Anpassung des Universitätsbauprogramms auf
Schwerpunktbildung
Umsetzung des dringenden Sanierungsprogramms
(Gerichtsmedizin Wien, etc.)
Erstellung eines sachgerechten Modells für den
Klinischen Mehraufwand sowie Umsetzung der Betriebsführungsgesellschaften und
der Zusammenarbeitsverträge zwischen den medizinischen Unis und den
Spitalsträgern.
Entwicklung der Telemedizin auf europäischem
Niveau
Entwicklung von e-learning Modellen an
Universitäten
Wissenschafter in Österreich: Attraktivere
Wissenschaftslaufbahnen (verstärkte Durchlässigkeit zur Wirtschaft, neue
Kollektivverträge, leistungsorientiertes Pensionskassenmodell, Internationalisierungsprogramme
für Jungforscher, Erhöhung des Frauenanteils durch Verstärkung der bestehenden
Instrumentarien)
Studienförderung:
Allenfalls bestehende Hürden in der
Studienförderung beseitigen, Schaffung einer Möglichkeit des Bildungssparens.
Uni-Studienbeiträge (wie FH) für Berufstätige
abschreibbar machen
Förderung besonders Begabter durch eine eigene
Studienstiftung.
Fachhochschulen:
Fachhochschulentwicklungsplan III erstellen,
Prüfung der Umstellung von Studiengangs- auf Erhalterförderung, verstärkte
Internationalisierung
Aufbau von Forschung und Entwicklung an
Fachhochschulen und Positionierung als Kompetenzzentren für die regionale
Wirtschaft und Industrie.
Mobilität und der europäische
Wissenschaftsraum:
Ausbau der Mobilitätsprogramme und Umsetzung
der europäischen Studienarchitektur, europäische Studiengänge mit gemeinsamen
Abschlüssen.
Internationale Durchlässigkeit und
Vergleichbarkeit der Studien (ECTS)
13. Forschung und Innovation
Das Ziel der Europäischen Union ist es, Europa
bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschafts- und
Wissensraum der Welt zu machen und die Forschungsquote bis 2010 auf 3 %
des BIP anzuheben. Die österreichische Bundesregierung wird die Investitionen
für Forschung bis 2006 auf 2,5 % des BIP erhöhen, damit werden der
Wirtschaftsstandort und Arbeitsplätze gesichert. Das Förderinstrumentarium und
die bestehenden Forschungsstrukturen sind effizienter zu gestalten und die
mittel- und langfristige Finanzierung ist sicherzustellen.
Anhebung der Forschungsquote auf 2,5 %
BIP-Anteil bis zum Ende der Legislaturperiode (3% bis 2010)
Bereitstellung der 2. Tranche der Sondermittel
für Forschung, Technologie und Innovation in der Höhe von 600 Mio. €
im Laufe der Gesetzgebungsperiode
Planungs- und Finanzierungssicherheit für die
außeruniversitäre Forschung sicherstellen (Übernahme in Regelbudgets)
Vereinfachung der Förderstrukturen mit Trennung
der strategischen und operativen Ebene