Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 56

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Zusammenführung UV/KV – Strukturreform GKK:

Die von der AUVA erbrachten Sachleistungen sind auf die regionalen Krankenversicherungs­träger auszulagern; Geldleistungen sind durch die PVA zu administrieren. AUVA als Träger der Reha-Einrichtungen und der derzeitigen kasseneigenen Spitäler (Prüfung).

Anpassung der Strukturen der Gebietskrankenkassen an die Erfordernisse eines modernen Managements (Modell Hauptverband). Die Führung hat dementsprechend in einem zweigliedri­gen System, bestehend aus Geschäftsführung und einem Aufsichtsgremium, zu erfolgen. Die Parität in den Gremien wird gewährleistet durch die Beschickung des/der Aufsichtsgremien durch die Sozialpartner.

Schaffung eines Kompetenzzentrums für Gesundheitsförderung und Vorsorge, das alle bisher tätigen Einrichtungen der Sozialversicherungen (AUVA, KV, PVA) auf diesem Gebiet zusam­menführt.

Harmonisierung der IT-Systeme der Sozialversicherungsträger unter Berücksichtigung beste­hender Kompetenzzentren

Einführung der e-Card: Derzeit ist die e-Card darauf ausgerichtet, den Krankenschein zu erset­zen. Durch eine Novelle des § 31a ASVG ist sicher zu stellen, dass die Chipkarte ergänzend auch als Instrument der Transparenz der ärztlichen Leistung und deren Kosten verwendet werden kann.

KV-Beiträge Pensionisten: Aufgrund der demographischen Entwicklung besteht zunehmender Bedarf an qualitativ hochwertiger Pflege und Betreuung chronisch Kranker. Aus diesem Grund scheint es vertretbar, im Zusammenhang mit dem KV-Beitrag eine Erhöhung für die Pensionis­ten in Jahresschritten im Ausmaß von je 0,25 % bis auf 4,75 % Beitrag vorzunehmen. Damit wird sichergestellt, dass die ältere Generation auch weiterhin einen uneingeschränkten Zugang zur qualitativ besten und auch immer kostenintensiver werdenden medizinischen Versorgung erhält.

Harmonisierung Beitragssatz KV/Leistungen:

Ziel ist die Gleichbehandlung aller in der KV Beitragsleistenden. In einem ersten Schritt wird ein einheitlicher Beitragssatz in Form eines Mischsatzes (7,3 %) für Arbeiter und Angestellte eingeführt.

Zusätzlich sollen 0,1 % an Versichertenbeiträgen für Nicht-Arbeitsunfälle in allen KV-Trägern (ASVG, GSVG, BSVG, B-KUVG, Pensionisten) eingehoben werden.

Nach erfolgter Harmonisierung des Beitrags-, Tarif- und Leistungssystems sollen die Kranken­versicherungsträger auf Länderebene zu einer Kasse zusammen geführt werden.

Die Krankenscheingebühr und die Ambulanzgebühr werden abgeschafft. Die Sozialversiche­rungsträger werden ermächtigt, von allen Versicherten einen sozial gestalteten Selbstbehalt einzuheben.

Arzneimittel:

Der Generikaeinsatz in Österreich soll dem europäischen Schnitt angepasst werden. Darüber hinaus soll der Anteil rezeptfreier OTC-Produkte an den europäischen Durchschnitt angenähert und vorläufig auf 10 % erhöht werden. Weiters ist das Solidaritätsmodell hinsichtlich Arznei­mittelkosten durch Hauptverband und Apothekerkammer fort zu führen.

Dauerverschreibungen (Kostenersatz) bis zu 12 Monaten Gültigkeit.

Überprüfung der Großhandels- und Apothekerspannen

 


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