Entbürokratisierung – Flexibilisierung
Arbeitszeitflexibilisierung (siehe Arbeit und
Soziales)
Liberalisierung der Öffnungszeiten bei
Beibehaltung der Sonntagsruhe: Im Vergleich zu anderen Ländern hat Österreich
sehr restriktive Regelungen der Öffnungszeiten im Handel, was eine
Flexibilisierung durch folgende Maßnahmen erforderlich macht:
Aufhebung der derzeit gültigen
Tagesrahmenzeiten (Aufsperrzeit und Sperrzeit), womit Flexibilität zwischen
Montag 5 Uhr und Samstag 18 Uhr erreicht wird.
Innerhalb des genannten Zeitraumes können die
Landeshauptleute Tagesrahmenzeiten verordnen, die Wochenrahmenzeit von derzeit
66 auf maximal 72 Stunden erweitern und derartige Regelungen regional
unterschiedlich entsprechend dem jeweiligen Bedarf festlegen.
Wird durch die Landeshauptleute keine
Verordnung hinsichtlich der Tagesrahmenzeiten erlassen, so gilt eine solche
von 5 Uhr bis 21 Uhr. Korrespondierende arbeitsrechtliche Konsequenzen
und sonstige flankierende Maßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sollen zwischen den Sozialpartnern verhandelt werden.
Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts,
insbesondere auch für die Samstag-Beschäftigung im Handel (Aufhebung der
Regelung, dass nur jeden zweiten Samstag gearbeitet werden darf) und bei
handelsähnlichen Dienstleistungen (z.B. Banken, Friseure, Schuhreparatur),
an den Prinzipien der Sonntagsruhe soll
festgehalten werden.
Nahversorgung: Verlagerung der
Abgabenermächtigung für die Verkehrsanschlussabgabe von den Gemeinden zu den
Ländern.
Mittelstandsfinanzierung: Maßnahmen zur
Verbesserung der Finanzierung von KMU (insbesondere im Zusammenhang mit Basel
II).
Lehrlingsausbildung: Freiwillige
Qualifizierungsverbünde (Modell Vorarlberg); Modularisierung der
Lehrberufsinhalte; Begabte und Begabungen durch Auslandsaufenthalte fördern;
Ausbildungschancen auch für benachteiligte und behinderte Jugendliche
verbessern (Teillehre, Verlängerungsmöglichkeit der Lehrzeit);
Flexibilisierung der Berufsschule (Berufsschulzeiten); Verstärkung der IT- und
der Fremdsprachenausbildung (v.a. Englisch). Gemeinsam mit den Sozialpartnern
sind Möglichkeiten zu prüfen, wie ein qualifizierter Abschluss der
Polytechnischen Schule auf die Berufsschulzeit angerechnet werden kann. In
Österreich geborene Kinder von Ausländern erhalten den Zugang zu Lehre und
Arbeitsmarkt.
Energiepolitik: Aufhebung der mehrheitlichen
Beteiligung der öffentlichen Hand bei Stromversorgern, unter Wahrung
österreichischer Interessen. Hinsichtlich der ökologischen Ziele der
Energiepolitik wird auf das Kapitel Nachhaltigkeit und Umwelt verwiesen. Auch
in liberalisierten Märkten wird ein Augenmerk auf die Versorgungssicherheit zu
legen sein. Der Ausbau von erneuerbaren Energieträgern ist weiterhin
kosteneffizient zu forcieren. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
werden gesetzt werden.
Internationalisierung der österreichischen
Wirtschaft:
,Internationalisierungsoffensive‘ (für Export + FDI; Einrichtung
einer ,Stabsstelle Strategische Außenwirtschaft‘ im BMWA).
Evaluierung der Gewerbeordnung: Die Mitte 2002
in Kraft getretene große Reform der Gewerbeordnung ist nach zwei Jahren einer
Evaluierung hinsichtlich der Entwicklung des Unternehmertums und der
Qualifizierung zu unterziehen.
Eindämmung der organisierten Schattenwirtschaft
durch Aufstockung KIAB und flächendeckende Schwerpunktprüfungen.