Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 9. Sitzung / Seite 15

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der meines Erachtens an einem anderen Ort diskutiert gehört, nämlich im Niederösterreichi­schen Landtag. Dort gehört er hin! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Dort kann man das nicht diskutieren!)

Ich halte wenig davon, dass Landtage ständig Bundesthemen diskutieren oder der Nationalrat Landesthemen diskutiert. Dafür haben wir ja einen funktionierenden Föderalismus, dass jede Institution für ihre Themen sowohl legislativ wie natürlich auch kontrollierend tätig wird. Wie wir alle wissen, funktioniert die Demokratie in Österreich, nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Landesebene, und daher sollen diese Themen sowohl im kontrollierenden als auch im gesetz­gebenden Bereich dort auch diskutiert werden.

Sie haben drei Punkte in Ihrem Dringlichen Antrag vorgeschlagen. Der erste ist erfüllt, über den zweiten kann man jederzeit diskutieren, und den dritten halte ich für äußerst problematisch. Ich werde es kurz begründen.

Für eine Änderung der Nationalrats-Wahlordnung gibt es überhaupt keinen zwingenden Grund, denn die Nationalrats-Wahlordnung – Sie haben ja selber die Nationalrats-Wahlordnung zitiert – ist ausreichend, um Ihrem Anliegen gerecht zu werden. Ich verstehe Ihr Anliegen durchaus, Sie wollen nicht, dass Ihre Partei mit der Lang- und Kurzbezeichnung einer anderen politischen Partei verwechselt wird. Ich glaube, dass die Nationalrats-Wahlordnung vollkommen diesem Gedanken entspricht, und es ist, wie wir wissen, in der Vergangenheit immer wieder die Gele­genheit gegeben gewesen, Wahlen in freier und fairer Art und Weise in einem offenen Wettbe­werb aller politischen Gruppierungen durchzuführen.

Dazu kommt, dass wir eine ganz klare und unabhängige Entscheidungsmöglichkeit für Streit­fragen haben. Sie haben völlig Recht, es kann im Einzelfall zu Problemen kommen, und das ist auch auf Nationalratsebene immer wieder der Fall gewesen. Ich darf nur erinnern: Ich glaube, im Jahre 1986 hatten wir drei Grün-Gruppierungen, deren Kurzbezeichnungen sich übrigens auch nur durch einen Buchstaben unterschieden haben: VGÖ, DGÖ und und und, und der Ver­fassungsgerichtshof hat darüber befunden.

Das heißt, jede Entscheidung der Wahlbehörde ist jederzeit anfechtbar, die Judikatur des Höchstgerichtes, die Ihnen natürlich bekannt ist, ist dazu sehr differenziert und umfangreich. Die Entscheidungen sind jederzeit auch überprüfbar. Das bedeutet konkret: Wenn durch eine solche Entscheidung das Wahlergebnis beeinflusst wird, dann hat die Rechtsprechung sogar die Möglichkeit, Wahlen wiederholen zu lassen.

Wir haben daher ein Maximum an Transparenz, an Kontrolle und Korrekturmöglichkeiten, und ich finde es sehr gut, dass diese Korrektur- und Kontrollmöglichkeiten in den Händen der unab­hängigen Justiz liegen. Dort gehören sie auch hin – nicht in eine Sondersitzung des National­rates! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: In Niederösterreich ist es finster!)

Zweitens fordern Sie, dass der Bund, der Bundesgesetzgeber den Ländern hinsichtlich ihrer Wahlordnungen Vorschriften machen soll, punktuelle Auflagen erteilen soll, und zwar in Form eines Verfassungsgesetzes. Ich halte das für sehr problematisch, Herr Abgeordneter, denn die Verfassung legt ja die Eckpunkte fest, die für eine demokratische und zulässige Landtagswahl­ordnung Geltung haben, und sie werden auch jederzeit überprüft. Andererseits jetzt aber im Detail weiter zu gehen ist meiner Meinung nach deswegen sehr problematisch, weil es natürlich als ein Eingriff in die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten der Länder und der Landtage inter­pretiert werden könnte.

Es ist aus meiner Sicht auch wirklich ungerechtfertigt, hier den Eindruck erwecken zu wollen, als hätten die Länder Österreichs, die zum Teil eine längere demokratische Tradition haben als der Bund, einen schlechteren demokratischen Standard als der Bundesgesetzgeber. Das ist einfach nicht richtig, und ich bitte Sie daher wieder, Diskussionen über die Verbesserung einer Landtagswahlordnung, die man jederzeit führen kann, dort zu führen, wo sie hingehören,


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