dauerhaft abgesichert werden. Die
Milchquotenregelung ist fortzuführen, um die Bewirtschaftung auch in
benachteiligten Gebieten aufrecht erhalten zu können. Für allfällige
Preissenkungen bei Gemeinsamen Marktorganisationen sind entsprechende
Kompensationsmaßnahmen vorzusehen.
Ländliche Entwicklung und Regionalpolitik:
Vernetzung der ,Entwicklung ländlicher Raum‘, ,Regionalpolitik‘ und ,Raumentwicklung‘. Forcierung erneuerbarer
Energieträger (vor allem NAWAROS) und Investitionen als Schwerpunkt der Politik
für den ländlichen Raum.
Marktchancen nützen: Nutzung des Systems der
Garantiebesicherung unter Einbindung von Kontrollbank und AWS für den
Agrarsektor prüfen
Wasser: Oberstes Ziel ist nachhaltige Bewahrung
des Wassers als Lebensgrundlage für künftige Generationen. Die Implementierung
der WRRL muss transparent und einfach – insbesondere unter Setzung klarer
und überschaubarer Rahmenbedingungen und Handlungsvorgaben für die in der
Wasserwirtschaft handelnden Sektoren – erfolgen. Die nachhaltige
Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft, insbesondere im ländlichen Raum,
ist sicherzustellen. Die Sicherung und der Schutz der österreichischen
Wasserressourcen ist ein vitales nationalstaatliches Interesse und muss daher
auch in Zukunft den einzelnen Mitgliedstaaten der EU vorbehalten werden.
15. Frauen
Wir bekennen uns zu einem partnerschaftlichen
Lebensmodell und setzen die vollständige Gleichberechtigung und
Gleichrangigkeit von Mann und Frau voraus. Für uns ist Frauenpolitik ein
breiter politischer Gestaltungsauftrag und fällt daher in die Zuständigkeit
aller Ressorts. Unsere Frauenpolitik spricht alle Frauen an, in allen
Lebensphasen, im Alter, in der Jugend, am Arbeitsmarkt und im Haushalt, Frauen
mit und ohne Kinder.
Gender Mainstreaming in allen öffentlichen
Bereichen (Bund, Land, Gemeinden und allen öffentlichen Einrichtungen) und die
Sicherstellung der dafür notwendigen Ressourcen wird weitergeführt und
ausgebaut.
Geschlechterbezogener Sprachgebrauch in
öffentlichen Schriftstücken
Umsetzung der EU-Vorgaben im Bereich
Gleichbehandlung
EU-konforme Genderquote in Kommissionen und
Beiräten
Durchsetzung der Chancengleichheit in der
Arbeitswelt:
Anhebung der österreichischen
Frauenbeschäftigungsquote auf 65%
Frauenspezifische Beratungsangebote im AMS zur
Berufsorientierung und Karriereplanung (vor allem auch im Bereich IKT und
Technik)
Angebote zur Qualifikation und Ausbildung
zwecks Wiedereinstiegs während und nach der Karenz
Gezielte Arbeitsmarktmaßnahmen für Frauen
(insbesondere Umstiegsprogramme z.B.: Schulung für Pflegeberufe)
Verringerung der Einkommensunterschiede von
Frauen und Männern (gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit)
1000 Euro Mindestlohn (siehe
Kapitel 10, Arbeit und Soziales)
Entwicklung und Verbesserung von
Mentoringprogrammen und Netzwerken
Weiterer Ausbau von Frauenförderplänen