Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 51

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Verkehr und Umwelt:

Hinsichtlich des Auslaufens der Ökopunkteregelung wird sich die Bundesregierung innerhalb der EU dafür einsetzen, bis zum Inkrafttreten einer neuen EU-WegekostenRL eine Übergangs­lösung unter größtmöglicher Wahrung der österreichischen Interessen zu etablieren und wird ergänzende innerstaatliche Maßnahmen (z.B. sektorale oder zeitliche LKW-Fahrverbote) prüfen. Die geltenden Wochenend- und Feiertagsfahrverbote sollen gewahrt bleiben. Ziel einer Novellierung des Immissionsschutzgesetz-Luft ist eine Effizienzsteigerung der Vollziehung und Verfahrensbeschleunigung.

Im Zuge der Erarbeitung einer neuen EU-WegekostenRL sind insbesondere das Konzept öko­sensibler Zonen (zB Gebiet der Alpenkonvention, großstädtische Ballungsräume, Gebiete mit Schutzstatus) und der Kostenwahrheit im Sinne einer ökologischen Weiterentwicklung der fahr­leistungsabhängigen LKW-Maut und der Querfinanzierung der alternativen Verkehrsinfrastruktur (Schiene, Wasser) einzubringen.

Der Beschluss des Baus des Brenner-Basistunnels in einem PPP-Modell unter Beteiligung der europäischen Union und Italiens ist Ziel der Bundesregierung in dieser Gesetzgebungsperiode

Qualitätsoffensive im öffentlichen Nahverkehr: Qualitative Weiterentwicklung des öffentlichen Nahverkehrs mit allen Vertragspartnern, Effizienzsteigerung u.a. durch Verstärkung des Bestell­prinzips.

8. Arbeit und Soziales

Die EU-Ziele, die Beschäftigungsquoten innerhalb der EU bis 2010 auf 70% heranzuführen, die Frauenbeschäftigungsquote auf 60% und die Erwerbsbeteiligung der 55 bis 64jährigen auf 50% anzuheben ist weiterhin der Rahmen für die österreichische Beschäftigungspolitik. In diesem Zusammenhang bleibt die Vollbeschäftigung weiterhin unser wichtigstes Ziel. Die Finanz- und Wirtschafts- sowie die Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik müssen dabei zusammenwirken. Aus einem Bündel von Maßnahmen (,Policy Mix) soll den Erfordernissen in der Beschäftigungs­politik entsprochen werden. Wir werden dabei die wirtschaftlichen Bedürfnisse nach Flexibilität ebenso berücksichtigen, wie den Anspruch auf Sicherheit und Solidarität und damit einen gerechten Zugang zum Arbeitsmarkt sicherstellen. Die Senkung der Lohnnebenkosten trägt zu mehr Wachstum und Beschäftigung bei.

Wir setzen auf mehreren Handlungsebenen an: Beschäftigung schaffen, aktive Arbeitsmarkt­politik forcieren, Effizienz der Arbeitsvermittlung steigern, kundenfreundliche und neue Struktu­ren in der Arbeitsmarktpolitik, arbeitsplatznahe, bedarfsorientierte Qualifizierung, Qualifizie­rungsoffensive für ältere Arbeitnehmer, neue Initiativen in einer geänderten und sich weiter ändernden Arbeitswelt.

Arbeitsmarktservice: Reform des AMS zwecks Steigerung der Effizienz bei der Arbeitsvermitt­lung (Ziel: Vermittlung innerhalb von 90 Tagen).

Arbeitslosenversicherung: Die neuen Erwerbsformen (freie Dienstnehmer, neue Selbststän­dige), aber auch Unternehmer sollen sich freiwillig versichern, damit sie bei Wegfall der ausge­übten Erwerbstätigkeit ein Arbeitslosengeld, bei Wahrung bereits erworbener Ansprüche, bezie­hen können. Die verpflichtende Ausstellung eines Dienstzettels für freie Dienstnehmer soll eingeführt werden.

Arbeitslosenversicherung und land(forst)wirtschaftlicher Betrieb: Für Landwirte soll diese durch die Berechnung der Einkommensgrenze nach steuerlichen Grundsätzen und einer dynami­schen Anpassung sichergestellt werden.

Überführung der Notstandshilfe in eine ,Sozialhilfe neu: Es soll geprüft werden, die Notstand­hilfe von der Zuständigkeit des AMS in die Sozialhilfe der Länder zu verlagern. Wesentliche Voraussetzung dafür ist eine durch ein Sozialhilfegrundsatzgesetz oder eine Artikel 15-a-Vereinbarung harmonisierte Regelung der gesamten ,Sozialhilfe neu.

 


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