Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 42

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Umsetzung der vereinbarten EU-Übergangsregelungen im Bereich der Freizügigkeit von Per­sonen und Dienstleistungen unter Beachtung der siebenjährigen Übergangsfrist; Regeln zur stufenweise Heranführung an die volle Freizügigkeit.

Ratifizierung der Grenzgänger- und Praktikantenabkommen mit Nachbarstaaten.

Vorbereitungsstrategie zur EU-Erweiterung: offensive, die Wettbewerbsfähigkeit stärkende Maßnahmen, Standortsicherung, Unterstützung der regionalen Unternehmensstruktur – insbe­sondere der KMUs, Investitionen in Humankapital und in die Infrastruktur. Die Grenzregionen sind durch gezielte und auch auf Landesebene koordinierte Maßnahmen (etwa in der Förder­politik) auf den erweiterten Binnenmarkt vorzubereiten. Es sind umfassende Informationsmaß­nahmen der österreichischen Bevölkerung im Zusammenhang mit Fragen der Europäischen Union zu setzen.

Die Bundesregierung strebt in der Frage jener Gesetze und Dekrete aus dem Jahre 1945 und 1946, die sich auf die Vertreibung von einzelnen Volksgruppen in der ehemaligen Tschecho­slowakei beziehen, im Sinne der Beschlüsse des Europäischen Parlaments bis zur Ratifikation des EU-Beitrittsvertrages eine Lösung an, die einem modernen Menschenrechtsverständnis und den gemeinsamen europäischen Werten entspricht und sich in verantwortungsvoller Weise mit dem Unrecht der Vergangenheit auseinandersetzt.

Unterstützung der EU-Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien. Förderung der Bei­trittsbestrebungen von Kroatien und anderer beitrittsreifer Staaten Südosteuropas. Unterstüt­zung der europäischen Heranführungsstrategie für diese Länder.

Türkei als EU-Beitrittskandidat: Österreichische Position analog zu den Beschlüssen des Euro­päischen Rates von Kopenhagen Dezember 2002.

EU-Finanzrahmen: Absicherung der innerösterreichischen Konsolidierungspolitik. Anteil und Volumen der zukunftsgerichteten Ausgabenkategorien im Sinne der Lissabon-Agenda soll dauerhaft gesteigert werden. Österreich steht zu den Kopenhagener Finanzbeschlüssen. Inner­staatliche Strukturpolitik soll danach orientiert sein, dass Rückflüsse nach Österreich dort maxi­miert werden, wo sie den strukturpolitischen Wandel unterstützen bzw. wo Kofinanzierungs­komponenten nicht zu zusätzlichen budgetären Belastungen führen.

EU-Präsidentschaft Österreichs 2006: Inhaltliche Koordination erfolgt gemeinsam durch BKA und BMaA im Zusammenwirken mit dem Vizekanzler und in Kooperation mit den jeweils sach­lich zuständigen Bundesministern.

Ausbau der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit in Richtung europäischer Zielset­zungen unter Einbeziehung der Länder, Gemeinden, Sozialpartner und des privaten Sektors. Im Hinblick auf die vom Europäischen Rat in Barcelona vorgegebenen Ziele soll für Entwicklungs­projekte in den Jahren 2004 bis 2006 ausreichend Vorsorge getroffen werden.

3. Äußere Sicherheit und Landesverteidigung

Die Bundesregierung ist der traditionellen österreichischen Friedens- und Sicherheitspolitik ver­pflichtet und sieht in der Konfliktvermeidung- und -lösung einen wesentlichen Beitrag auch zur Sicherheit Österreichs. Der Achtung der Menschenrechte und der Minderheitenrechte kommt in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu. Die Bundesregierung wird für diese Politik im internationalen Rahmen und in den Organisationen, denen sie angehört – insbesondere der EU, den Vereinten Nationen, der OSZE und dem Europarat – aktiv eintreten. Sie wird ihren Vor­sitz im Human Security Network im Jahre 2003 besonders auf die Zielsetzung der internationa­len Menschenrechtserziehung ausrichten. Die Bundesregierung wird sich weiterhin in Fortset­zung der bewährten Zusammenarbeit mit der Bundeshauptstadt aktiv um die Sicherung und Stärkung des internationalen Amtssitzes Wien bemühen.

Äußere Sicherheit und militärische Landesverteidigung sind wesentliche und unverzichtbare Elemente, um Österreich und seinen Bürgern Frieden, Freiheit, Sicherheit und Stabilität zu ge-


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