Nukleare Sicherheit:
Die Bundesregierung wird die Atom-Politik auf
Basis der bisherigen Entschließungen des Nationalrates insbesondere der
Entschließung 143/E vom 10.7.2002 ,zukünftige Schwerpunkte der
Anti-Atom-Politik Österreichs unter besonderer Berücksichtigung des KKW Temelin‘ aktiv fortsetzen. In diesem
Zusammenhang werden die Gespräche mit Tschechien bezüglich der Nullvariante
für Temelin intensiv geführt.
Die Bundesregierung wird im Rahmen von EURATOM
ihre Entscheidungen daran orientieren, dass keine zusätzlichen Mittel für den
Neubau oder Kapazitätsausweitungen von AKW und die Nachrüstung von AKW mit
einer damit verbundenen Laufzeitverlängerung verwendet werden. Solche
zusätzlichen Mittel sollen allenfalls für Sicherheitsverbesserungen mit verbindlich
fixierten Schließungsdaten, für Dekommissionierungen von Atomanlagen oder für
Endlagerprojekte verwendet werden können, sofern die Betreiber dazu aus
eigener finanzieller Kraft nicht in der Lage sind.
Abfall und Altlasten:
Konsequente Umsetzung der Deponieverordnung –
die Abfallbehandlung vor einer Deponierung
Die Regelungen im Verpackungsbereich sind unter
Berücksichtigung von freiwilligen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft und der
Vorgaben der Deponieverordnung weiterzuentwickeln.
Das Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) ist unter
dem Aspekt der Abfallvermeidung und dem Ziel der langfristigen Sicherstellung
der Finanzierung der Altlastensanierung weiter zu entwickeln. Dabei ist zur
Abwicklung von Ersatzvornahmen auch ein Sockelbetrag aus dem allgemeinen
Budget vorzusehen.
Betrieblicher Umweltschutz:
Verwaltungsvereinfachungen für zertifizierte Betriebe, entsprechende
Verbraucherinformation z.B. das Umweltzeichen
Nationalparks: weiterer Ausbau zu
Modellregionen
Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität –
Luft, Strahlung:
Emissionsgesetz-Luft zur Festlegung von
Höchstmengen mit Novellierungen des Ozongesetzes und
Immissionsschutzgesetzes-Luft.
Gesetzliche Vorschriften zum Schutz des
Menschen vor nicht-ionisierenden Strahlen auf Basis WHO-Projekt.
Für Sendemasten von Mobilfunknetzen Festlegung
von Grenz- bzw. Richtwerten auf Basis des Telekomgesetzes und unter Beachtung
der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates sowie der Grenzwerte der WHO
Forcierung erneuerbarerer Energien und
Energieeffizienz:
Biomasseeinsatz bis 2010 um 75% erhöhen
Verbesserung Energieintensität
(Energieverbrauch pro BIP-Einheit) um 1,6 % p.a. und Steigerung Anteil
erneuerbarer Energieträger am Gesamtenergieverbrauch um 1 % p.a. gemäß
Nachhaltigkeitsstrategie.
Der Ökostromanteil soll bis 2008 auf
78,1 % gesteigert werden.
Zur Förderung biogener Treibstoffe sind der
Mineralölwirtschaft Quoten analog dem EIWOG vorzuschreiben.