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Die GRÜNÖ-Spitzenkandidatin und ehemalige Proponentin des Anti-EU-Volksbegehrens
W. bewegt sich dabei regelmäßig im Dunstkreis obskurer Organisationen wie etwa
dem „Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis“, dem im
„Lexikon der Sekten“ (Herder) „...sektenhafte Züge nachgewiesen werden“, und
anderer rechtskonservativer Bewegungen, die wiederum gute Kontakte mit
Revisionisten und Rechtsextremisten pflegen. Nicht zuletzt tat sich die
GRÜNÖ-Spitzenkandidatin. immer wieder mit einschlägigen Zitaten hervor, die
bezeichnend sind für die Geisteshaltung ihrer Gruppierung: so bezeichnete sie
die Europäische Union als „Völker-Kerker“ („Krone“, 24.4.02), „Diktatur“ („Die
Presse“ v. 22.02.2003) und zuletzt als „kapitalistisches Kriegsprojekt“ und die
EU-Erweiterung als „Ostfeldzug des Vierten Reichs“ (beides in „Die Presse“ v.
4.3.2003).
Umso
überraschender war es daher, dass ausgerechnet Vertreter der „Europa-Partei“
ÖVP ihre Sympathie für eine derartig europafeindliche Gruppierung entdeckten:
im Vorfeld der niederösterreichischen Landtagswahlen leisteten zahlreiche
VertreterInnen der niederösterreichischen Volkspartei Unterstützungserklärungen
für die nunmehr plötzlich unter dem Namen „GRÜNÖ“ auftretende Gruppierung, um
ihr die Kandidatur zu ermöglichen. So unterzeichneten beispielsweise in der
Gemeinde Purgstall u.a. VP-Bürgermeister Franz Ressl, Vizebürgermeister Ferdinand
Bachler sowie eine Reihe anderer VP-Funktionäre und Personen aus dem
unmittelbaren Umfeld der Gemeindeverwaltung. Ein ähnliches Bild ergibt ein
Blick in andere Gemeinden, wo Familienmitglieder, Nachbarn etc. von
VP-Bürgermeistern Unterstützungserklärungen abgaben. Der Verdacht, dass es sich
hierbei um eine konzertierte Aktion der ÖVP handelte, die geplant und durchgeführt
wurde, um durch die Verwechslungsgefahr bzw. den Eindruck zweier konkurrierender
Listen den Grünen zu schaden, ist mehr als naheliegend.
In 5
Wahlkreisen erhielt „GRÜNÖ“ durch diese VP-Aktion die ausreichende Anzahl an
Unterstützungserklärungen, nicht wenige davon von ÖVP-FunktionärInnen. Die
Kandidatur in den restlichen 16 Wahlkreisen wurde ermöglicht, indem die
FPÖ-Landtagsabgeordneten Ram, Hrubesch und Waldhäusl mit ihrer
Unterstützungs-Unterschrift das Sammeln weiterer Unterstützungserklärungen
überflüssig machten. Somit ermöglichte ein gemeinsames schwarz-blaues Vorgehen
die Kandidatur dieser EU-feindlichen Liste.
Und ein
gemeinsames schwarz-blaues Vorgehen ermöglichte in der zuständigen Wahlbehörde,
dass sich die obskure LEO-Liste in einer Kurzbezeichnung auf dem Stimmzettel
wiederfindet, die der seit Jahren gebräuchlichen Kurzbezeichnung der Grünen zum
Verwechseln ähnlich ist: Die niederösterreichische Landeswahlordnung verlangt
als einen Bestandteil von Wahlvorschlägen „die unterscheidbare Parteibezeichnung
in Worten und eine allfällige Kurzbezeichnung in Buchstaben“. § 43 regelt
ein Verfahren für den Fall, dass „mehrere Wahlvorschläge dieselben oder schwer
unterscheidbare Parteibezeichnungen tragen“. Entscheidend ist dabei laut Judikatur
des Verfassungsgerichtshofes (VfSlg 8848) die „Maßgeblichkeit des Gesamtbildes
der Parteibezeichnung“: diese sei als unteilbares Ganzes aufzufassen, wobei
auf das Bestehen einer Verwechslungsgefahr nach allgemeiner Lebenserfahrung
abgestellt wird. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass der aus dem B-VG
ableitbare Grundsatz des „freien Wahlrechtes“ implizit beinhaltet, dass die
politische Willensbildung dem wahren Wählerwillen entsprechen soll. In diesem
Sinne führen die Materialien zu § 44 NRWO (873 BlgNR 5.GP, S. 5)
aus, dass es dem öffentlichen Interesse widersprechen würde, wenn die Wähler
durch Täuschung nicht ihren wahren Willen zum Ausdruck bringen könnten. Eine
auf die Langbezeichnung der Parteien beschränkter Vergleich könnte dem
Grundsatz freien Wahlrechtes nicht Rechnung tragen, seien doch auf dem
Wahlzettel abgedruckte Kurzbezeichnungen von Parteien zweifellos geeignet, das
Wahlverhalten massiv zu beeinflussen.
Im konkreten Fall hätte daher insbesondere aufgrund des Umstandes, dass die Kurzbezeichnungen auf dem Stimmzettel größer und fett gedruckt sind besonderes Augenmerk darauf gelegt werden müssen, dass auch bei den Kurzbezeichnungen keine Verwechslungsgefahr besteht. Die Kurzbezeichnungen GRÜNE und GRÜNÖ unterscheiden sich aber nur durch einen (den letzten) Buchstaben, der zumal phonetisch ähnlich klingt. In einem ähnlich gelagerten Fall hat der VfGH aber einer Wahlanfechtung stattgegeben, weil so stellte das Höchstgericht fest der Verwechselbarkeit der Kurzbezeichnungen KPÖ (Kommunistische Partei Österreichs) und KB (Kommunistischer Bund Österreichs) auch im Hinblick auf den allgemeinen Sprachgebrauch