Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 70

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Schwerpunkt auf Zukunftsthemen: Forschung, Bildung und Infrastruktur

Eine grundlegende Steuerreform wird in zwei Etappen umgesetzt werden. Die erste Etappe, die mit 1.1.2004 in Kraft tritt, bewegt ein Volumen von über € 1 Mrd. und führt zu einer Nettoent­lastung von über einer halben Mrd. Euro. Diese Etappe wird folgende Maßnahmen enthalten:

Entlastung unterer und mittlerer Einkommen durch Erhöhung der Steuerfreigrenze im Einkom­menssteuergesetz (vollständige Steuerentlastung für Brutto-Jahreseinkommen bis knapp € 14.500,–).

Förderung der Eigenkapitalbildung in Unternehmen durch Einführung einer begünstigten Be­steuerung nicht entnommener Gewinne für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (halber Steuersatz, mindestens jedoch 20 %)

Verstärkung der ökologischen Komponenten im österreichischen Steuersystem im europäi­schen Gleichklang (Energiesteuern und Mineralölsteuern)

Entlastung im Bereich der Lohnnebenkosten für ältere Arbeitnehmer.

Die 13. Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird ab 2004 gestrichen.

Die Ökologisierung des Steuersystems im Sinne einer stärkeren Belastung des Ressourcen­verbrauchs geht daher einher mit einer Entlastung des Faktors Arbeit. Dies entspricht auch den europäischen Zielsetzungen und wird zu positiven Beschäftigungseffekten am Arbeitsmarkt führen.

Die zweite Etappe der Steuerreform wird ab dem Jahr 2005 umgesetzt und eine Nettoentlas­tung von rund € 2,5 Mrd. ermöglichen. Insgesamt wird die Steuerentlastung daher ein Ausmaß von rund € 3,0 Mrd. bzw. 1,3 % des BIP umfassen.

Der Konsolidierungspfad wird daher unter den getroffenen Annahmen und unter Berücksichti­gung der zwei Steuerreformetappen im Jahr 2004 ein Defizit von 0,7%, im Jahr 2005 von 1,5% und im Jahr 2006 von 1,1% des BIP aufweisen. Damit wird die große Zielsetzung einer nachhaltigen Entlastung umgesetzt und die Steuerquote auf etwa 43% reduziert.

Ziele der Steuerreform:

Stärkung des Wachstumspotentials

Verbesserung der Standortattraktivität

Entlastung des Faktors Arbeit mit dem Ziel, zur Vollbeschäftigung beizutragen

Setzung umweltschonender Anreize

Verbesserung der Eigenkapitalbasis der Betriebe, insbesondere der KMUs

Erhöhung der Kaufkraft aller, vor allem aber der unteren und mittleren Einkommensbezieher

Erhöhung der Steuergerechtigkeit

Grundlegende Vereinfachung des Steuersystems; Abschaffung von Bagatellsteuern, Zusam­menführung von art- und wesensgleichen Steuern, einfacherer Steuertarif

Stärkere Gebührenfinanzierung

Der Bund wird mit den Ländern, Städten und Gemeinden ein neues Finanzausgleichsgesetz für die Jahre 2005 – 2008, mit der Zielsetzung den gesamtstaatlichen Stabilitätspakt abzusichern, verhandeln. Dabei werden vorliegende Ergebnisse des Österreichkonvents einfließen, die von den Partnern als FAG-relevant beurteilt werden.

 


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