Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 60

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Anpassung des Universitätsbauprogramms auf Schwerpunktbildung

Umsetzung des dringenden Sanierungsprogramms (Gerichtsmedizin Wien, etc.)

Erstellung eines sachgerechten Modells für den Klinischen Mehraufwand sowie Umsetzung der Betriebsführungsgesellschaften und der Zusammenarbeitsverträge zwischen den medizinischen Unis und den Spitalsträgern.

Entwicklung der Telemedizin auf europäischem Niveau

Entwicklung von e-learning Modellen an Universitäten

Wissenschafter in Österreich: Attraktivere Wissenschaftslaufbahnen (verstärkte Durchlässigkeit zur Wirtschaft, neue Kollektivverträge, leistungsorientiertes Pensionskassenmodell, Internatio­nalisierungsprogramme für Jungforscher, Erhöhung des Frauenanteils durch Verstärkung der bestehenden Instrumentarien)

Studienförderung:

Allenfalls bestehende Hürden in der Studienförderung beseitigen, Schaffung einer Möglichkeit des Bildungssparens.

Uni-Studienbeiträge (wie FH) für Berufstätige abschreibbar machen

Förderung besonders Begabter durch eine eigene Studienstiftung.

Fachhochschulen:

Fachhochschulentwicklungsplan III erstellen, Prüfung der Umstellung von Studiengangs- auf Erhalterförderung, verstärkte Internationalisierung

Aufbau von Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen und Positionierung als Kompe­tenzzentren für die regionale Wirtschaft und Industrie.

Mobilität und der europäische Wissenschaftsraum:

Ausbau der Mobilitätsprogramme und Umsetzung der europäischen Studienarchitektur, euro­päische Studiengänge mit gemeinsamen Abschlüssen.

Internationale Durchlässigkeit und Vergleichbarkeit der Studien (ECTS)

13. Forschung und Innovation

Das Ziel der Europäischen Union ist es, Europa bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dyna­mischsten Wirtschafts- und Wissensraum der Welt zu machen und die Forschungsquote bis 2010 auf 3 % des BIP anzuheben. Die österreichische Bundesregierung wird die Investitionen für Forschung bis 2006 auf 2,5 % des BIP erhöhen, damit werden der Wirtschaftsstandort und Arbeitsplätze gesichert. Das Förderinstrumentarium und die bestehenden Forschungsstrukturen sind effizienter zu gestalten und die mittel- und langfristige Finanzierung ist sicherzustellen.

Anhebung der Forschungsquote auf 2,5 % BIP-Anteil bis zum Ende der Legislaturperiode (3% bis 2010)

Bereitstellung der 2. Tranche der Sondermittel für Forschung, Technologie und Innovation in der Höhe von 600 Mio. € im Laufe der Gesetzgebungsperiode

Planungs- und Finanzierungssicherheit für die außeruniversitäre Forschung sicherstellen (Über­nahme in Regelbudgets)

Vereinfachung der Förderstrukturen mit Trennung der strategischen und operativen Ebene

 


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