währleisten. Die Bundesregierung wird daher
alles daransetzen, um die Leistungsfähigkeit des Bundesheeres weiter anzuheben
und dessen Stellenwert in der Gesellschaft zu stärken.
In Zukunft werden neben den territorialen
Verteidigungsaufgaben internationale Solidaritätsleistungen, Katastrophenhilfe
sowie Assistenzleistungen des Bundesheeres (z.B. zur Grenzsicherung) im
Vordergrund stehen. Das Bundesheer muss für alle diese Aufgaben, einschließlich
der Teilnahme am gesamten Spektrum des europäischen Krisenmanagements
(Petersberg-Aufgaben), der Stabilitäts- und europäischen Beistandsaufgaben,
vorbereitet werden.
Weiterentwicklung der ESVP: Unterstützung der
Bemühungen zur Verwirklichung der in Art. 17 des EU-Vertrags aufgezeigten
Möglichkeit einer gemeinsamen europäischen Verteidigung. Aktive Mitwirkung und
Mitarbeit Österreichs an einer zukünftigen Beistandsgarantie im Rahmen der
Europäischen Union. Aufnahme einer Solidaritätsklausel zur Bewältigung von
terroristischen Bedrohungen im Rahmen der EU. Mitwirkung an einer zukünftig
verstärkten Zusammenarbeit im Bereich von Sicherheit und Verteidigung.
Österreichischer Beitrag zum Headlinegoal der
EU: Österreichischer Beitrag von derzeit rund 1500 Soldaten für das
militärische Planungsziel der EU, Sicherstellung der entsprechenden Ausrüstung
und Maßnahmen im Personalbereich. Bereitstellung von Polizei- und Zivilschutzkräften
sowie Justizpersonal für zivile Operationen im Rahmen der ESVP.
Konsequente Weiterentwicklung der Beziehungen
Österreichs zur NATO im Rahmen des maßgeschneiderten Kooperationsprogrammes,
der Partnerschaft für den Frieden und des Euroatlantischen
Partnerschaftsrates. Unterstützung einer engen Zusammenarbeit zwischen EU und
NATO. Der sicherheits- und verteidigungspolitische Nutzen einer NATO-Mitgliedschaft
wird von Österreich im Lichte der sicherheitspolitischen Entwicklungen laufend
beurteilt und die Beitrittsoption im Auge behalten. Ein Beitritt zur NATO
würde nur mit Zustimmung der Bevölkerung (Volksabstimmung) erfolgen.
Umsetzung der Empfehlungen der Sicherheits- und
Verteidigungsdoktrin einschließlich der Überprüfung und Weiterentwicklung der
Gesamt- und Teilstrategien.
Intensivierung der sicherheitspolitischen
Information der Bevölkerung
Die militärische Landesverteidigung muss auch
in Österreich den Bedrohungen und Herausforderungen des 21. Jahrhunderts
angepasst werden. Dazu setzt die Bundesregierung unter Federführung des BMLV
eine Reformkommission ein, die auf Basis der Bundesverfassung und der geltenden
Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin die Grundlage für diese Reform bis
spätestens Ende 2003 erarbeiten soll. Im Rahmen dieser Kommission sollen auch
alle Fragen im Zusammenhang mit der militärischen Sicherung der
österreichischen Souveränität geklärt werden.
Fortsetzung der Redimensionierung der
militärischen und zivilen Führungsstrukturen im BMLV und nachgeordneten
Führungs- und Verwaltungsstrukturen zugunsten operativer Kräfte
Im Rahmen der Aufgaben des Bundesheeres kommt
den internationalen Verpflichtungen besondere Bedeutung zu. Ziel ist eine
schlanke und schlagkräftige Einsatzorganisation. Stufenweise Erhöhung des
Professionalisierungsgrades aufgrund zusätzlicher Aufgabenstellungen für das
Bundesheer im Rahmen von internationalen Einsätzen.
Nachbeschaffung Luftraumüberwachungsflugzeuge:
Fortsetzung des Beschaffungsvorganges auf der
Grundlage der von der Bundesregierung in der XXI. GP getroffenen
Beschlüsse. Für den Ankauf der Abfangjäger werden Gegengeschäfte in maximal
möglicher Höhe mit positiven Auswirkungen auf Beschäftigung, Standort und hinsichtlich
des technologischen Nutzens umgesetzt. Der Ankauf soll in der gesamten Legislaturperiode
nicht budgetwirksam sein.