Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 43

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währleisten. Die Bundesregierung wird daher alles daransetzen, um die Leistungsfähigkeit des Bundesheeres weiter anzuheben und dessen Stellenwert in der Gesellschaft zu stärken.

In Zukunft werden neben den territorialen Verteidigungsaufgaben internationale Solidaritätsleis­tungen, Katastrophenhilfe sowie Assistenzleistungen des Bundesheeres (z.B. zur Grenzsiche­rung) im Vordergrund stehen. Das Bundesheer muss für alle diese Aufgaben, einschließlich der Teilnahme am gesamten Spektrum des europäischen Krisenmanagements (Petersberg-Auf­gaben), der Stabilitäts- und europäischen Beistandsaufgaben, vorbereitet werden.

Weiterentwicklung der ESVP: Unterstützung der Bemühungen zur Verwirklichung der in Art. 17 des EU-Vertrags aufgezeigten Möglichkeit einer gemeinsamen europäischen Verteidigung. Aktive Mitwirkung und Mitarbeit Österreichs an einer zukünftigen Beistandsgarantie im Rahmen der Europäischen Union. Aufnahme einer Solidaritätsklausel zur Bewältigung von terroristischen Bedrohungen im Rahmen der EU. Mitwirkung an einer zukünftig verstärkten Zusammenarbeit im Bereich von Sicherheit und Verteidigung.

Österreichischer Beitrag zum Headlinegoal der EU: Österreichischer Beitrag von derzeit rund 1500 Soldaten für das militärische Planungsziel der EU, Sicherstellung der entsprechenden Ausrüstung und Maßnahmen im Personalbereich. Bereitstellung von Polizei- und Zivilschutz­kräften sowie Justizpersonal für zivile Operationen im Rahmen der ESVP.

Konsequente Weiterentwicklung der Beziehungen Österreichs zur NATO im Rahmen des maß­geschneiderten Kooperationsprogrammes, der Partnerschaft für den Frieden und des Euro­atlantischen Partnerschaftsrates. Unterstützung einer engen Zusammenarbeit zwischen EU und NATO. Der sicherheits- und verteidigungspolitische Nutzen einer NATO-Mitgliedschaft wird von Österreich im Lichte der sicherheitspolitischen Entwicklungen laufend beurteilt und die Beitritts­option im Auge behalten. Ein Beitritt zur NATO würde nur mit Zustimmung der Bevölkerung (Volksabstimmung) erfolgen.

Umsetzung der Empfehlungen der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin einschließlich der Überprüfung und Weiterentwicklung der Gesamt- und Teilstrategien.

Intensivierung der sicherheitspolitischen Information der Bevölkerung

Die militärische Landesverteidigung muss auch in Österreich den Bedrohungen und Herausfor­derungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Dazu setzt die Bundesregierung unter Federführung des BMLV eine Reformkommission ein, die auf Basis der Bundesverfassung und der geltenden Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin die Grundlage für diese Reform bis spätestens Ende 2003 erarbeiten soll. Im Rahmen dieser Kommission sollen auch alle Fragen im Zusammenhang mit der militärischen Sicherung der österreichischen Souveränität geklärt werden.

Fortsetzung der Redimensionierung der militärischen und zivilen Führungsstrukturen im BMLV und nachgeordneten Führungs- und Verwaltungsstrukturen zugunsten operativer Kräfte

Im Rahmen der Aufgaben des Bundesheeres kommt den internationalen Verpflichtungen besondere Bedeutung zu. Ziel ist eine schlanke und schlagkräftige Einsatzorganisation. Stufen­weise Erhöhung des Professionalisierungsgrades aufgrund zusätzlicher Aufgabenstellungen für das Bundesheer im Rahmen von internationalen Einsätzen.

Nachbeschaffung Luftraumüberwachungsflugzeuge:

Fortsetzung des Beschaffungsvorganges auf der Grundlage der von der Bundesregierung in der XXI. GP getroffenen Beschlüsse. Für den Ankauf der Abfangjäger werden Gegengeschäfte in maximal möglicher Höhe mit positiven Auswirkungen auf Beschäftigung, Standort und hin­sichtlich des technologischen Nutzens umgesetzt. Der Ankauf soll in der gesamten Legis­laturperiode nicht budgetwirksam sein.

 


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