Verkehr und Umwelt:
Hinsichtlich des Auslaufens der
Ökopunkteregelung wird sich die Bundesregierung innerhalb der EU dafür
einsetzen, bis zum Inkrafttreten einer neuen EU-WegekostenRL eine Übergangslösung
unter größtmöglicher Wahrung der österreichischen Interessen zu etablieren und
wird ergänzende innerstaatliche Maßnahmen (z.B. sektorale oder zeitliche
LKW-Fahrverbote) prüfen. Die geltenden Wochenend- und Feiertagsfahrverbote
sollen gewahrt bleiben. Ziel einer Novellierung des Immissionsschutzgesetz-Luft
ist eine Effizienzsteigerung der Vollziehung und Verfahrensbeschleunigung.
Im Zuge der Erarbeitung einer neuen
EU-WegekostenRL sind insbesondere das Konzept ökosensibler Zonen (zB Gebiet
der Alpenkonvention, großstädtische Ballungsräume, Gebiete mit Schutzstatus)
und der Kostenwahrheit im Sinne einer ökologischen Weiterentwicklung der fahrleistungsabhängigen
LKW-Maut und der Querfinanzierung der alternativen Verkehrsinfrastruktur
(Schiene, Wasser) einzubringen.
Der Beschluss des Baus des Brenner-Basistunnels
in einem PPP-Modell unter Beteiligung der europäischen Union und Italiens ist
Ziel der Bundesregierung in dieser Gesetzgebungsperiode
Qualitätsoffensive im öffentlichen Nahverkehr:
Qualitative Weiterentwicklung des öffentlichen Nahverkehrs mit allen Vertragspartnern,
Effizienzsteigerung u.a. durch Verstärkung des Bestellprinzips.
8. Arbeit und Soziales
Die EU-Ziele, die Beschäftigungsquoten
innerhalb der EU bis 2010 auf 70% heranzuführen, die Frauenbeschäftigungsquote
auf 60% und die Erwerbsbeteiligung der 55 bis 64jährigen auf 50% anzuheben ist
weiterhin der Rahmen für die österreichische Beschäftigungspolitik. In diesem
Zusammenhang bleibt die Vollbeschäftigung weiterhin unser wichtigstes Ziel. Die
Finanz- und Wirtschafts- sowie die Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik müssen
dabei zusammenwirken. Aus einem Bündel von Maßnahmen (,Policy Mix‘) soll den Erfordernissen in der
Beschäftigungspolitik entsprochen werden. Wir werden dabei die
wirtschaftlichen Bedürfnisse nach Flexibilität ebenso berücksichtigen, wie den
Anspruch auf Sicherheit und Solidarität und damit einen gerechten Zugang zum
Arbeitsmarkt sicherstellen. Die Senkung der Lohnnebenkosten trägt zu mehr
Wachstum und Beschäftigung bei.
Wir setzen auf mehreren Handlungsebenen an:
Beschäftigung schaffen, aktive Arbeitsmarktpolitik forcieren, Effizienz der
Arbeitsvermittlung steigern, kundenfreundliche und neue Strukturen in der
Arbeitsmarktpolitik, arbeitsplatznahe, bedarfsorientierte Qualifizierung,
Qualifizierungsoffensive für ältere Arbeitnehmer, neue Initiativen in einer
geänderten und sich weiter ändernden Arbeitswelt.
Arbeitsmarktservice: Reform des AMS zwecks
Steigerung der Effizienz bei der Arbeitsvermittlung (Ziel: Vermittlung
innerhalb von 90 Tagen).
Arbeitslosenversicherung: Die neuen Erwerbsformen
(freie Dienstnehmer, neue Selbstständige), aber auch Unternehmer sollen sich
freiwillig versichern, damit sie bei Wegfall der ausgeübten Erwerbstätigkeit
ein Arbeitslosengeld, bei Wahrung bereits erworbener Ansprüche, beziehen
können. Die verpflichtende Ausstellung eines Dienstzettels für freie
Dienstnehmer soll eingeführt werden.
Arbeitslosenversicherung und
land(forst)wirtschaftlicher Betrieb: Für Landwirte soll diese durch die
Berechnung der Einkommensgrenze nach steuerlichen Grundsätzen und einer dynamischen
Anpassung sichergestellt werden.
Überführung der Notstandshilfe in eine
,Sozialhilfe neu‘: Es soll geprüft werden, die Notstandhilfe von der Zuständigkeit des
AMS in die Sozialhilfe der Länder zu verlagern. Wesentliche Voraussetzung dafür
ist eine durch ein Sozialhilfegrundsatzgesetz oder eine
Artikel 15-a-Vereinbarung harmonisierte Regelung der gesamten ,Sozialhilfe
neu‘.