Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 54

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Beitragsorientiertes Pensionskonto: Erweiterung des individuellen Durchrechnungszeitraumes, als notwendiger und sozial ausgewogener Übergang zur Einführung eines persönlichen Pen­sionskontos (grundsätzlich beitragsorientiert, leistungsorientierte Elemente für sozial ausge­wogene Alterssicherung).

Die Reformkommission wird Möglichkeiten prüfen, die Erweiterung des Durchrechnungszeit­raumes und den Übergang auf ein Pensionskonto durch Einbindung zusätzlicher Instrumente (pro rata temporis, Versteinerung von Alt-Ansprüchen) unter Zugrundelegung der vorgegebe­nen Ziele zu vereinfachen.

Mindestpension: Einführung einer Mindestpension in der Höhe des Ausgleichszulagenricht­satzes für Alleinstehende bei Bedürftigkeit. Diese Mindestpension soll für alle alleinstehenden, unversorgten Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben und weder über eine Eigen­pension noch über eine von einem verstorbenen Ehepartner abgeleitete Pensionsversorgung verfügen, unter Heranziehung der Sozialhilfe der Länder, geschaffen werden.

Existenz-Absicherung nach Scheidung: freiwilliges Pensionssplitting ermöglichen.

Nach Auslaufen der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer und der Ver­längerung der Durchrechnungszeiträume soll, bei einem Regelpensionsalter von 65 und bei Vorliegen eines existenzsichernden Pensionsanspruches, die Möglichkeit geschaffen werden, nach eigener Disposition, ab 60, mit entsprechenden Zu- und Abschlägen, in Pension zu gehen.

Erhöhung des Pensionssicherungsbeitrages im öffentliche Dienst um 1%

Zugangsalter zur vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer weiter anheben: ab 1.1.2004: 2004 um 4, 2005 um 6, 2006 bis 2009 um je 8 Monate.

Die Einsparungspotentiale aus der Zusammenlegung in die PVA sollen noch in dieser Legis­laturperiode für die Steuerzahler (Bundesbeitragssenkung) im Interesse der Versicherten nutz­bar gemacht werden.

Ausbau des Bonus/Malus-Systems in der gesetzlichen Pensionsversicherung: Für Personen, die über das Regelpensionsalter hinaus berufstätig sind, beträgt der Bonus 4,2 % pro Jahr. Der Malus beträgt 4,2 % pro Jahr eines frühen Pensionsantrittes, und ist von der jeweiligen erzielten Bruttopension abzuziehen. Aus Fairness und Effizienzgründen wird dieses System ohne Decke­lung eingeführt. Die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Alterspension bei langer Ver­siche­rungsdauer soll nur dann möglich sein, wenn der Pensionsanspruch mindestens den aktuellen Ausgleichszulagenrichtsatz erreicht.

So genannte „Hackler-Regelung“: Verlängerung der „Hackler-Regelung“ bis 2010 (Pensions­antritt nach 40 bzw. 45 Beitragsjahren)

Analog Anhebung des Pensionsantrittsalters im öffentlichen Bereich, einschließlich der öffent­lichen Betriebe (z.B. ÖBB, Post). Empfehlung an übrige Gebietskörperschaften, analoge Regelungen zum Bund zur Erhöhung des Pensionsantrittsalters zu setzen. Die Länder sind im Rahmen des Homogenitätsgebotes angehalten, Regelungen betreffend die Anhebung des Pensionsantrittsalters rasch und effizient umzusetzen.

Auslaufen der vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit und Übertragung in die Arbeits­losenversicherung (Altersübergangsgeld in der Höhe des ALG).

Maßnahmenpaket für Ältere Arbeitnehmer:

Aktion ,56/58 Plus: Lohnnebenkostensenkung für über 56/58-jährige Arbeitnehmer um 3 % Punkte; für Arbeitnehmer über 60 um rund 10% Punkte. Dies wird durch den Wegfall der Arbeitslosen-, und zum Teil der Unfall-, FLAF- und Insolvenzentgeltfonds-Beiträge realisiert. Die dadurch entstehenden Entlastungen kommen sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitneh­merseite zu Gute.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite