Präsident
Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter
Dr. Mitterlehner. – Bitte.
19.41
Abgeordneter
Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Was hier geschildert worden ist und was in den Medien durchaus
nachvollziehbar dargestellt wird, lässt im ersten Moment wirklich den Eindruck
entstehen, dass hier dringend eine gesetzliche Regelung erforderlich wäre. Ich
möchte mich einer solchen Regelung nicht grundsätzlich verschließen, aber
dennoch die Frage stellen, ob es die richtige Vorgangsweise ist, das im Bereich
der Gewerbeordnung zu regeln, im § 57, oder ob dieses Problem – nach
meinem Informationsstand spricht auch der Herr Minister noch zu diesem
Thema – nicht vielmehr im Bereich des Konsumentenschutzgesetzes behandelt
werden sollte, weil es dort von der Systematik her auch hingehört.
Die Gewerbeordnung
hat nämlich die Aufgabe, den Wettbewerb, den Zugang zum Gewerbe zu regeln und
dabei selbstverständlich auch auf Qualitätsmerkmale Wert zu legen. Würde man
das im § 57 umsetzen, lieber Mag. Maier, hätte der Konsument selber
direkt nichts davon, denn es würde de facto eigentlich nur möglichen
Konkurrenten eine Klagsmöglichkeit im Sinne des UWG eröffnen. Daher muss man
sich die Frage stellen, wo das Problem systematisch am besten abgehandelt
werden sollte.
Selbstverständlich
gibt es schon auch seriöse Anbieter, und die seriösen Anbieter sind gerade im
Bereich Telekom, Telekomdienstleistung die überwiegende Mehrzahl. Das bringt
für den Betroffenen keine Nachteile, sondern Vorteile, weil er dann eben
günstigere Tarife bekommt. Selbstverständlich muss man auch darauf hinweisen,
dass es gemäß Konsumentenschutzgesetz die Möglichkeit gibt, innerhalb eines
Zeitraums von bis zu zwei Wochen vom Geschäft zurückzutreten. (Abg.
Mag. Maier: Leider nicht! Es ist nur eine Woche! Zwei Wochen
fordern wir!) – Na ja, auf jeden Fall gibt es die Möglichkeit
zurückzutreten. Daher wäre es sicherlich auch im Sinne der Berater gerade im
Bereich der Arbeiterkammer, die Information des Konsumenten hierüber zu
verstärken. Auch ich habe mir einige Berichte durchgelesen und muss sagen,
konsequenteres Verhalten in dieser Hinsicht hätte einige der Diskrepanzen gar
nicht erst entstehen lassen.
Fasst man das
zusammen, würde ich sagen – es ist ja erst die erste Lesung, der Antrag
wird wahrscheinlich dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen –, dass es also
noch genug Gelegenheit dazu geben wird, die ganze Thematik ausführlich zu
erörtern, zu beraten und eine konsumentengerechte Lösung zu finden. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.43
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Bucher. – Bitte.
19.44
Abgeordneter
Josef Bucher (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr
Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Maier, ich stimme Ihnen zu: Es stimmt, dass
es in sehr vielen Fällen im Strombereich und in der Telekommunikationsbewerbung
zu Missbräuchen kommt, und selbstverständlich besteht hier akuter
Handlungsbedarf. Wir Freiheitlichen teilen auch die Auffassung meines Vorredners,
dass es nicht der richtige Weg wäre, dieses Problem über die Gewerbeordnung zu
lösen, da die Gewerbeordnung schon in den letzten Jahren und Jahrzehnten weit
überstrapaziert wurde und in ihr schon so viel an Reglementierungen
vorzufinden ist, dass es dem Unternehmertum immer schwerer fällt, zu
Geschäften zu kommen.
Statt der
Gewerbeordnung noch etwas hinzuzufügen, wäre es sinnvoll, auch einmal etwas
herauszustreichen, um so eine echte, moderne Marktwirtschaft in Österreich in
Schwung zu setzen und sie zu pushen.
Eine Änderung der
Gewerbeordnung würde selbstverständlich auch die Liberalisierung des Strommarkts
und des Telekommunikationsmarkts enorm beeinflussen. Generell darf Liberalisierung
aber nicht bedeuten, dass Missbräuche ermöglicht werden. Wir sind gegen
Missbrauch, und wir sind auch dafür, Methoden anzuwenden, die diesen Missbrauch
eindämmen.