Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 40

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19. Sport

20. Verwaltungsreform

21. Dienstrecht

22. Finanzen

1. Demokratie und Staatsreform

Österreich ist eine der höchst entwickelten Demokratien der Welt. Die Bundesregierung wird alles dazu tun, die demokratischen Einrichtungen und Verfahren in Österreich zu stärken und zu modernisieren. Dieses Bekenntnis schließt den Ausbau der Rechte der Minderheiten selbstver­ständlich mit ein.

Österreich-Konvent: Die österreichische Bundesverfassung genügt in mancher Hinsicht nicht mehr den Ansprüchen. Eine umfassende Bereinigung ist daher erforderlich. Zu diesem Zweck soll ein Verfassungskonvent eingerichtet werden:

ca. 50 Mitglieder (z.T. Parlamentarier Bund, Ländern, Europa), Gebietskörperschaften, Regie­rungen, Bürgergesellschaft

Legt binnen 18 Monaten den Text einer erneuerten Bundesverfassung auf Grundlage der der­zeit geltenden Baugesetze (Föderalismus etc.) vor.

Aufgaben: Verfassungsbereinigung, Inkorporierung des B-VG statt Zersplitterung, Überprüfung des gesamten Behördenaufbaus, Adaptierung der Kompetenztatbestände, aktualisierter Grund­rechtskatalog (Basis: europäische Grundrechte), Neuordnung Volksanwaltschaft, Ausbau von Elementen der direkten Demokratie, weiters:

Kompetenzen: Schaffung geschlossener Kompetenzbereiche, Bereinigung i.S. des Subsidiari­tätsprinzips, Stärkung der Rechte der Länder

Unmittelbare Anwendbarkeit von Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG

Streichung Art. 98 B-VG (Einspruchsrecht des Bundes gegen Landesgesetze ausgenommen Landesverfassungsrecht), zugleich: Bei Säumigkeit in EU-Umsetzung Ersatzvornahme durch Bund nach sechs Monaten, bei EU-Rechtswidrigkeit: Einspruchsrecht

Stärkung der Koordinierungs- und Planungskompetenz des Bundes

Auflassung der mittelbaren Bundesverwaltung

Ausdehnung der Delegation von Gesetzgebungsbefugnissen des Bundes an die Länder auf Art. 10/1-Materien

Einführung eines Europäischen Legalitätsprinzips

Steuerhoheit der Länder und Stärkung ihrer Rolle in der Finanzverfassung

Verbesserung der Zuständigkeiten im Katastrophenschutz

Einführung des Briefwahlrechts:

Ausdrückliche Verankerung der Briefwahl in der Verfassung.

Einführung eines einfachen wählerfreundlichen, aber auch vor Missbrauch sicheren Systems.

Verankerung eines Anspruches auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen.

 


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