Jungunternehmerförderung: Erhöhung
der Selbständigenquote in Österreich durch mehr Neugründungen. Verminderung
des Gründerrisikos für Jungunternehmer durch Garantien, Erleichterung der
Unternehmensnachfolge.
GATS: Die Bundesregierung wird sich
auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass in den laufenden GATS-Verhandlungen
öffentliche Dienstleistungen wie Gesundheits- und Bildungswesen,
Wasserversorgung, Kunst und Kultur (einschließlich Film) nicht weiter
liberalisiert werden. Über die laufenden Verhandlungen wird das Parlament
umfassend informiert und eingebunden. Gegenüber der Öffentlichkeit wird –
im Rahmen der EU-Vorgabe – größtmögliche Transparenz gewährleistet. Die
Initiative zur Einschränkung der bereits bestehenden Zugeständnisse im
Bildungsbereich auf das EU-Niveau wird weitergeführt.
Die Tourismus- und
Freizeitwirtschaft ist von zentraler Bedeutung für die Einkommens-,
Beschäftigungs- und Leistungsbilanzentwicklung.
Zur Steigerung der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandortes Österreich soll die Infrastruktur
weiterentwickelt und die touristische KMU-Struktur erhalten werden.
Internationalisierung: Die
EU-Erweiterung ist eine große Chance für den Tourismus in Österreich. Eine
verstärkte Fokussierung auf die Märkte der EU-Erweiterungsländer wird erfolgen.
Marktanteile im internationalen Vergleich sollen weiter gesteigert werden.
Weitere Schwerpunktsetzungen
umfassen: Gesundheitstourismus, Kultur- und Städtetourismus, sowie das
Destinationsmanagement.
Die Eigenkapitalbasis der heimischen
Tourismusbetriebe ist zu stärken, der tourismusspezifischen
Arbeitsmarktsituation ist weiterhin Rechnung zu tragen und der weitere Ausbau
der elektronischen Informations- und Reservierungssysteme muss unterstützt
werden.
7. Verkehr
Die österreichische Bundesregierung
bekennt sich zur Umsetzung des im Jahr 2002 beschlossenen
Generalverkehrsplans als einem der Bausteine, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit
unseres Landes nachhaltig verbessert und die Attraktivität des
Wirtschaftsstandortes Österreichs weiter erhöht werden kann.
Es gilt dabei einerseits das
hochrangige Straßennetz auszubauen, Lücken zu schließen sowie Netzergänzungen
und Kapazitätsanpassungen im Landesinneren im Interesse der Mobilitätssteigerung
vorzunehmen. Andererseits ist die Schiene als umweltfreundlicher Verkehrsträger
auszubauen und höhere Effizienz, besseres Kundenservice sowie eine Zunahme des
Personen- wie auch Güterverkehrsaufkommens anzustreben.
Generalverkehrsplan –
Österreich: Der GVP-Ö (Straße – Schiene – Luft – Wasser) ist
mit einer Evaluierung der Prioritätenreihung im Hinblick auf die EU-Erweiterung
zu fixieren. Der Ausbau der Schieneninfrastruktur zu den EU-Beitrittskandidaten
im Norden, Osten und Süden sowie auf den im EU-Beitrittsvertrag enthaltenen
Hauptkorridoren bleibt jedenfalls Priorität. Die Umsetzung ist zügig unter
Einsatz von PPP-Modellen voranzutreiben.
Verfahrensbeschleunigung: Das
Vergabegesetz ist zu evaluieren. Die Direktvergabe ist mit der Zielsetzung der
Verfahrensbeschleunigung anzupassen. Die Gebührenersatzregelung soll neu
geregelt werden, die Bedingungen für KMU sollen verbessert werden. Die
Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung im UVP-Recht sind zu überprüfen.
LKW-Maut: Überprüfung der Höhe der
Sondermaut für LKWs hinsichtlich nachteiliger Standorteffekte unter
Berücksichtigung der europäischen Rahmenbedingungen und Sicherstellung der
Finanzierung der ASFINAG.