Beitragsorientiertes Pensionskonto: Erweiterung
des individuellen Durchrechnungszeitraumes, als notwendiger und sozial
ausgewogener Übergang zur Einführung eines persönlichen Pensionskontos
(grundsätzlich beitragsorientiert, leistungsorientierte Elemente für sozial
ausgewogene Alterssicherung).
Die Reformkommission wird Möglichkeiten prüfen,
die Erweiterung des Durchrechnungszeitraumes und den Übergang auf ein
Pensionskonto durch Einbindung zusätzlicher Instrumente (pro rata temporis,
Versteinerung von Alt-Ansprüchen) unter Zugrundelegung der vorgegebenen Ziele
zu vereinfachen.
Mindestpension: Einführung einer Mindestpension
in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende bei
Bedürftigkeit. Diese Mindestpension soll für alle alleinstehenden, unversorgten
Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben und weder über eine Eigenpension
noch über eine von einem verstorbenen Ehepartner abgeleitete Pensionsversorgung
verfügen, unter Heranziehung der Sozialhilfe der Länder, geschaffen werden.
Existenz-Absicherung nach Scheidung:
freiwilliges Pensionssplitting ermöglichen.
Nach Auslaufen der vorzeitigen Alterspension
wegen langer Versicherungsdauer und der Verlängerung der
Durchrechnungszeiträume soll, bei einem Regelpensionsalter von 65 und bei
Vorliegen eines existenzsichernden Pensionsanspruches, die Möglichkeit
geschaffen werden, nach eigener Disposition, ab 60, mit entsprechenden Zu- und
Abschlägen, in Pension zu gehen.
Erhöhung des Pensionssicherungsbeitrages im
öffentliche Dienst um 1%
Zugangsalter zur vorzeitigen Alterspension bei
langer Versicherungsdauer weiter anheben: ab 1.1.2004: 2004 um 4, 2005 um 6,
2006 bis 2009 um je 8 Monate.
Die Einsparungspotentiale aus der
Zusammenlegung in die PVA sollen noch in dieser Legislaturperiode für die
Steuerzahler (Bundesbeitragssenkung) im Interesse der Versicherten nutzbar
gemacht werden.
Ausbau des Bonus/Malus-Systems in der
gesetzlichen Pensionsversicherung: Für Personen, die über das
Regelpensionsalter hinaus berufstätig sind, beträgt der Bonus 4,2 % pro
Jahr. Der Malus beträgt 4,2 % pro Jahr eines frühen Pensionsantrittes, und
ist von der jeweiligen erzielten Bruttopension abzuziehen. Aus Fairness und
Effizienzgründen wird dieses System ohne Deckelung eingeführt. Die
Inanspruchnahme einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer
soll nur dann möglich sein, wenn der Pensionsanspruch mindestens den aktuellen
Ausgleichszulagenrichtsatz erreicht.
So genannte „Hackler-Regelung“: Verlängerung
der „Hackler-Regelung“ bis 2010 (Pensionsantritt nach 40 bzw. 45
Beitragsjahren)
Analog Anhebung des Pensionsantrittsalters im
öffentlichen Bereich, einschließlich der öffentlichen Betriebe (z.B. ÖBB,
Post). Empfehlung an übrige Gebietskörperschaften, analoge Regelungen zum Bund
zur Erhöhung des Pensionsantrittsalters zu setzen. Die Länder sind im Rahmen
des Homogenitätsgebotes angehalten, Regelungen betreffend die Anhebung des
Pensionsantrittsalters rasch und effizient umzusetzen.
Auslaufen der vorzeitigen Alterspension bei
Arbeitslosigkeit und Übertragung in die Arbeitslosenversicherung
(Altersübergangsgeld in der Höhe des ALG).
Maßnahmenpaket für Ältere Arbeitnehmer:
Aktion ,56/58 Plus‘: Lohnnebenkostensenkung für über
56/58-jährige Arbeitnehmer um 3 % Punkte; für Arbeitnehmer über 60 um rund
10% Punkte. Dies wird durch den Wegfall der Arbeitslosen-, und zum Teil der
Unfall-, FLAF- und Insolvenzentgeltfonds-Beiträge realisiert. Die dadurch
entstehenden Entlastungen kommen sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite
zu Gute.