Zusammenführung UV/KV – Strukturreform
GKK:
Die von der AUVA erbrachten Sachleistungen sind
auf die regionalen Krankenversicherungsträger auszulagern; Geldleistungen sind
durch die PVA zu administrieren. AUVA als Träger der Reha-Einrichtungen und der
derzeitigen kasseneigenen Spitäler (Prüfung).
Anpassung der Strukturen der
Gebietskrankenkassen an die Erfordernisse eines modernen Managements (Modell
Hauptverband). Die Führung hat dementsprechend in einem zweigliedrigen System,
bestehend aus Geschäftsführung und einem Aufsichtsgremium, zu erfolgen. Die
Parität in den Gremien wird gewährleistet durch die Beschickung des/der
Aufsichtsgremien durch die Sozialpartner.
Schaffung eines Kompetenzzentrums für
Gesundheitsförderung und Vorsorge, das alle bisher tätigen Einrichtungen der
Sozialversicherungen (AUVA, KV, PVA) auf diesem Gebiet zusammenführt.
Harmonisierung der IT-Systeme der
Sozialversicherungsträger unter Berücksichtigung bestehender Kompetenzzentren
Einführung der e-Card: Derzeit ist die e-Card
darauf ausgerichtet, den Krankenschein zu ersetzen. Durch eine Novelle des
§ 31a ASVG ist sicher zu stellen, dass die Chipkarte ergänzend auch als
Instrument der Transparenz der ärztlichen Leistung und deren Kosten verwendet
werden kann.
KV-Beiträge Pensionisten: Aufgrund der
demographischen Entwicklung besteht zunehmender Bedarf an qualitativ
hochwertiger Pflege und Betreuung chronisch Kranker. Aus diesem Grund scheint
es vertretbar, im Zusammenhang mit dem KV-Beitrag eine Erhöhung für die
Pensionisten in Jahresschritten im Ausmaß von je 0,25 % bis auf
4,75 % Beitrag vorzunehmen. Damit wird sichergestellt, dass die ältere
Generation auch weiterhin einen uneingeschränkten Zugang zur qualitativ besten
und auch immer kostenintensiver werdenden medizinischen Versorgung erhält.
Harmonisierung Beitragssatz KV/Leistungen:
Ziel ist die Gleichbehandlung aller in der KV
Beitragsleistenden. In einem ersten Schritt wird ein einheitlicher Beitragssatz
in Form eines Mischsatzes (7,3 %) für Arbeiter und Angestellte eingeführt.
Zusätzlich sollen 0,1 % an
Versichertenbeiträgen für Nicht-Arbeitsunfälle in allen KV-Trägern (ASVG, GSVG,
BSVG, B-KUVG, Pensionisten) eingehoben werden.
Nach erfolgter Harmonisierung des Beitrags-,
Tarif- und Leistungssystems sollen die Krankenversicherungsträger auf
Länderebene zu einer Kasse zusammen geführt werden.
Die Krankenscheingebühr und die Ambulanzgebühr
werden abgeschafft. Die Sozialversicherungsträger werden ermächtigt, von allen
Versicherten einen sozial gestalteten Selbstbehalt einzuheben.
Arzneimittel:
Der Generikaeinsatz in Österreich soll dem
europäischen Schnitt angepasst werden. Darüber hinaus soll der Anteil
rezeptfreier OTC-Produkte an den europäischen Durchschnitt angenähert und
vorläufig auf 10 % erhöht werden. Weiters ist das Solidaritätsmodell
hinsichtlich Arzneimittelkosten durch Hauptverband und Apothekerkammer fort zu
führen.
Dauerverschreibungen (Kostenersatz) bis zu
12 Monaten Gültigkeit.
Überprüfung der Großhandels- und
Apothekerspannen