Schwerpunkt auf Zukunftsthemen: Forschung,
Bildung und Infrastruktur
Eine grundlegende Steuerreform wird in zwei
Etappen umgesetzt werden. Die erste Etappe, die mit 1.1.2004 in Kraft tritt,
bewegt ein Volumen von über € 1 Mrd. und führt zu einer Nettoentlastung
von über einer halben Mrd. Euro. Diese Etappe wird folgende Maßnahmen
enthalten:
Entlastung unterer und mittlerer Einkommen
durch Erhöhung der Steuerfreigrenze im Einkommenssteuergesetz (vollständige
Steuerentlastung für Brutto-Jahreseinkommen bis knapp € 14.500,–).
Förderung der Eigenkapitalbildung in
Unternehmen durch Einführung einer begünstigten Besteuerung nicht entnommener
Gewinne für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (halber Steuersatz,
mindestens jedoch 20 %)
Verstärkung der ökologischen Komponenten im
österreichischen Steuersystem im europäischen Gleichklang (Energiesteuern und
Mineralölsteuern)
Entlastung im Bereich der Lohnnebenkosten für
ältere Arbeitnehmer.
Die 13. Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird
ab 2004 gestrichen.
Die Ökologisierung des Steuersystems im Sinne
einer stärkeren Belastung des Ressourcenverbrauchs geht daher einher mit einer
Entlastung des Faktors Arbeit. Dies entspricht auch den europäischen
Zielsetzungen und wird zu positiven Beschäftigungseffekten am Arbeitsmarkt
führen.
Die zweite Etappe der Steuerreform wird ab dem
Jahr 2005 umgesetzt und eine Nettoentlastung von rund
€ 2,5 Mrd. ermöglichen. Insgesamt wird die Steuerentlastung daher ein
Ausmaß von rund € 3,0 Mrd. bzw. 1,3 % des BIP umfassen.
Der Konsolidierungspfad wird daher unter den
getroffenen Annahmen und unter Berücksichtigung der zwei Steuerreformetappen
im Jahr 2004 ein Defizit von 0,7%, im Jahr 2005 von 1,5% und im
Jahr 2006 von 1,1% des BIP aufweisen. Damit wird die große Zielsetzung
einer nachhaltigen Entlastung umgesetzt und die Steuerquote auf etwa 43%
reduziert.
Ziele der Steuerreform:
Stärkung des Wachstumspotentials
Verbesserung der Standortattraktivität
Entlastung des Faktors Arbeit mit dem Ziel, zur
Vollbeschäftigung beizutragen
Setzung umweltschonender Anreize
Verbesserung der Eigenkapitalbasis der
Betriebe, insbesondere der KMUs
Erhöhung der Kaufkraft aller, vor allem aber
der unteren und mittleren Einkommensbezieher
Erhöhung der Steuergerechtigkeit
Grundlegende Vereinfachung des Steuersystems;
Abschaffung von Bagatellsteuern, Zusammenführung von art- und wesensgleichen
Steuern, einfacherer Steuertarif
Stärkere Gebührenfinanzierung
Der Bund wird mit den Ländern, Städten und
Gemeinden ein neues Finanzausgleichsgesetz für die Jahre 2005 – 2008,
mit der Zielsetzung den gesamtstaatlichen Stabilitätspakt abzusichern,
verhandeln. Dabei werden vorliegende Ergebnisse des Österreichkonvents
einfließen, die von den Partnern als FAG-relevant beurteilt werden.