Umsetzung der vereinbarten
EU-Übergangsregelungen im Bereich der Freizügigkeit von Personen und
Dienstleistungen unter Beachtung der siebenjährigen Übergangsfrist; Regeln zur
stufenweise Heranführung an die volle Freizügigkeit.
Ratifizierung der Grenzgänger- und
Praktikantenabkommen mit Nachbarstaaten.
Vorbereitungsstrategie zur EU-Erweiterung:
offensive, die Wettbewerbsfähigkeit stärkende Maßnahmen, Standortsicherung,
Unterstützung der regionalen Unternehmensstruktur – insbesondere der
KMUs, Investitionen in Humankapital und in die Infrastruktur. Die Grenzregionen
sind durch gezielte und auch auf Landesebene koordinierte Maßnahmen (etwa in
der Förderpolitik) auf den erweiterten Binnenmarkt vorzubereiten. Es sind
umfassende Informationsmaßnahmen der österreichischen Bevölkerung im
Zusammenhang mit Fragen der Europäischen Union zu setzen.
Die Bundesregierung strebt in der Frage jener
Gesetze und Dekrete aus dem Jahre 1945 und 1946, die sich auf die
Vertreibung von einzelnen Volksgruppen in der ehemaligen Tschechoslowakei
beziehen, im Sinne der Beschlüsse des Europäischen Parlaments bis zur
Ratifikation des EU-Beitrittsvertrages eine Lösung an, die einem modernen
Menschenrechtsverständnis und den gemeinsamen europäischen Werten entspricht
und sich in verantwortungsvoller Weise mit dem Unrecht der Vergangenheit
auseinandersetzt.
Unterstützung der EU-Beitrittsverhandlungen mit
Bulgarien und Rumänien. Förderung der Beitrittsbestrebungen von Kroatien und
anderer beitrittsreifer Staaten Südosteuropas. Unterstützung der europäischen
Heranführungsstrategie für diese Länder.
Türkei als EU-Beitrittskandidat:
Österreichische Position analog zu den Beschlüssen des Europäischen Rates von
Kopenhagen Dezember 2002.
EU-Finanzrahmen: Absicherung der
innerösterreichischen Konsolidierungspolitik. Anteil und Volumen der
zukunftsgerichteten Ausgabenkategorien im Sinne der Lissabon-Agenda soll
dauerhaft gesteigert werden. Österreich steht zu den Kopenhagener
Finanzbeschlüssen. Innerstaatliche Strukturpolitik soll danach orientiert
sein, dass Rückflüsse nach Österreich dort maximiert werden, wo sie den
strukturpolitischen Wandel unterstützen bzw. wo Kofinanzierungskomponenten
nicht zu zusätzlichen budgetären Belastungen führen.
EU-Präsidentschaft Österreichs 2006:
Inhaltliche Koordination erfolgt gemeinsam durch BKA und BMaA im Zusammenwirken
mit dem Vizekanzler und in Kooperation mit den jeweils sachlich zuständigen
Bundesministern.
Ausbau der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit in Richtung europäischer Zielsetzungen unter
Einbeziehung der Länder, Gemeinden, Sozialpartner und des privaten Sektors. Im
Hinblick auf die vom Europäischen Rat in Barcelona vorgegebenen Ziele soll für
Entwicklungsprojekte in den Jahren 2004 bis 2006 ausreichend Vorsorge
getroffen werden.
3. Äußere Sicherheit und Landesverteidigung
Die Bundesregierung ist der traditionellen
österreichischen Friedens- und Sicherheitspolitik verpflichtet und sieht in
der Konfliktvermeidung- und -lösung einen wesentlichen Beitrag auch zur
Sicherheit Österreichs. Der Achtung der Menschenrechte und der
Minderheitenrechte kommt in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu. Die
Bundesregierung wird für diese Politik im internationalen Rahmen und in den
Organisationen, denen sie angehört – insbesondere der EU, den Vereinten
Nationen, der OSZE und dem Europarat – aktiv eintreten. Sie wird ihren Vorsitz
im Human Security Network im Jahre 2003 besonders auf die Zielsetzung der
internationalen Menschenrechtserziehung ausrichten. Die Bundesregierung wird
sich weiterhin in Fortsetzung der bewährten Zusammenarbeit mit der
Bundeshauptstadt aktiv um die Sicherung und Stärkung des internationalen
Amtssitzes Wien bemühen.
Äußere Sicherheit und militärische Landesverteidigung sind wesentliche und unverzichtbare Elemente, um Österreich und seinen Bürgern Frieden, Freiheit, Sicherheit und Stabilität zu ge-