Eigenständige Alterssicherung für Frauen (siehe
Kapitel Pensionen)
Gewaltprävention, Schutz und Betreuung von
Opfern
Förderung der Frauengesundheit durch
Gesundheitszentren
Evaluierung der Frauenberatung und Absicherung
durch mehrjährige Förderpläne
Einrichtung eines Frauenpolitischen Beirates
16. Familie und Generationen
Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Die
Bundesregierung unterstützt alle Maßnahmen, die den Eltern die Wahlfreiheit bei
der Betreuung ihrer Kinder ermöglichen. Die Bundesregierung wird darauf
einwirken, dass die Länder und Gemeinden ein qualitätsvolles, ausreichendes und
bedarfsgerechtes Angebot von Kinderbetreuungsplätzen unter Berücksichtigung
der Erfüllung der EU-Ziele für Kinder unter 3 Jahren und zur Betreuung in
den schulfreien Zeiten sicherstellen. Die Bundesländer werden eingeladen, ihre
Familienleistungen an die Bedürfnisse der Eltern anzupassen und auf jene Zeiten
zu konzentrieren, in denen es keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld gibt.
Förderung einer familienfreundlichen Arbeitswelt
(Audit ,Familie und Beruf‘ und flexible Arbeitszeitmodelle)
Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes
Aktivierung der Rolle der Väter und Förderung
der Väterkarenz
Zuschläge zum Kinderbetreuungsgeld bei
Mehrlingsgeburten
Evaluierung der Eltern- und Partnerbildung und
deren zielorientierte Weiterführung
Ausbau der Familienberatungsstellen zu
Familienkompetenzzentren
Änderung der Richtlinien für den
Familienhärteausgleich
Förderung des ,Unternehmens Haushalt‘
Verankerung der Familie in der Verfassung
Einrichtung einer Bundeskoordinationsstelle für
Familie und Beruf im Rahmen des Sozialressorts.
Jugend:
Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung
Nominierung von Jugendbeauftragten zur Prüfung
der Jugend- und Familienverträglichkeit von Normen
Ausbau der Sucht und Drogenprävention sowie der
Sektenberatung
Maßnahmen gegen Gewalt in den Medien
Senioren:
Verankerung der Alterssicherung und des
Diskriminierungsverbotes aufgrund des Alters in der Verfassung
Verankerung der Seniorenvertretung als
Pensionistenkurie in der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen