Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 171

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. – Bitte.

19.41


Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was hier geschildert worden ist und was in den Medien durchaus nachvollziehbar dargestellt wird, lässt im ersten Moment wirklich den Eindruck entstehen, dass hier dringend eine ge­setzliche Regelung erforderlich wäre. Ich möchte mich einer solchen Regelung nicht grund­sätzlich verschließen, aber dennoch die Frage stellen, ob es die richtige Vorgangsweise ist, das im Bereich der Gewerbeordnung zu regeln, im § 57, oder ob dieses Problem – nach mei­nem Informationsstand spricht auch der Herr Minister noch zu diesem Thema – nicht vielmehr im Bereich des Konsumentenschutzgesetzes behandelt werden sollte, weil es dort von der Syste­matik her auch hingehört.

Die Gewerbeordnung hat nämlich die Aufgabe, den Wettbewerb, den Zugang zum Gewerbe zu regeln und dabei selbstverständlich auch auf Qualitätsmerkmale Wert zu legen. Würde man das im § 57 umsetzen, lieber Mag. Maier, hätte der Konsument selber direkt nichts davon, denn es würde de facto eigentlich nur möglichen Konkurrenten eine Klagsmöglichkeit im Sinne des UWG eröffnen. Daher muss man sich die Frage stellen, wo das Problem systematisch am besten abgehandelt werden sollte.

Selbstverständlich gibt es schon auch seriöse Anbieter, und die seriösen Anbieter sind gerade im Bereich Telekom, Telekomdienstleistung die überwiegende Mehrzahl. Das bringt für den Betrof­fe­nen keine Nachteile, sondern Vorteile, weil er dann eben günstigere Tarife bekommt. Selbst­­verständlich muss man auch darauf hinweisen, dass es gemäß Konsumenten­schutzgesetz die Möglichkeit gibt, innerhalb eines Zeitraums von bis zu zwei Wochen vom Ge­schäft zurückzutreten. (Abg. Mag. Maier: Leider nicht! Es ist nur eine Woche! Zwei Wochen fordern wir!) – Na ja, auf jeden Fall gibt es die Möglichkeit zurückzutreten. Daher wäre es sicherlich auch im Sinne der Berater gerade im Bereich der Arbeiterkammer, die Information des Konsu­menten hierüber zu verstärken. Auch ich habe mir einige Berichte durchgelesen und muss sagen, konsequenteres Verhalten in dieser Hinsicht hätte einige der Diskrepanzen gar nicht erst entstehen lassen.

Fasst man das zusammen, würde ich sagen – es ist ja erst die erste Lesung, der Antrag wird wahrscheinlich dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen –, dass es also noch genug Gelegenheit dazu geben wird, die ganze Thematik ausführlich zu erörtern, zu beraten und eine konsu­men­tengerechte Lösung zu finden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.43


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte.

19.44


Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Maier, ich stimme Ihnen zu: Es stimmt, dass es in sehr vielen Fällen im Strombereich und in der Telekommunikationsbewerbung zu Missbräuchen kommt, und selbstverständlich be­steht hier akuter Handlungsbedarf. Wir Freiheitlichen teilen auch die Auffassung meines Vor­redners, dass es nicht der richtige Weg wäre, dieses Problem über die Gewerbeordnung zu lösen, da die Gewer­be­ordnung schon in den letzten Jahren und Jahrzehnten weit überstra­pa­ziert wurde und in ihr schon so viel an Reglementierungen vorzufinden ist, dass es dem Unter­nehmertum immer schwerer fällt, zu Geschäften zu kommen.

Statt der Gewerbeordnung noch etwas hinzuzufügen, wäre es sinnvoll, auch einmal etwas herauszustreichen, um so eine echte, moderne Marktwirtschaft in Österreich in Schwung zu setzen und sie zu pushen.

Eine Änderung der Gewerbeordnung würde selbstverständlich auch die Liberalisierung des Strom­markts und des Telekommunikationsmarkts enorm beeinflussen. Generell darf Liberali­sierung aber nicht bedeuten, dass Missbräuche ermöglicht werden. Wir sind gegen Missbrauch, und wir sind auch dafür, Methoden anzuwenden, die diesen Missbrauch eindämmen.

 


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