Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 55

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Pensionisten soll die Möglichkeit eröffnet werden, auch neben der Alterspension eine, einer Pflichtversicherung unterliegende Tätigkeit auszuüben. Die in das jeweilige System eingezahl­ten PV-Beiträge sollen künftig durch regelmäßige Neubemessung der Pension bei der Pen­sionshöhe berücksichtigt werden.

Qualifikationsoffensive für ältere Arbeitnehmer: Unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B.: bei Gefährdung des Arbeitsplatzes, sollen verstärkt Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Qualifizierung von älteren Beschäftigten verwendet werden.

Rechtsanspruch älterer und jüngerer Arbeitnehmer: Wir wollen, dass seitens des Arbeitsmarkt­service, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, welche arbeitslos geworden sind, und die das 25. Lebensjahr noch nicht oder das 50. Lebensjahr bereits überschritten haben, binnen acht Wochen eine zumutbare Beschäftigung angeboten wird. Falls dies nicht möglich ist, hat der/die Arbeitslose einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme.

Modernisierung der Arbeitswelt: Neue Initiativen wie z.B. ,Die altersgerechte Gestaltung der Arbeitswelt

Anhebung des Durchrechnungszeitraumes für die Bildung der Pensionsbemessungsgrundlage bis 2033 von 15/18 auf 40 Jahre (ASVG ab 2004 12 Monate pro Jahr; öffentlicher Dienst 18 Monate pro Jahr).

Anhebung der pensionsbegründenden Kindererziehungszeiten von derzeit 18 auf 24 Monate im Zuge einer Gesamt-Pensionsreform.

Steigerungsbetrag von 2% pro Jahr auf 1,78% pro Jahr senken (80% in 45 statt 40 Jahren).

Die bisher zu Verzerrungen führende Valorisierung der Neuzugangspensionen soll in Zukunft erst mit dem auf das Jahr nach Pensionsantritt folgende Jahr erfolgen.

Die Pensionsanpassung hat sich weiterhin am Ziel der Wertsicherung zu orientieren. Einmal­zahlungen sowie Fix- und Sockelbeträge für sozial Schwächere. Die Bestimmungen der Netto-Pensionsanpassung sind durch neue und für alle Bürger verständliche, gesetzliche Regelungen zu ersetzen.

Die Pensionstypen aus dem Titel der geminderten Arbeitfähigkeit (Invalidität, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit), die im europäischen Vergleich überdurchschnittlich in Anspruch ge­nommen werden, sollen einer grundlegenden Evaluierung und nachfolgenden Reform zugeführt werden. Die Ergebnisse der Pensionsreformkommission sind hierbei einzubeziehen und weiter zu entwickeln. Nach Möglichkeit soll die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit, unabhängig vom Charakter des Unfalls als Arbeitsunfall oder Freizeitunfall, analog bewertet werden.

Weitere schrittweise Absenkung des fiktiven Ausgedinges für Bauernpensionen.

10. Gesundheit und Pflege

Wir wollen das erprobte und bewährte solidarische Gesundheitssystem erhalten und verbes­sern. Eine hochstehende medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Einkommen, ist vorrangiges Ziel. Wir lehnen eine Zweiklassenmedizin ab. Effizienz und Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Qualität sind Voraussetzung für die optimale Versorgung der Patienten. Die Förderung eines partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen Patient und Leistungsanbieter soll durch Verstärkung der Patientenrechte, Mitverantwortung und Mitbestim­mung des Patienten erreicht werden.

Gemeinsames Ziel ist es, qualitätssichernde Maßnahmen in allen Bereichen des Gesundheits­wesens zu setzen. Durch Erhöhung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gesichert werden.

 


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