19. Sport
20. Verwaltungsreform
21. Dienstrecht
22. Finanzen
1. Demokratie und Staatsreform
Österreich ist eine der höchst entwickelten
Demokratien der Welt. Die Bundesregierung wird alles dazu tun, die
demokratischen Einrichtungen und Verfahren in Österreich zu stärken und zu
modernisieren. Dieses Bekenntnis schließt den Ausbau der Rechte der
Minderheiten selbstverständlich mit ein.
Österreich-Konvent: Die österreichische
Bundesverfassung genügt in mancher Hinsicht nicht mehr den Ansprüchen. Eine
umfassende Bereinigung ist daher erforderlich. Zu diesem Zweck soll ein
Verfassungskonvent eingerichtet werden:
ca. 50 Mitglieder (z.T. Parlamentarier Bund,
Ländern, Europa), Gebietskörperschaften, Regierungen, Bürgergesellschaft
Legt binnen
18 Monaten den Text einer erneuerten Bundesverfassung auf Grundlage der
derzeit geltenden Baugesetze (Föderalismus etc.) vor.
Aufgaben:
Verfassungsbereinigung, Inkorporierung des B-VG statt Zersplitterung,
Überprüfung des gesamten Behördenaufbaus, Adaptierung der Kompetenztatbestände,
aktualisierter Grundrechtskatalog (Basis: europäische Grundrechte), Neuordnung
Volksanwaltschaft, Ausbau von Elementen der direkten Demokratie, weiters:
Kompetenzen:
Schaffung geschlossener Kompetenzbereiche, Bereinigung i.S. des Subsidiaritätsprinzips,
Stärkung der Rechte der Länder
Unmittelbare
Anwendbarkeit von Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG
Streichung
Art. 98 B-VG (Einspruchsrecht des Bundes gegen Landesgesetze ausgenommen
Landesverfassungsrecht), zugleich: Bei Säumigkeit in EU-Umsetzung Ersatzvornahme
durch Bund nach sechs Monaten, bei EU-Rechtswidrigkeit: Einspruchsrecht
Stärkung der
Koordinierungs- und Planungskompetenz des Bundes
Auflassung der
mittelbaren Bundesverwaltung
Ausdehnung der
Delegation von Gesetzgebungsbefugnissen des Bundes an die Länder auf
Art. 10/1-Materien
Einführung
eines Europäischen Legalitätsprinzips
Steuerhoheit
der Länder und Stärkung ihrer Rolle in der Finanzverfassung
Verbesserung
der Zuständigkeiten im Katastrophenschutz
Einführung des
Briefwahlrechts:
Ausdrückliche
Verankerung der Briefwahl in der Verfassung.
Einführung
eines einfachen wählerfreundlichen, aber auch vor Missbrauch sicheren Systems.
Verankerung eines Anspruches auf Ausstellung
der Briefwahlunterlagen.