Pensionisten soll die Möglichkeit eröffnet
werden, auch neben der Alterspension eine, einer Pflichtversicherung
unterliegende Tätigkeit auszuüben. Die in das jeweilige System eingezahlten
PV-Beiträge sollen künftig durch regelmäßige Neubemessung der Pension bei der
Pensionshöhe berücksichtigt werden.
Qualifikationsoffensive für ältere
Arbeitnehmer: Unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B.: bei Gefährdung des
Arbeitsplatzes, sollen verstärkt Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur
Qualifizierung von älteren Beschäftigten verwendet werden.
Rechtsanspruch älterer und jüngerer
Arbeitnehmer: Wir wollen, dass seitens des Arbeitsmarktservice, Arbeitnehmer
und Arbeitnehmerinnen, welche arbeitslos geworden sind, und die das 25.
Lebensjahr noch nicht oder das 50. Lebensjahr bereits überschritten haben,
binnen acht Wochen eine zumutbare Beschäftigung angeboten wird. Falls dies
nicht möglich ist, hat der/die Arbeitslose einen Rechtsanspruch auf Teilnahme
an einer Qualifizierungsmaßnahme.
Modernisierung der Arbeitswelt: Neue
Initiativen wie z.B. ,Die altersgerechte Gestaltung der Arbeitswelt‘
Anhebung des
Durchrechnungszeitraumes für die Bildung der Pensionsbemessungsgrundlage bis
2033 von 15/18 auf 40 Jahre (ASVG ab 2004 12 Monate pro Jahr;
öffentlicher Dienst 18 Monate pro Jahr).
Anhebung der pensionsbegründenden
Kindererziehungszeiten von derzeit 18 auf 24 Monate im Zuge einer
Gesamt-Pensionsreform.
Steigerungsbetrag von 2% pro Jahr
auf 1,78% pro Jahr senken (80% in 45 statt 40 Jahren).
Die bisher zu Verzerrungen führende
Valorisierung der Neuzugangspensionen soll in Zukunft erst mit dem auf das Jahr
nach Pensionsantritt folgende Jahr erfolgen.
Die Pensionsanpassung hat sich
weiterhin am Ziel der Wertsicherung zu orientieren. Einmalzahlungen sowie Fix-
und Sockelbeträge für sozial Schwächere. Die Bestimmungen der
Netto-Pensionsanpassung sind durch neue und für alle Bürger verständliche,
gesetzliche Regelungen zu ersetzen.
Die Pensionstypen aus dem Titel der
geminderten Arbeitfähigkeit (Invalidität, Berufsunfähigkeit und
Erwerbsunfähigkeit), die im europäischen Vergleich überdurchschnittlich in
Anspruch genommen werden, sollen einer grundlegenden Evaluierung und
nachfolgenden Reform zugeführt werden. Die Ergebnisse der
Pensionsreformkommission sind hierbei einzubeziehen und weiter zu entwickeln.
Nach Möglichkeit soll die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit, unabhängig vom
Charakter des Unfalls als Arbeitsunfall oder Freizeitunfall, analog bewertet
werden.
Weitere schrittweise Absenkung des
fiktiven Ausgedinges für Bauernpensionen.
10. Gesundheit und Pflege
Wir wollen das erprobte und bewährte
solidarische Gesundheitssystem erhalten und verbessern. Eine hochstehende
medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von
Einkommen, ist vorrangiges Ziel. Wir lehnen eine Zweiklassenmedizin ab.
Effizienz und Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Qualität sind Voraussetzung
für die optimale Versorgung der Patienten. Die Förderung eines
partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen Patient und Leistungsanbieter soll
durch Verstärkung der Patientenrechte, Mitverantwortung und Mitbestimmung des
Patienten erreicht werden.
Gemeinsames Ziel ist es, qualitätssichernde
Maßnahmen in allen Bereichen des Gesundheitswesens zu setzen. Durch Erhöhung
der Effizienz und Wirtschaftlichkeit soll die Finanzierung der gesetzlichen
Krankenversicherung gesichert werden.