Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 53

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Arbeitsgruppe im Verfassungsdienst über die Diskriminierung behinderter Menschen in den verschiedensten Gesetzesmaterien

Durchforstung der Berufsausbildungs-, Ausübungs- und Zugangsgesetze auf Diskriminierung behinderter Menschen

Sicherstellung einer barrierefreien Nutzung bei Um- und Neubauten im gesamten öffentlichen Bereich inklusive des öffentlichen Verkehrs und der Verkehrsflächen

Ermöglichung eines barrierefreien Zugangs zum e-government und e-learning

Verbesserung der Voraussetzungen für Gebärden- und Lautsprache.

Förderung des Behindertensports

Die Möglichkeit, Zuschüsse und Darlehen für durchgeführte intensive Maßnahmen in Betrieben, die der Verbesserung der Zugänglichkeit für zu beschäftigende Menschen mit Behinderungen oder die der Betreuung / Gesundheitsvorsorge für Menschen mit Behinderung dienen, zu ge­währen, wird verlängert. Die Abwicklung dieser Förderung erfolgt über die Austria Wirtschafts­service-GmbH und wird über den Budgetansatz des BMWA dotiert.

Absicherung pflegender Angehöriger durch Fristerstreckung des Arbeitslosengeldes

Schaffung einer günstigen Selbstversicherung für pflegende Angehörige

Evaluierung und Weiterführung der Behindertenmilliarde

Ausländerbeschäftigung: Die Harmonisierung von Aufenthalt und Beschäftigung soll unter Be­achtung der siebenjährigen Übergangsfristen sowie der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes fortgesetzt werden. Als Übergangsmechanismus für die Personenfreizügigkeit sollen direkt um­setzbare Beschäftigungsabkommen mit den EU-Beitrittskandidaten ausverhandelt und in Kraft gesetzt werden. Im Bereich der Saisoniers sind, im Rahmen der geltenden Quotenregelungen, ausreichend Arbeitskräfte für die Landwirtschaft und die Tourismus- und Freizeitwirtschaft zur Verfügung zu stellen.

9. Pensionen

Unter Zugrundelegung der demographischen Entwicklung ist das vorrangige Ziel die Sicherung des auf dem Umlageverfahren beruhenden Pensionssystems. Ein Kernelement der nachhalti­gen Sicherung ist die Harmonisierung aller Pensionsversicherungssysteme und die daraus resultierende Schaffung eines einheitlichen Pensionssystems für alle Erwerbstätigen, welches auf den Rahmenbedingungen des ASVG beruht. Die Absicht, in Zukunft ein grundsätzlich beitragsorientiertes Pensionskonto, bei gleichzeitiger Erreichung eines Regelpensionsalters von 65 Jahren, einzuführen, ist ein weiterer Baustein eines zukunftsweisenden einheitlichen Pen­sionsrechts. Ein weiterer Ausbau der betrieblichen und der individuellen Altersvorsorge (2. und 3. Säule) ist, vor allem im Lichte einer zusätzlichen Altersabsicherung, weiter zu forcieren.

Unter Zugrundelegung der Entwicklung des Bundesbeitrages ist es erforderlich, Maßnahmen zur Stabilisierung des budgetrelevanten Finanzbedarfs unseres gegenwärtigen Pensions­systems zu setzen. Vor allem im Hinblick auf das Vertrauen und die Absicherung der jüngeren Generationen ist eine Systemsicherung, welche sich an den geänderten Rahmenbedingungen (späterer Eintritt ins Erwerbsleben und längere Lebenserwartung) orientiert, erforderlich. Im Rahmen einer laufenden Sicherung des Systems ist es notwendig, die mit der Pensionsreform 2000 gesetzten Schritte fortzuführen und gleichzeitig weiter zu entwickeln.

Mittel und Langfrist-Maßnahmen:

Schrittweise Harmonisierung der Beitragssätze und Beitragsgrundlagen für die Pensionsver­sicherung als wesentliche Voraussetzung für ein einheitliches Pensionsrecht. Erster Schritt in dieser Legislaturperiode.

 


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