wollen, auch des Nationalrates geht.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite