Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 49

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Entbürokratisierung – Flexibilisierung

Arbeitszeitflexibilisierung (siehe Arbeit und Soziales)

Liberalisierung der Öffnungszeiten bei Beibehaltung der Sonntagsruhe: Im Vergleich zu ande­ren Ländern hat Österreich sehr restriktive Regelungen der Öffnungszeiten im Handel, was eine Flexibilisierung durch folgende Maßnahmen erforderlich macht:

Aufhebung der derzeit gültigen Tagesrahmenzeiten (Aufsperrzeit und Sperrzeit), womit Flexibili­tät zwischen Montag 5 Uhr und Samstag 18 Uhr erreicht wird.

Innerhalb des genannten Zeitraumes können die Landeshauptleute Tagesrahmenzeiten verord­nen, die Wochenrahmenzeit von derzeit 66 auf maximal 72 Stunden erweitern und derartige Regelungen regional unterschiedlich entsprechend dem jeweiligen Bedarf festlegen.

Wird durch die Landeshauptleute keine Verordnung hinsichtlich der Tagesrahmenzeiten erlas­sen, so gilt eine solche von 5 Uhr bis 21 Uhr. Korrespondierende arbeitsrechtliche Konsequen­zen und sonstige flankierende Maßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen zwischen den Sozialpartnern verhandelt werden.

Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts, insbesondere auch für die Samstag-Beschäftigung im Handel (Aufhebung der Regelung, dass nur jeden zweiten Samstag gearbeitet werden darf) und bei handelsähnlichen Dienstleistungen (z.B. Banken, Friseure, Schuhreparatur),

an den Prinzipien der Sonntagsruhe soll festgehalten werden.

Nahversorgung: Verlagerung der Abgabenermächtigung für die Verkehrsanschlussabgabe von den Gemeinden zu den Ländern.

Mittelstandsfinanzierung: Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierung von KMU (insbeson­dere im Zusammenhang mit Basel II).

Lehrlingsausbildung: Freiwillige Qualifizierungsverbünde (Modell Vorarlberg); Modularisierung der Lehrberufsinhalte; Begabte und Begabungen durch Auslandsaufenthalte fördern; Ausbil­dungschancen auch für benachteiligte und behinderte Jugendliche verbessern (Teillehre, Ver­längerungsmöglichkeit der Lehrzeit); Flexibilisierung der Berufsschule (Berufsschulzeiten); Ver­stärkung der IT- und der Fremdsprachenausbildung (v.a. Englisch). Gemeinsam mit den Sozial­partnern sind Möglichkeiten zu prüfen, wie ein qualifizierter Abschluss der Polytechnischen Schule auf die Berufsschulzeit angerechnet werden kann. In Österreich geborene Kinder von Ausländern erhalten den Zugang zu Lehre und Arbeitsmarkt.

Energiepolitik: Aufhebung der mehrheitlichen Beteiligung der öffentlichen Hand bei Stromver­sorgern, unter Wahrung österreichischer Interessen. Hinsichtlich der ökologischen Ziele der Energiepolitik wird auf das Kapitel Nachhaltigkeit und Umwelt verwiesen. Auch in liberalisierten Märkten wird ein Augenmerk auf die Versorgungssicherheit zu legen sein. Der Ausbau von erneuerbaren Energieträgern ist weiterhin kosteneffizient zu forcieren. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz werden gesetzt werden.

Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft:

,Internationalisierungsoffensive (für Export + FDI; Einrichtung einer ,Stabsstelle Strategische Außenwirtschaft im BMWA).

Evaluierung der Gewerbeordnung: Die Mitte 2002 in Kraft getretene große Reform der Ge­werbeordnung ist nach zwei Jahren einer Evaluierung hinsichtlich der Entwicklung des Unter­nehmertums und der Qualifizierung zu unterziehen.

Eindämmung der organisierten Schattenwirtschaft durch Aufstockung KIAB und flächen­deckende Schwerpunktprüfungen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite