Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 62

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Nukleare Sicherheit:

Die Bundesregierung wird die Atom-Politik auf Basis der bisherigen Entschließungen des Natio­nalrates insbesondere der Entschließung 143/E vom 10.7.2002 ,zukünftige Schwerpunkte der Anti-Atom-Politik Österreichs unter besonderer Berücksichtigung des KKW Temelin aktiv fort­setzen. In diesem Zusammenhang werden die Gespräche mit Tschechien bezüglich der Null­variante für Temelin intensiv geführt.

Die Bundesregierung wird im Rahmen von EURATOM ihre Entscheidungen daran orientieren, dass keine zusätzlichen Mittel für den Neubau oder Kapazitätsausweitungen von AKW und die Nachrüstung von AKW mit einer damit verbundenen Laufzeitverlängerung verwendet werden. Solche zusätzlichen Mittel sollen allenfalls für Sicherheitsverbesserungen mit verbindlich fixierten Schließungsdaten, für Dekommissionierungen von Atomanlagen oder für Endlagerpro­jekte verwendet werden können, sofern die Betreiber dazu aus eigener finanzieller Kraft nicht in der Lage sind.

Abfall und Altlasten:

Konsequente Umsetzung der Deponieverordnung – die Abfallbehandlung vor einer Deponie­rung

Die Regelungen im Verpackungsbereich sind unter Berücksichtigung von freiwilligen Selbstver­pflichtungen der Wirtschaft und der Vorgaben der Deponieverordnung weiterzuentwickeln.

Das Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) ist unter dem Aspekt der Abfallvermeidung und dem Ziel der langfristigen Sicherstellung der Finanzierung der Altlastensanierung weiter zu ent­wickeln. Dabei ist zur Abwicklung von Ersatzvornahmen auch ein Sockelbetrag aus dem allge­meinen Budget vorzusehen.

Betrieblicher Umweltschutz: Verwaltungsvereinfachungen für zertifizierte Betriebe, entspre­chende Verbraucherinformation z.B. das Umweltzeichen

Nationalparks: weiterer Ausbau zu Modellregionen

Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität – Luft, Strahlung:

Emissionsgesetz-Luft zur Festlegung von Höchstmengen mit Novellierungen des Ozongesetzes und Immissionsschutzgesetzes-Luft.

Gesetzliche Vorschriften zum Schutz des Menschen vor nicht-ionisierenden Strahlen auf Basis WHO-Projekt.

Für Sendemasten von Mobilfunknetzen Festlegung von Grenz- bzw. Richtwerten auf Basis des Telekomgesetzes und unter Beachtung der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates sowie der Grenzwerte der WHO

Forcierung erneuerbarerer Energien und Energieeffizienz:

Biomasseeinsatz bis 2010 um 75% erhöhen

Verbesserung Energieintensität (Energieverbrauch pro BIP-Einheit) um 1,6 % p.a. und Steige­rung Anteil erneuerbarer Energieträger am Gesamtenergieverbrauch um 1 % p.a. gemäß Nach­haltigkeitsstrategie.

Der Ökostromanteil soll bis 2008 auf 78,1 % gesteigert werden.

Zur Förderung biogener Treibstoffe sind der Mineralölwirtschaft Quoten analog dem EIWOG vorzuschreiben.

 


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