Arbeitsgruppe im Verfassungsdienst über die
Diskriminierung behinderter Menschen in den verschiedensten Gesetzesmaterien
Durchforstung der Berufsausbildungs-,
Ausübungs- und Zugangsgesetze auf Diskriminierung behinderter Menschen
Sicherstellung einer barrierefreien Nutzung bei
Um- und Neubauten im gesamten öffentlichen Bereich inklusive des öffentlichen
Verkehrs und der Verkehrsflächen
Ermöglichung eines barrierefreien Zugangs zum
e-government und e-learning
Verbesserung der Voraussetzungen für Gebärden-
und Lautsprache.
Förderung des Behindertensports
Die Möglichkeit, Zuschüsse und Darlehen für
durchgeführte intensive Maßnahmen in Betrieben, die der Verbesserung der
Zugänglichkeit für zu beschäftigende Menschen mit Behinderungen oder die der
Betreuung / Gesundheitsvorsorge für Menschen mit Behinderung dienen, zu gewähren,
wird verlängert. Die Abwicklung dieser Förderung erfolgt über die Austria
Wirtschaftsservice-GmbH und wird über den Budgetansatz des BMWA dotiert.
Absicherung pflegender Angehöriger durch
Fristerstreckung des Arbeitslosengeldes
Schaffung einer günstigen Selbstversicherung
für pflegende Angehörige
Evaluierung und Weiterführung der
Behindertenmilliarde
Ausländerbeschäftigung: Die Harmonisierung von
Aufenthalt und Beschäftigung soll unter Beachtung der siebenjährigen
Übergangsfristen sowie der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes fortgesetzt
werden. Als Übergangsmechanismus für die Personenfreizügigkeit sollen direkt umsetzbare
Beschäftigungsabkommen mit den EU-Beitrittskandidaten ausverhandelt und in
Kraft gesetzt werden. Im Bereich der Saisoniers sind, im Rahmen der geltenden
Quotenregelungen, ausreichend Arbeitskräfte für die Landwirtschaft und die
Tourismus- und Freizeitwirtschaft zur Verfügung zu stellen.
9. Pensionen
Unter Zugrundelegung der demographischen
Entwicklung ist das vorrangige Ziel die Sicherung des auf dem Umlageverfahren
beruhenden Pensionssystems. Ein Kernelement der nachhaltigen Sicherung ist die
Harmonisierung aller Pensionsversicherungssysteme und die daraus resultierende
Schaffung eines einheitlichen Pensionssystems für alle Erwerbstätigen, welches
auf den Rahmenbedingungen des ASVG beruht. Die Absicht, in Zukunft ein
grundsätzlich beitragsorientiertes Pensionskonto, bei gleichzeitiger Erreichung
eines Regelpensionsalters von 65 Jahren, einzuführen, ist ein weiterer
Baustein eines zukunftsweisenden einheitlichen Pensionsrechts. Ein weiterer
Ausbau der betrieblichen und der individuellen Altersvorsorge (2. und 3. Säule)
ist, vor allem im Lichte einer zusätzlichen Altersabsicherung, weiter zu
forcieren.
Unter Zugrundelegung der Entwicklung des
Bundesbeitrages ist es erforderlich, Maßnahmen zur Stabilisierung des
budgetrelevanten Finanzbedarfs unseres gegenwärtigen Pensionssystems zu
setzen. Vor allem im Hinblick auf das Vertrauen und die Absicherung der
jüngeren Generationen ist eine Systemsicherung, welche sich an den geänderten
Rahmenbedingungen (späterer Eintritt ins Erwerbsleben und längere
Lebenserwartung) orientiert, erforderlich. Im Rahmen einer laufenden Sicherung
des Systems ist es notwendig, die mit der Pensionsreform 2000 gesetzten
Schritte fortzuführen und gleichzeitig weiter zu entwickeln.
Mittel und Langfrist-Maßnahmen:
Schrittweise Harmonisierung der Beitragssätze
und Beitragsgrundlagen für die Pensionsversicherung als wesentliche
Voraussetzung für ein einheitliches Pensionsrecht. Erster Schritt in dieser
Legislaturperiode.