der meines
Erachtens an einem anderen Ort diskutiert gehört, nämlich im Niederösterreichischen
Landtag. Dort gehört er hin! (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen. – Abg. Öllinger:
Dort kann man das nicht diskutieren!)
Ich halte wenig
davon, dass Landtage ständig Bundesthemen diskutieren oder der Nationalrat
Landesthemen diskutiert. Dafür haben wir ja einen funktionierenden
Föderalismus, dass jede Institution für ihre Themen sowohl legislativ wie
natürlich auch kontrollierend tätig wird. Wie wir alle wissen, funktioniert die
Demokratie in Österreich, nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf
Landesebene, und daher sollen diese Themen sowohl im kontrollierenden als auch
im gesetzgebenden Bereich dort auch diskutiert werden.
Sie haben drei
Punkte in Ihrem Dringlichen Antrag vorgeschlagen. Der erste ist erfüllt, über
den zweiten kann man jederzeit diskutieren, und den dritten halte ich für
äußerst problematisch. Ich werde es kurz begründen.
Für eine Änderung
der Nationalrats-Wahlordnung gibt es überhaupt keinen zwingenden Grund, denn
die Nationalrats-Wahlordnung – Sie haben ja selber die
Nationalrats-Wahlordnung zitiert – ist ausreichend, um Ihrem Anliegen
gerecht zu werden. Ich verstehe Ihr Anliegen durchaus, Sie wollen nicht, dass
Ihre Partei mit der Lang- und Kurzbezeichnung einer anderen politischen Partei
verwechselt wird. Ich glaube, dass die Nationalrats-Wahlordnung vollkommen
diesem Gedanken entspricht, und es ist, wie wir wissen, in der Vergangenheit
immer wieder die Gelegenheit gegeben gewesen, Wahlen in freier und fairer Art
und Weise in einem offenen Wettbewerb aller politischen Gruppierungen
durchzuführen.
Dazu kommt, dass
wir eine ganz klare und unabhängige Entscheidungsmöglichkeit für Streitfragen
haben. Sie haben völlig Recht, es kann im Einzelfall zu Problemen kommen, und
das ist auch auf Nationalratsebene immer wieder der Fall gewesen. Ich darf nur
erinnern: Ich glaube, im Jahre 1986 hatten wir drei Grün-Gruppierungen,
deren Kurzbezeichnungen sich übrigens auch nur durch einen Buchstaben
unterschieden haben: VGÖ, DGÖ und und und, und der Verfassungsgerichtshof hat
darüber befunden.
Das heißt, jede
Entscheidung der Wahlbehörde ist jederzeit anfechtbar, die Judikatur des
Höchstgerichtes, die Ihnen natürlich bekannt ist, ist dazu sehr differenziert
und umfangreich. Die Entscheidungen sind jederzeit auch überprüfbar. Das
bedeutet konkret: Wenn durch eine solche Entscheidung das Wahlergebnis
beeinflusst wird, dann hat die Rechtsprechung sogar die Möglichkeit, Wahlen
wiederholen zu lassen.
Wir haben daher
ein Maximum an Transparenz, an Kontrolle und Korrekturmöglichkeiten, und ich
finde es sehr gut, dass diese Korrektur- und Kontrollmöglichkeiten in den
Händen der unabhängigen Justiz liegen. Dort gehören sie auch hin – nicht
in eine Sondersitzung des Nationalrates! (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen. – Abg. Öllinger:
In Niederösterreich ist es finster!)
Zweitens fordern
Sie, dass der Bund, der Bundesgesetzgeber den Ländern hinsichtlich ihrer
Wahlordnungen Vorschriften machen soll, punktuelle Auflagen erteilen soll, und
zwar in Form eines Verfassungsgesetzes. Ich halte das für sehr problematisch,
Herr Abgeordneter, denn die Verfassung legt ja die Eckpunkte fest, die für eine
demokratische und zulässige Landtagswahlordnung Geltung haben, und sie werden
auch jederzeit überprüft. Andererseits jetzt aber im Detail weiter zu gehen ist
meiner Meinung nach deswegen sehr problematisch, weil es natürlich als ein
Eingriff in die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten der Länder und der Landtage
interpretiert werden könnte.
Es ist aus meiner Sicht auch wirklich ungerechtfertigt, hier den Eindruck erwecken zu wollen, als hätten die Länder Österreichs, die zum Teil eine längere demokratische Tradition haben als der Bund, einen schlechteren demokratischen Standard als der Bundesgesetzgeber. Das ist einfach nicht richtig, und ich bitte Sie daher wieder, Diskussionen über die Verbesserung einer Landtagswahlordnung, die man jederzeit führen kann, dort zu führen, wo sie hingehören,